Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Stralsund Museum 1. BA Mönchstraße 25-28 in 18439 Stralsund
Produkte/Dienstleistungen: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung📦
Kurze Beschreibung:
“Los 3a – Metallbaubauarbeiten, BA 1 – Fenster und Fenstertüren aus Stahl, 10 St., Sonderanfertigungen:
— Türen aus Aluminium, 12 St., 1- und 2- flüglig, 1e...”
Kurze Beschreibung
Los 3a – Metallbaubauarbeiten, BA 1 – Fenster und Fenstertüren aus Stahl, 10 St., Sonderanfertigungen:
— Türen aus Aluminium, 12 St., 1- und 2- flüglig, 1e Schiebetür,
— Brandschutztüren- und fenster, 16 St., teilw. Sonderanfertigungen,
— Ganzglasschiebetür,
— Panik-, NAV-Beschläge, Türantriebe, Transponder, Feuerwehrtableau.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund, Mönchstraße
Beschreibung der Beschaffung: Bauleistung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-05 📅
Datum des Endes: 2021-11-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Verdingungsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Hansestadt Stralsund, Der Oberbürgermeister, Zentrale Vergabestelle, Mühlenstraße 4-6, 18439 Stralsund Postfach 2145,”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 043-106380 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Los 3a – Metallbaubauarbeiten, BA 1 – Fenster und Fenstertüren aus Stahl, 10 St., Sonderanfertigungen
— Türen aus Aluminium, 12 St., 1- und 2- flüglig, 1e...”
Kurze Beschreibung
Los 3a – Metallbaubauarbeiten, BA 1 – Fenster und Fenstertüren aus Stahl, 10 St., Sonderanfertigungen
— Türen aus Aluminium, 12 St., 1- und 2- flüglig, 1e Schiebetür,
— Brandschutztüren- und fenster, 16 St., teilw. Sonderanfertigungen,
— Ganzglasschiebetür,
— Panik-, NAV-Beschläge, Türantriebe, Transponder, Feuerwehrtableau.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 524943.60 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 043-106380
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FLZ Stahl- und Metallbau Lauterbach GmbH
Postanschrift: Vilmnitzer Chaussee 1
Postort: Lauterbach
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 524943.60 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 139-368842 (2021-07-16)