Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Gesamtprojektleiter – Fachplaner Technische Ausrüstung – Stellvertretung:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers über die Qualifikation eines abgeschlossenen, wissenschaftlichen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren nach Abschluss des Studiums im Planungsbereich der Technischen Ausrüstung für „Bau oder Sanierung von Hallen- oder Freibädern“ nachweisen.
Der Bewerber muss darüber hinaus über zwei Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums von mind. 5 Jahren im Planungsbereich der Technischen Ausrüstung für „Bau oder Sanierung von Hallen- oder Freibädern“ für die Vertreter nachzuweisen ist. Für einen Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Planung und Ausschreibung vergleichbarer Projekte anerkannt.
Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen.
Bauüberwachung
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen, wissenschafltlichen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums von mind. 8 Jahren in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte nachweisen.
Der Bewerber muss darüber hinaus über 2 Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums von mind. 5 Jahren in der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte für die Vertreter nachzuweisen ist. Für einen Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Bauüberwachung vergleichbarer Projekte anerkannt.
Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte für die Objektplanung von Hallen- oder Freibädern anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Hallen- oder Freibädern (Kosten der Kostengruppe 400 in der Summe mindestens 600 000 EUR netto) zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2014 erfolgt sein muss.
Davon
— darf max. eine Referenz noch in der baulichen Umsetzung (Leistungsphase 8) sein,
— muss mind. eine Referenz den Abschluss der Lph 8 nach dem 1.1.2017 beinhalten,
— muss mind. eine Referenz für jede der hier zu planenden Anlagengruppen vorliegen,
— muss mind. eine Referenz eine Badewasseraufbereitung,
— muss mind. eine Referenz die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hinweis:
Bei der vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, eine bessere Bewertung erzielt (s. Ziffer II.2.9)).