Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu sollen mit den Pavillons 8/9 beginnen. Die Fertigstellung hierfür ist bis Sommer 2023 geplant. Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400). Die vorliegende Machbarkeitsstudie weist eine geschätzte Gesamtsumme (Bau- und Nebenkosten) von ca. 10.000.000 € aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-24.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu sollen mit den Pavillons 8/9 beginnen. Die Fertigstellung hierfür ist bis Sommer 2023 geplant.
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400).
Die vorliegende Machbarkeitsstudie weist eine geschätzte Gesamtsumme (Bau- und Nebenkosten) von ca. 10.000.000 € aus.
Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu sollen mit den Pavillons 8/9 beginnen. Die Fertigstellung hierfür ist bis Sommer 2023 geplant.
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400).
Die vorliegende Machbarkeitsstudie weist eine geschätzte Gesamtsumme (Bau- und Nebenkosten) von ca. 10.000.000 € aus.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-434874
ABl. S-Ausgabe: 166
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nottuln plant den Umbau des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zur Clusterschule nach erfolgter Durchführung der Phase Null. Die Umbauarbeiten dazu sollen mit den Pavillons 8/9 beginnen. Die Fertigstellung hierfür ist bis Sommer 2023 geplant.
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400).
Ziel des Verfahrens ist die Beschaffung eines Gesamtplaners für die Sanierung der beiden hier beschriebenen Pavillons 8/9 und eine in Aussichtstellung für die weitere Beauftragung der Sanierung für die weiteren verbleibenen Pavillons des Campus. Die Planung beinhaltet die Planung der technischen Ausrüstung (KG 400).
Die vorliegende Machbarkeitsstudie weist eine geschätzte Gesamtsumme (Bau- und Nebenkosten) von ca. 10.000.000 € aus.
Geschätzter Gesamtwert: 1 650 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Planungsleistung TGA LPH 1-9 nach HOAI 2021
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48301 Nottuln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Bewerberbogen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bitte im Bewerberbogen ausfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte im Bewerberbogen ausfüllen.
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Büros 2. Referenzen über mind. 2 gleichwertige Projekte mit Angaben zur BGF, Baukosten, Baujahr, Bauherr*innen mit Kontaktdaten. Als Referenzobjekte sind nurn Projekte aus den letzten 10 Jahren gültig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 VgV.
Beruf: Ingenieur*in
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0251411-2165📞
Fax: +49 0251411-1691 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.