Tiefbau & Entsorgung von kontam. Material, Wiederverfüllung:
Das Gesamtareal des ehemaligen Zentrallager (Gasanstalt) Heizwerk Lößnitzstraße 14 soll zu einem Schul-und Kindergartenstandort entwickelt werden. Der Sanierungsbereich des ehem. Gasbehälters 3 grenzt unmittelbar an die zukünftigen Außenbereiche und Spielflächen einer bereits neu errichteten KiTa sowie einer ebenfalls neu errichteten Grundschule mit Turnhalle. Um die Nutzung des Standortes gefahrenfrei zu ermöglichen, ist der Rückbau und die Entsorgung des Gasbehälters 3 erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DREWAG — Stadtwerke Dresden GmbH
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Baueinkauf
Telefon: +49 35120585-4078📞
E-Mail: annett.ugray@sachsenenergie.de📧
Fax: +49 35120585-764078 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.drewag.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: www.drewag.de/ava🌏
Teilnahme-URL: www.drewag.de/ava🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Energieversorger
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Gasbehälter 3 Lößnitzstraße 14 in Dresden
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Tiefbau & Entsorgung von kontam. Material, Wiederverfüllung:
Das Gesamtareal des ehemaligen Zentrallager (Gasanstalt) Heizwerk Lößnitzstraße 14 soll zu...”
Kurze Beschreibung
Tiefbau & Entsorgung von kontam. Material, Wiederverfüllung:
Das Gesamtareal des ehemaligen Zentrallager (Gasanstalt) Heizwerk Lößnitzstraße 14 soll zu einem Schul-und Kindergartenstandort entwickelt werden. Der Sanierungsbereich des ehem. Gasbehälters 3 grenzt unmittelbar an die zukünftigen Außenbereiche und Spielflächen einer bereits neu errichteten KiTa sowie einer ebenfalls neu errichteten Grundschule mit Turnhalle. Um die Nutzung des Standortes gefahrenfrei zu ermöglichen, ist der Rückbau und die Entsorgung des Gasbehälters 3 erforderlich.
Das Areal wurde bis Ende des Ersten Weltkrieges für die Gasversorgung genutzt. Der Gasbehälter 3 wurde nach Einstellung der Gaserzeugung stillgelegt und Mitte der 1930er Jahre lediglich verfüllt und oberirdisch zurückgebaut. Später befanden sich in diesem Bereich ebenfalls eine Heizanlage mit Kesselhaus, Sozialtrakt und und Öltank, die bereits 1997 abgerissen wurden. Das verfüllte ehemalige Gasometerbauwerk mit einem Durchmesser von 30 m und einem Fassungsvolumen von 3 900 m weist ein gaswerkstypisches Schadstoffinventar und Kontaminationen insbesondere mit PAK, Cyniden und Schwermetallen auf. Der Aushub der kontaminierten Auffüllungen erfordert daher eine gesonderte Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Zunächst werden das unterirdische Gasometerbauwerk ausgekoffert, die im Boden verbliebenen Fundamente zurückgebaut sowie der Boden im direkten Umfeld des Gasbehälters ausgehoben und beprobt. Der anfallende Bodenaushub des Außenbereichs hingegen wird separiert, deklariert und - soweit erforderlich - fachgerecht entsorgt. Kontaminationsfreies Material wird für die Rückverfüllung wiederverwendet. Soweit die Beprobung des unterhalb des Gasbehälters befindlichen Bodenmaterials ebenfalls Verunreinigungen ergibt, wird der kontaminierte Boden ausgetauscht und durch unbelastetes Material ersetzt.
— Aushub von Bauschutt: 4 000 m
— Rückbau unterirdischer Bauwerke: 1 700 m
— Herstellung Trägerbohlwand: 338 m
— Aushub von Boden: 6 000 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-29 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-Nummer: 20191770.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder Handwerkerrolle.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*),
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung,
c) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*),
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung,
c) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB,
d) Eigenerklärung zur finanziellen Situation,
e) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*),
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis.
“Das Unternehmen muss über eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit verfügen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*),
c) Erklärung über Geräte und technische Ausstattung für die Ausführung des Auftrags,
d) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen ebenfalls alle geforderten Unterlagen gemäß III.1 einzureichen,
e) Sachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters: DGUV-Regel 104-100,
f) Eigenerklärung zur durchgeführten Ortsbesichtigung,
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung im PQ-Verzeichnis.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu a) mindestens 3 Referenzen; Fertigstellung ab 1.1.2015; in Art und Umfang vergleichbar.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-12
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): SachsenNetze GmbH
Baueinkauf
Rosenstraße 32
01065 Dresden
Raum 156
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Beauftragte des Auftraggebers. Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Beauftragte des Auftraggebers. Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
“1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA ( zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 301.1/DL/21). Wenn sich die...”
