Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2-3, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 190 000 EUR netto,
— für KG 420 ≥ 270 000 EUR netto,
— für KG 430 ≥ 55 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 2)
a) Fachplanung Technische – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 5-7, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 190 000 EUR netto,
— für KG 420 ≥ 270 000 EUR netto,
— für KG 430 ≥ 55 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 3)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in der Leistungsphase 8, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.).
b) Zeitraum der Referenz – Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 190 000 EUR netto,
— für KG 420 ≥ 270 000 EUR netto,
— für KG 430 ≥ 55 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 4)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2-3, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes (nur Hochbauten).
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 190 000 EUR netto,
— für KG 420 ≥ 270 000 EUR netto,
— für KG 430 ≥ 55 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 5)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 5-7, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5-7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes (nur Hochbauten).
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 190 000 EUR netto,
— für KG 420 ≥ 270 000 EUR netto,
— für KG 430 ≥ 55 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 6)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in der Leistungsphase 8, mindestens der Anlagengruppen 1, 2 und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes (nur Hochbauten).
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 190 000 EUR netto,
— für KG 420 ≥ 270 000 EUR netto,
— für KG 430 ≥ 55 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 7)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung -Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) der Anlagengruppe 8 in den Leistungsphasen 2-3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 480 ≥ 35 000 EUR netto.