Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu sollen mit den Pavillons 8/9 beginnen. Die Fertigstellung hierfür ist bis Sommer 2023 geplant.
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400).
Die vorliegende Machbarkeitsstudie weist eine geschätzte Gesamtsumme (Bau- und Nebenkosten) von ca. 10.000.000 € aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung/Umbau der Pavillons des Gymnasiums Nottuln zur Clusterschule
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu sollen mit den Pavillons 8/9 beginnen. Die Fertigstellung hierfür ist bis Sommer 2023 geplant.
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400).
Die vorliegende Machbarkeitsstudie weist eine geschätzte Gesamtsumme (Bau- und Nebenkosten) von ca. 10.000.000 € aus.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 650 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48301 Nottuln
Beschreibung der Beschaffung: Planungsleistung TGA LPH 1-9 nach HOAI 2021
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Bewerberbogen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bitte im Bewerberbogen ausfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bitte im Bewerberbogen ausfüllen.
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Büros 2. Referenzen über mind. 2 gleichwertige Projekte mit Angaben zur BGF,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bitte im Bewerberbogen ausfüllen.
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Büros 2. Referenzen über mind. 2 gleichwertige Projekte mit Angaben zur BGF, Baukosten, Baujahr, Bauherr*innen mit Kontaktdaten. Als Referenzobjekte sind nurn Projekte aus den letzten 10 Jahren gültig.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 VgV.
Beruf: Ingenieur*in
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-28
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0251411-2165📞
Fax: +49 0251411-1691 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 166-434874 (2021-08-24)