Sanierung Friedrich-Junge-Grundschule; Erweiterte Rohbauarbeiten

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister

Sanierung Friedrich-Junge-Grundschule; Erweiterte Rohbauarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-29 Auftragsbekanntmachung
2022-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: 60.6.943.21
Kurze Beschreibung: Sanierung Friedrich-Junge-Grundschule; Erweiterte Rohbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Straße 31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: vergabe.bildungsbau@kiel.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYBQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYBQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-03 📅
Datum des Beginns: 2022-01-20 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 213-560554
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit) Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung Denkmalgeschützte Pavillonschule, hierbei wesentliche Rohbauleistungen: ca. 1600m2 Abbruch Stahlbtn-Rippendach und Ersatz durch Spannbetondielen, div. Betonsanierung, Sanierung denkmalwertes VMZ, tlw. Einbau neuer Sohlen und Ringanker im Bestand, ca. 1.600m2 Innen-Dämmputz, ca. 1.900m2 Kalkputz; Sanierung und Erstellung von Aussenmauern, Gerüste, Abbrucharbeiten , Sonstiges
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrich-Junge-Grundschule Langenbeckstr. 65 24116 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Bescheinigung gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
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- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
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- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:15
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Zusätzliche Informationen:
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYBQ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Seit dem 18.10.2021 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
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Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 18.11.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYBQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 213-560554 (2021-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 60.4.943.21
Gesamtwert des Auftrags: 1114773.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Holstenstraße 106 - 108

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 007-013188
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 213-560554
ABl. S-Ausgabe: 7

Auftragsvergabe
Name: Richard Rahn GmbH
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Plön 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1114773.02 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft Kiel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
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gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 007-013188 (2022-01-06)