Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswertung erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Bewertungsmatrix Stufe 1), wobei je Auswahlkriterium 0-3 Punkte vergeben werden. Die erreichte Punktzahl pro Kriterium wird entsprechend der Bewertungsmatrix gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es können maximal 3,0 Punkte erreicht werden.
Die ausgewählten Bewerber (max. 3) mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe eingeladen. Wird die Anzahl 3 der Rangfolge mit Bewerbern gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet an dieser Stelle die Punktzahl der „Summe fachliche Eignung des Büros (Referenzen)“ und nachfolgend die Punktzahl der „Summe Qualifikation des Projektteams“
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. fristgerechter Eingang,
2. vollständige Bewerbungsunterlagen,
3. Einreichung des Teilnahmeantrags elektronisch über die Vergabeplattform,
4. Abschlusserklärungen mittels Textform bestätigt,
5. Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV,
6. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
7. Angabe zur Art der Bewertung (Einzel- o. Gemeinschaftsbewerbung),
8. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern einschl. Angabe zu deren Funktion in der Gruppe; Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung,
9. Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers einschl. Nachweise zur Vertretungsberechtigung,
10. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen,
11. Angaben zu Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV; eine separate Eigenerklärung sowie eine Verpflichtungserklärung der anderen Unter-nehmen ist beizufügen,
12. Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB,
13. Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufs- o. Handelsregister bzw. Nachweis Bauvorlageberechtigung gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV,
14. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III 1.2),
15. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig; Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
16. Angaben zum Honorarumsatz gem. Pkt. III.1.2); Gewichtung 5 %,
17. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Nachweis von 2 vergleichbaren Referenzen gem. Pkt. III. 1.3); Gewichtung insgesamt 50 %,
18. Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (PL), seiner beruflichen Qualifikation und seiner Berufserfahrung gem. Pkt. III. 1.3); Projektleiter und stellvertretender Projektleiter dürfen nicht in Personalunion auftreten; Gewichtung 5 %,
19. Nachweis der zusätzlichen beruflichen Qualifikation des PL anhand eines Referenzobjektes gem. Pkt. III.1.3).; Gewichtung 15 %,
20. Angaben zum vorgesehenen Objektüberwacher (OÜ), seiner beruflichen Qualifikation und seiner Berufserfahrung gem. Pkt. III. 1.3); Gewichtung 5 %,
21. Nachweis der zusätzlichen beruflichen Qualifikation des OÜ anhand eines Referenzobjektes gem. Pkt. III.1.3).; Gewichtung 15 %,
22. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren gem. Pkt. III.1.3); Gewichtung 5 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien zu entnehmen.