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA ( zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 301.1/DL/21). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 028-068228 (2021-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1266961.02 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lößnitzstraße 14, 01097 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Areal wurde bis Ende des Ersten Weltkrieges für die Gasversorgung genutzt. Der Gasbehälter 3 wurde nach Einstellung der Gaserzeugung stillgelegt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Areal wurde bis Ende des Ersten Weltkrieges für die Gasversorgung genutzt. Der Gasbehälter 3 wurde nach Einstellung der Gaserzeugung stillgelegt und Mitte der 1930er Jahre lediglich verfüllt und oberirdisch zurückgebaut. Später befanden sich in diesem Bereich ebenfalls eine Heizanlage mit Kesselhaus, Sozialtrakt und und Öltank, die bereits 1997 abgerissen wurden. Das verfüllte ehemalige Gasometerbauwerk mit einem Durchmesser von 30 m und einem Fassungsvolumen von 3 900 m weist ein gaswerkstypisches Schadstoffinventar und Kontaminationen insbesondere mit PAK, Cyniden und Schwermetallen auf. Der Aushub der kontaminierten Auffüllungen erfordert daher eine gesonderte Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Zunächst werden das unterirdische Gasometerbauwerk ausgekoffert, die im Boden verbliebenen Fundamente zurückgebaut sowie der Boden im direkten Umfeld des Gasbehälters ausgehoben und beprobt. Der anfallende Bodenaushub des Außenbereichs hingegen wird separiert, deklariert und — soweit erforderlich — fachgerecht entsorgt. Kontaminationsfreies Material wird für die Rückverfüllung wiederverwendet. Soweit die Beprobung des unterhalb des Gasbehälters befindlichen Bodenmaterials ebenfalls Verunreinigungen ergibt, wird der kontaminierte Boden ausgetauscht und durch unbelastetes Material ersetzt.
Aushub von Bauschutt: 4 000 m,
Rückbau unterirdischer Bauwerke: 1 700 m,
Herstellung Trägerbohlwand: 338 m,
Aushub von Boden: 6 000 m.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-Nummer: 20191770
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 028-068228
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4110009471
Titel: Sanierung Gasbehälter 3 Lößnitzstraße 14 in Dresden
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AMAND Bau Sachsen GmbH & Co. KG
Postort: Grumbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1266961.02 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 094-246030 (2021-05-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Areal wurde bis Ende des Ersten Weltkrieges für die Gasversorgung genutzt. Der Gasbehälter 3 wurde nach Einstellung der Gaserzeugung stillgelegt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Areal wurde bis Ende des Ersten Weltkrieges für die Gasversorgung genutzt. Der Gasbehälter 3 wurde nach Einstellung der Gaserzeugung stillgelegt und Mitte der 1930er Jahre lediglich verfüllt und oberirdisch zurückgebaut. Später befanden sich in diesem Bereich ebenfalls eine Heizanlage mit Kesselhaus, Sozialtrakt und und Öltank, die bereits 1997 abgerissen wurden. Das verfüllte ehemalige Gasometerbauwerk mit einem Durchmesser von 30 m und einem Fassungsvolumen von 3.900 m3 weist ein gaswerkstypisches Schadstoffinventar und Kontaminationen insbesondere mit PAK, Cyniden und Schwermetallen auf. Der Aushub der kontaminierten Auffüllungen erfordert daher eine gesonderte Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Zunächst werden das unterirdische Gasometerbauwerk ausgekoffert, die im Boden verbliebenen Fundamente zurückgebaut sowie der Boden im direkten Umfeld des Gasbehälters ausgehoben und beprobt. Der anfallende Bodenaushub des Außenbereichs hingegen wird separiert, deklariert und - soweit erforderlich - fachgerecht entsorgt. Kontaminationsfreies Material wird für die Rückverfüllung wiederverwendet. Soweit die Beprobung des unterhalb des Gasbehälters befindlichen Bodenmaterials ebenfalls Verunreinigungen ergibt, wird der kontaminierte Boden ausgetauscht und durch unbelastetes Material ersetzt.
Aushub von Bauschutt: 4.000 m³
Rückbau unterirdischer Bauwerke: 1.700 m³
Herstellung Trägerbohlwand: 338 m²
Aushub von Boden: 6.000 m³
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 094-246030
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1266961.02 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 107-295969 (2022-05-31)