Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre bewertet:
- < 0,6 Mio. €: 5 Punkte;
- ab 0,6 Mio. €: 10 Punkte.
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Technische Leistungsfähigkeit:
Es werden max. 2 Referenzen gewertet. Werden mehr als 2 Referenzen abgegeben werden nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016);
- Referenz 1: Umbau/Modernisierung im Bereich der Technischen Ausrüstung;
- Referenz 2: Umbau/Modernisierung im Bereich der Technischen Ausrüstung.
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1 und 2: Umbau/Modernisierung im Bereich der Technischen Ausrüstung, Leistung der letzten 5 Jahren (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016):
-Auftraggeber:
Öffentlicher Auftraggeber: 50 Punkte.
- Gebäudeparameter:
Denkmalgeschütztes Gebäude: 20 Punkte;
Versammlungsstätte nach VStättVO: 20 Punkte;
Bibliotheksbereich: 20 Punkte;
Veranstaltungsbereich mit Bühnentechnik: 20 Punkte;
Gastronomiebereich: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF:
ab 1.000 m²: 20 Punkte;
ab 2.000 m²: 50 Punkte.
- Kosten Kostengruppe 3400 (in € inkl. Mehrwertsteuer):
ab 1,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 2 Mio. €: 50 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
LPH 1: 2 Punkte;
LPH 2: 9 Punkte;
LPH 3: 17 Punkte;
LPH 4: 2 Punkte;
LPH 5: 22 Punkte;
LPH 6: 7 Punkte;
LPH 7: 5 Punkte;
LPH 8: 35 Punkte;
LPH 9: 1 Punkte (Summe max. 100 Punkte).
- Jahr Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2017: 20 Punkte;
ab 01.01.2019: 50 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien im "Teilnahmeantrag", stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei. Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
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Die Nachweise sind über den beigefügten "Teilnahmeantrag" zu erbringen. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktezahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei mehr als fünf Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.