Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a. Vergleichbare Planungsleistungen, wie z. B. Projekte mit kombinierter Büro- und Gewerbenutzung, Veranstaltungs- und Stadtteilzentren,
b. Bauen im Bestand einschl. denkmalgeschützter Bausubstanz,
c. Durchführen der Arbeiten im laufenden Betrieb,
d. Bauen für öffentliche Auftraggeber iSd. § 99 GWB,
e. Leistungsphasen: abgeschlossene LP 2-8,
f. Projektabschluss: nicht vor dem 31.12.2011,
g. Mindestbausumme von 1 500 000 EUR (KG 300-400).
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung über die beauftragten Leistungen in max. 1 DIN A4-Seite einzureichen und – sofern vorliegend – ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebers beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgeber vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Definition des Leistungsumfangs, Kennwerte (BGF, etc.)
Fest angestellte Architekten/Ingenieure/Technische Mitarbeiter: 2 Ingenieure, 2 weitere Mitarbeiter
4. Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2017- 2019: 590 000 EUR.
5. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
— für Personenschäden 5 000 000 EUR,
— für sonstige Vermögensschäden 5 000 000 EUR.
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt bewertet. Im Anschluss werden nur die danach besten 3 Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nachrücker:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.