Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Weißenfels ist Eigentümer des Schlosses Neu-Augustusburg und beabsichtigt als Bauherr aus einem Förderprogramm den Südflügel und den Südlichen Westflügel sowie die gesamten Außenanlagen des Einzeldenkmals „Schloss Neu-Augustusburg“ in einen modernen Behördenstandort mit ca. 160 Be-schäftigten umzuplanen.
Städtebaulich gilt das Schloss als Solitär und durch die Hochlage weit sichtbar als identitätsstiftende Land-marke der Stadt Weißenfels.
Konstruktiv handelt es sich bei dem freistehenden Gebäudekomplex um einen dreigeschossigen, voll unter-kellerten Mauerwerksbau (Naturstein) mit einem nicht ausgebauten Dachgeschoss.
Im Nordflügel und nördlichem Westflügel sind Museum und Museumsverwaltung im laufenden Betrieb. Die Schlosskirche und die Gemeinderäume im östlichen Teil des Nordflügels werden ebenfalls regelmäßig ge-nutzt.
Die Innenräume und die Fassade des Südflügels/südlichen Westflügels werden vorab zur barrierefreien Nutzung als Verwaltungsstandort mit Besucherverkehr nachhaltig saniert. In zeitlicher, gestalterischer und funktionaler Anpassung an die Gebäudesanierung sind anschließend die Freianlagen zu planen und zu sanieren. Die amtliche Gesamtfläche der Liegenschaft ist mit 20.969 qm angegeben. Das Schlossgebäude bildet einen rechteckigen vierseitigen - geschlossenen Hof von ca. 80 x 40 m Grundfläche mit Hauptzugang im Nordosten. In diesem Hof befinden sich die Hauptzugänge für die einzelnen Schlossflügel.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist beabsichtigt Teilbereiche des Schlosshofes und der Außenbereiche freianlagenplanerisch zu gestalten. Gegenstand der zu planenden Sanierungsmaßnahme ist die Neugestal-tung des Randbereiches des Schlosshofes, der Schlossauffahrt, der Schlossterrasse sowie der Umfahrt und der Schlossvorplatz.
Im inneren Hofbereich sind notwendige Reparaturarbeiten des Bestandspflasters zu planen. Dabei muss die Abtrennung von Bestandspflaster zu der neuen Oberfläche als Übergang technisch und funktional aus-gearbeitet werden. Im Schlosshof sind hierzu große Teile des Bestandspflasters gemäß denkmalrechtlicher Belange zu erhalten, die barrierefreie Erschließung des Gebäudes zu gewährleisten sowie Ver- und Entsor-gungseinrichtungen (§ 43 HOAI - Ingenieurbauwerke) anzuordnen.
Folgende Baumaßnahmen sind erforderlich:
- Erneuerung der Außenanlagen mit barrierefreiem Zugang zum Schlossgebäude (Schlosshof, Bereiche der Durchfahrten)
- Errichtung von Stellplatzflächen im Schlosshof und an der Außenseite des Südflügels.
Entlang des Südflügels sind für die künftigen Nutzer des Objektes Stellplätze für Dienstkraftfahrzeuge und Fahrräder sowie E-Ladestationen anzuordnen.
Da das Schloss mit seinen unmittelbaren Freiräumen nicht nur für die laufenden Nutzungen sondern auch für zahlreiche Kulturveranstaltungen funktionieren soll, ist besonders die Einhaltung der Sicherheit größerer Menschenmengen in die Planung einzubeziehen. Die Gestaltung der Schlossterrasse soll daher die Funkti-on für eine vielfältige kulturelle Nutzung erfüllen.
Ziel ist die Schaffung einer in sich schlüssigen Gestaltung vorhandener historischer Orte für die zukünftigen Nutzer und für die Öffentlichkeit unter der Erhaltung der Charakteristik eines Schlossbereiches.
Diese komplexe Aufgabe besteht insbesondere darin, das Zusammenspiel der geltenden Vorschriften und bautechnischen Bestimmungen mit den Maßgaben des Baudenkmalschutzes sowie der Bodendenkmal-pflege zu vereinen.
Die Leistungsbilder Gebäudeplanung, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung nach HOAI wurden bereits im Juni 2021 vergeben. Eingehend sind in Verbindung mit den schon vergebenen Leistungsbildern die Schnittstellen mit der Freiraumplanung klar zu definieren.
Eine besondere Angelegenheit wird die barrierefreie Erschließung im Bereich des Schlossinnenhofes sein. Durch eine permanente Einbindung der Denkmalschutzbehörde sind die denkmalpflegerischen Belange und Zielstellungen abzustimmen.
Entsprechende Schwerpunkte des Förderprogrammes müssen in die Planung einfließen und verarbeitet werden. Ziel ist es den sanierten Südflügel 2026 in Betrieb zu nehmen.
Die Gesamtinvestitionssumme für die vorerst geplante Maßnahme (KG 200-KG 700) beläuft sich gemäß Grobkostenschätzung auf 20.500.000,00 € (KG 200-KG 700).
Der Ansatz für die Kostengruppe 500 wurde brutto auf 1.420.000,00 € geschätzt. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze auf welchen die Planungsleistungen auszurichten sind. Ziel ist es, den sanierten Süd-flügel 2026 in Betrieb zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Planungsleistungen zur Schlosssanierung im Leis-tungsbereich § 39 HOAI (einschließlich untergeordnet § 43 HOAI). Die Beauftragung der hier ausgeschrie-benen Leistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 des beschriebenen Leis-tungsbildes beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI erfolgt in Abhängig-keit der Bestätigung des Planungsergebnisses sowie nach Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht bei ausbleibender Erfüllung dieser Bedingungen nicht.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermit-teln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen (z.B. ggf. § 47 HOAI) ergänzt werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.