Beschreibung der Beschaffung
Im Kolpinghaus Nürnberg wohnen junge Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt oder aus sonstigen Gründen ihre Familie verlassen und an einem entfernten Ort Berufsausbildung oder Berufsschule durchführen müssen. Das Jugendwohnen bietet jungen Menschen einen bezahlbaren Wohnraum in ein Bett- , zwei Bett- und drei Bettzimmern unter Gleichaltrigen mit Voll- und Teilverpflegung, sowie sozialpädagogischer Begleitung.
Das neue Haus A hat eine BGF von 2598 m² und einen BRI von 8302 m³ . Das Haus A beinhaltet eine Küche, einen Speiseraum und insgesamt 81 Betten.
Das Haus B hat eine BGF von 2086 m² und einen BRI von 6474 m³. Im Haus B werden ein Seminarraum und insgesamt 70 Betten errichtet.
Das Gebäudeensemble Kolpinghaus Nürnberg besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die sich um einen nahezu quadratischen Innenhof gruppieren:
Im Norden: Haus F
Im Westen: Haus C, Haus D, Haus E
Im Süden: Haus A und Kopfbau
Im Osten: Zwischenbau und Haus B
Die Gebäude Haus C, Haus D und Haus E wurden in einem ersten Bauabschnitt bereits 2010 saniert und umgebaut. Im zweiten Bauabschnitt werden die Häuser A, Kopfbau und Zwischenbau
abgebrochen und neu errichtet. In einem dritten Bauabschnitt wird Haus B unter Erhalt der Außenwände Ost und Nord größtenteils abgebrochen und neu errichtet. Somit ergeben sich für die zwei noch auszuführenden Bauabschnitte folgende Termine
Bauphase 1: BA. 2 Haus A, Kopfbau und Zwischenbau, 2022 - 2023
Bauphase 2: BA. 3 Haus B, 2024 - 2025
Aktuell werden die Abbrucharbeiten für das Bestandgebäude Haus A , Kopfbau und Zwischenbau ausgeführt. Die Rohbauarbeiten für das neue Haus A sind bereits vergeben und sollen im März/April 2022 beginnen.
Gegenstand dieser Vergaben sind die Leistungen zur Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 bzw. 2021 der Leistungsphasen 5 bis 9, wobei Teile der Lph 5 bereits vorliegen. Weiterhin sind bereits Teile der Leistungen der folgenden Leistungsphasen 6,7 und 8 erbracht worden. Eine Einschätzung des Leistungserbringungsstandes findet sich in den übermittelten Verträgen.
Der vorhandene Planungsstand ist zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Die zum Verhandlungsverfahren bzw. zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber werden im Zuge der Angebotsbearbeitung aufgefordert, den Planungsstand zu bewerten.
Es ist eine stufenweise Beauftragung u.a. auch für die Häuser A und B vorgesehen.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine Fördermaßnahme, welche durch die Regierung von Mittelfranken und die Bundesagentur für Arbeit unterstützt wird. Hieraus ergeben sich für den Planer entsprechende Mitwirkungspflichten und insbesondere haben Vergaben, sowie die Prüfung und Wertung der Angebote über die Vergabeplattform unter Verwendung der entsprechenden VHB Formblätter zu erfolgen.
Für den Vertragsabschluß ist die Verwendung des zum Download zur Verfügung gestellten Vertragsmusters nach VHF vorgesehen.
Wegen der bereits laufenden Abbrucharbeiten besteht besondere Dringlichkeit, weswegen dieses Verfahren mit gekürzter Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge durchgeführt wird.
Aufgrund des fortgeschrittenen Projektverlaufs liegen umfangreiche Projektunterlagen (wie Pläne, Berechnungen, Gutachten usw.) vor, die den zur Angebotsabgabe bzw. zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern, zur Verfügung gestellt werden.