Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung GS Friedrichsort, BA 5c; Tischlerarbeiten
60.6.901.21
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Sanierung GS Friedrichsort, BA 5c
Tischlerarbeiten DIN 18355.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GS Friedrichsort
Steenbarg 10
24159 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Landeshauptstadt Stadt Kiel Amt 60
Baustelle Gemeinschaftsschule Friedrichsort, Steenbarg 10, 24159 Kiel
Schule erbaut 1972 als Betonbau nach Art...”
Beschreibung der Beschaffung
Landeshauptstadt Stadt Kiel Amt 60
Baustelle Gemeinschaftsschule Friedrichsort, Steenbarg 10, 24159 Kiel
Schule erbaut 1972 als Betonbau nach Art Kassler-Bau Fertigteile-System.
Tischlerarbeiten DIN 18355
— ca. 16 St. Innentüren, davon 2x T. T30-RS,
— ca. 1 St. 2-flg. Stahl/Glas Tür,
— ca. 150 St. Akustik-Brüstungselemente innen, Holzbau ca. 1 m groß,
— ca. 100 lfdm Fensterbänke Formpressholz beschichtet,
— ca. 70 lfdm Sockelverkleidungsplatten HPL d=8 mm,
— ca. 50 m Rückbau OSB-Provisorien,
— ca. 1 St. Pantryküche.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-26 📅
Datum des Endes: 2021-07-16 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot abzugeben:
— Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung,
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot abzugeben:
— Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung,
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
— Nachweise gem.
§ 6a EU VOB/A, Nr. 1
§ 6a EU VOB/A...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
— Nachweise gem.
§ 6a EU VOB/A, Nr. 1
§ 6a EU VOB/A Nr. 2 Abs.b)
§ 6a EU VOB/A Nr. 2 Abs. c)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs.a)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs. b)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs.g)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs. h)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs. i)
— Formblatt 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation,
— Formblatt 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme,
— Formblatt 223 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-10
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-10
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist....”
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 26.2.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYMZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“