Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e VOB/A-EU gemäß Formblatt „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Verdingungsunterlagen zum download). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vor Mitteilung nach § 134 GWB den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter zur Vorlage von gültigen Bescheinigungen über
— die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Abgaben des jeweiligen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und
— die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Nachzufordern. In diesem Fall sind Bescheinigungen über alle beim Bieter anfallenden Steuerarten und aller Träger der Sozialversicherung, bei denen Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, vorzulegen. Sollte eine vorgelegte Bescheinigung keinen Gültigkeitsvermerk haben, darf sie nicht älter als 3 Monate (Ausstellungsdatum, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Nachforderung des Auftraggebers beim Bieter) sein. Maßgeblich dafür ist das Datum des Aufforderungsschreibens des Auftraggebers. Sollte eine Behörde solche Bescheinigungen generell nicht ausstellen, hat der Bieter dies dem Auftraggeber innerhalb der zur Vorlage gesetzten Frist unter vollständiger Bezeichnung der betreffenden Behörde anzugeben.
Der Auftraggeber wird eine angemessene Übersendungsfrist setzen, die berücksichtigt, dass der Bieter die Bescheinigung bei der entsprechenden Stelle ggf. erst noch einholen muss. Hinweis: Bescheinigungen sind in vielen Fällen nur dann gültig, wenn sie im Original vorgelegt werden, sodass die Übersendung einer elektronischen Kopie (pdf-Scan) bei einem solchen Vorbehalt nicht genügt. Ein solcher Vorbehalt muss sich aus der Bescheinigung selbst ergeben. In diesem Fall sind – abweichend von den Regelungen in den Teilnahmebedingungen – die betroffenen Bescheinigungen im Original auf dem Postweg an folgende Anschrift dem Auftraggeber zu übermitteln: KommunalBau Chemnitz GmbH (KBC), Clausstraße 10/12, 09126 Chemnitz
b) Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags in der Handwerksrolle zum Nachweis der Fachkunde (nicht älter als 3 Monate).