Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Weißenfels ist Eigentümer des Schlosses „Neu-Augustusburg“. Das Schloss thront als Wahrzeichen hoch über der Altstadt von Weißenfels. Es wurde zwischen 1660 und 1694 erbaut und gilt als eine der bedeutendsten und größten frühbarocken Schlossanlagen Mitteldeutschlands. Das Schlossgebäude bildet einen rechteckigen vierseitigen - geschlossenen Hof von ca. 70 x 40 m Grundfläche mit Hauptzugang im Nordosten. In diesem Hof befinden sich die Hauptzugänge für die einzelnen Schlossflügel.
Gegenwärtig beherbergt das Schloss in Teilbereichen das städtische Museum und die lutherische Schlosskichengemeinde St. Trinitas Weißenfels. Teile des Schlosses sind derzeit leerstehend und ungenutzt.
Die Stadt verfolgt das Ziel, das Schloss als größtes historisches Gebäude und Markenzeichen der Stadt zu erhalten und zukünftig einer vollständigen Nutzung zuzuführen.
Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen ist die Schaffung eines modernen Kultur und Verwaltungsstandortes, der sowohl ganzheitlichen baukonservatorischen / denkmalpflegerischen als auch nutzungsspezifischen Anforderungen gerecht wird. Zur Erreichung dieser Zielstellung wurden bereits Teilbereiche des Schlosses saniert. Mit den zukünftigen Maßnahmen / Teilvorhaben ist vorgesehen, ungenutzte Schlossbereiche und hierbei insbesondere den Südflügel baulich instand zu setzen und neue Nutzungen zu etablieren.
In einem ersten Schritt beabsichtigt die Stadt als Bauherr aus dem Bundesförderprogramm „Nationale Pro-jekte des Städtebaus“ durch umfassende Sanierungsmaßnahmen den Südflügel des Schlosses in einen modernen Behördenstandort umzuplanen. Dieser steht seit 1990 leer und ist aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar. Als vorbereitende Maßnahmen werden in diesem Bereich bereits statisch-konstruktive Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen realisiert. Diese bilden die Voraussetzung für die notwendigen und umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Konstruktiv handelt es sich bei dem Südflügel des Schlosses um einen 3-geschossigen, voll unterkellerten Mauerwerksbau mit einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Die Decken über dem Kellergeschoss und über dem Erdgeschoss sind als Gewölbedecken ausgeführt. Die Bestandsdecke über dem ersten Obergeschoss ist eine Holzbalkendecke. Im Zuge der Dachsanierung 2002 wurde die Decke über dem 2. Obergeschoss als Holzbalkendecke hergestellt.
Die Lastabtragung erfolgt in den Obergeschossen über die Außenwände und Mittellängswände sowie über die Außenwände und die Pfeiler der Gewölbedecken im Kellergeschoss. Obwohl mit der Dachsanierung im Jahr 2002 ein wesentlicher Sanierungsabschnitt im Bereich des Südflügels abgeschlossen wurde, besteht für das übrige Tragwerk weiterhin ein enormer Instandsetzungsbedarf, unabhängig von einer weiteren Nutzung. Die zu verzeichnenden Schadensbilder sind Rissbildungen in den Gewölbedecken, Abriss der Gewölbedecken von den Außenwänden, Verformungen in den Wandbereichen.
Als Voraussetzung für die Instandsetzungsmaßnahmen wurden seit 2018 Zuganker nahe der Geschossdecken eingebaut, welche eine Ringankerfunktion übernehmen.
Die Bruttogrundfläche des umzugestaltenden Südflügels beträgt etwa 6 000 m.
Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich:
— weitere statisch-konstruktive Sicherungsarbeiten,
— Instandsetzung der Fassaden,
— komplette Entkernung der lnnenbereiche,
— Innenausbauarbeiten,
— brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes (Rettungswege, Rauchschutztüren usw.),
— Erneuerung sämtlicher haustechnischer Anlagen,
— Einbau einer Aufzugsanlage zur barrierefreien Erschließung,
— Erneuerung der Außenanlagen mit barrierefreiem Zugang.
Es handelt sich hier um die Planung einer in sich schlüssigen Herrichtung vorhandener historischer Substanz für die zukünftigen Nutzer unter der Erhaltung der Charakteristik des Schlosses. Verschiedene Arbeitsweisen und -abläufe erfordern variable und innovative Raumkonzepte mit moderner technischer Ausstattung in denen sich die Mitarbeiter entfalten können. Das zu planende Büro- und Verwaltungsgebäude soll stets an die Bedürfnisse ihrer Nutzer angepasst werden können.
Im Wesentlichen gilt es die Fassade und die Innenräume des Südflügels zur barrierefreien Nutzung als Verwaltungsstandort nachhaltig zu sanieren.
Die komplexe Aufgabe besteht insbesondere darin, das Zusammenspiel der geltenden baurechtlichen Vorschriften und bautechnischen Bestimmungen mit den Maßgaben des Denkmalschutzes zu vereinen.
Eine besondere Angelegenheit wird die barrierefreie Erschließung sowie die energetische Sanierung sein. Durch eine permanente Einbindung der Denkmalschutzbehörde sind die denkmalpflegerischen Belange und Zielstellungen abzustimmen.
Die Gesamtinvestitionssumme für die vorerst geplante Maßnahme beläuft sich gemäß Grobkostenschätzung auf 20 500 000,00 EUR (KG 200-KG 700). Der Ansatz für die Kostengruppen (KG) 300 wurde brutto auf 10 400 000 EUR und für die KG 400 auf 5 540 000 EUR geschätzt. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze auf welchen die Planungsleistungen in den Leistungsbildern (§§ 34, 51, 55 HOAI) auszurichten sind. Ziel ist es, den sanierten Südflügel 2026 in Betrieb zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen zur Schlosssanierung im Leis-tungsbereich § 51 HOAI. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 des beschriebenen Leistungsbildes beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 6 § 51 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses sowie nach Vorliegen des positiven Zuwendungsbescheides und sobald die zugewendeten Finanzmittel einschließlich Eigenmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung dieser Bedingungen nicht.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermit-teln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert / verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.