Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal
https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt:
https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 18.11.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zuschlagskriterien:
FACHLICHKEIT DES TEAMS (Gewichtung: 20):
Darstellung der Projektaufbauorganisation und der Qualifikation aller Mitglieder des Planungsteams, auch unter Bezugnahme auf dafür einschlägige Aus- und Fortbildungsnachweise, sowie den spezifischen Projekterfahrungen zur Erfüllung der geforderten Leistungen. Darstellung der spezifischen Projekterfahrung hinsichtlich der Fachplanung Elektrotechnik. Erläuterungen zur Kapazitätenplanung und zum Personaleinsatz in den einzelnen Leistungsphasen. Darstellung und Erläuterung der vorgesehenen Personaleinsatzplanung, vor allem bei den Schnittstellen innerhalb des Planungsteams und insbesondere wie mit Arbeitsspitzen bei etwaiger Parallelisierung umgegangen wird. Vorstellen einer geeigneten Strategie des Personaleinsatzes zur Aufrechterhaltung der vollumfänglichen Vertragsleistung, auch im Falle von Einflüssen aus der COVID-19 Pandemie oder ähnlicher Pandemien.
QUALITÄT (Gewichtung: 20):
Darstellung der Herangehensweise an die Projektaufgabe und Aufzeigen der bieterseitig angenommenen Potentiale und Risiken der Projektaufgabe. Erläuterung der Maßnahmen zur Einhaltung der Kosten, Termine und Qualität und Veranschaulichung, wie diese Maßnahmen zu positiven Auswirkungen in Vergleichsprojekten geführt haben. Darstellungen zum Schnittstellenmanagement innerhalb der geplanten Projektstrukturen (intern/extern). Erläuterungen zur Aufrechterhaltung des Schriftverkehrs, der Freigabe- und sonstiger Prozesse, auch im Falle von Einflüssen aus der COVID-19 oder ähnlicher Pandemien.
KOMMUNIKATION, VERFÜGBARKEIT UND PLANUNGSZEITRAUM (Gewichtung: 30):
Darstellung der Besprechungskultur, Erreichbarkeit und Projektkommunikation beim Auftraggeber sowie den weiteren Fachplanern während der Leistungsdurchführung sowie Präsenz auf der Baustelle während der Bauausführung. Darstellung der Vertretungsregel vor Ort im Krankheitsfall oder bei Ausfall. Darstellung der Zusammenarbeit mit den weiteren Fachplanern in Bezug auf eine integrale Planung und das prozessorientierte Planen durch alle Leistungsphasen. Form der Dokumentation und des Berichtswesens. Darstellung einer Ablaufplanung in Bezug auf Zeiträume und Leistungsphasen auch unter Berücksichtigung auf mögliche Störungen im Projektablauf (z.B. unter Einflüssen aus der COVID-19 Pandemie oder ähnlicher Pandemien).
PREIS/HONORAR (Gewichtung: 30):
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte festgelegt. 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Weitere wichtige Hinweise:
1. Sämtliche Vergabeunterlagen einschl. Bewerberbogen und Anlagen sowie im laufenden Bewerbungsverfahren eingestellte
Hinweise/Anfragen/Korrekturen sind kostenlos im Vergabeportal abrufbar. Es erfolgt kein Versand per E-Mail oder per Post.
2. Interessierte Unternehmen sind verpflichtet, sich laufend über Änderungen und Fragen/Antworten zum Verfahren auf der
Vergabeplattform zu unterrichten. Ein Hinweis auf bereitgestellte Fragen und Antworten per E-Mail erfolgt nur dann
automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher
angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
3. Änderungen des Bewerbungsbogens sind nicht zulässig.
4. Bewerber*Innengemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter*In sind zugelassen.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber/innengemeinschaft sind
grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber/innengemeinschaften im
weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die
Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
5. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer*In (NU). Die Auftraggeberin behält sich
bei Bewerber/innen oder Bewerber/innengemeinschaften mit demselben/derselben NU vor, diese NU aus
Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bieter*Innengesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem
Fall dennoch Gegenstand des Bieter/Innengespräches werden.
6. Sofern der/die Bewerber*In eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie
sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht
verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
7. Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform, durch Signatur oder qualifizierte Signatur als
unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z.B. bei Bietergemeinschaften) werden
gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
8. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über das
DTVP.
9. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-COVID 19) Bedingungen Nachweise nicht zu
erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die
Nachweise sobald als möglich nachzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYB8