Beschreibung der Beschaffung
— Allgemeines
Die Sporthalle mit Umkleidetrakt befindet sich am westlichen Rand des Marktes Mering, im Schulzentrum
Und nördlich des 2016 fertig gestellten Gymnasiums Mering. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine
In 2 Bauabschnitten errichtete Dreifachturnhalle, bestehend aus den Turnhallen A und B mit den südlich
Angrenzenden Funktionsräumen aus Umkleidetrakt und Technikräumen, sowie der nachträglich als Erweiterung
Angebauten Turnhalle C mit ebenfalls südlich angrenzenden Funktionsräumen.
Das Funktionsgebäude samt Umkleidetrakt befindet sich im Bauzustand von 1972 bzw. 1978 und ist an der
Gebäudehülle und in den Umkleideräumen einschließlich technischer Ausstattung sanierungsbedürftig. Die
Hygienischen Anforderungen an Sanitärbereiche sind nicht erfüllt.
— Aufgabenstellung.
Der Sanierungsbedarf am Funktionsgebäude samt Umkleidetrakt umfasst:
— Entkernung bis zum Rohbauzustand,
— Erneuerung der Südfassade,
— Dachsanierung,
— Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 1-5, 7, 8 mit Anbindung an die
Turnhalle und die modernisierten Strukturen der Heizzentrale,
— Erneuerung des Innenausbaus einschließlich aller Festeinbauten.
Aus den bauzeitlich verwendeten Materialien ist mit Schadstoffbelastungen in den Klebern unter allen Wand-
Und Bodenbelägen, sowie an Dichtungen und Brandschutzschottungen zu rechnen.
— Förderung
Für die Sanierungsmaßnahme wird der Auftraggeber staatliche Fördermittel bei der Regierung von Schwaben
beantragen. Dazu muss aus der Planung ersichtlich sein, welche baulichen Maßnahmen wie ausgeführt werden sollen und welche Kosten dadurch entstehen. Insbesondere ist eine genaue Abgrenzung zurnfangs genannten energetischen Fassadensanierung der Dreifachturnhalle von 2010 zu führen, um Rückzahlungsforderungen von Fördermitteln zu vermeiden.
Als weitere wesentliche Förderbedingung ist zu beachten, dass eine wirtschaftliche Sanierung gemäß
Förderbedingungen nur bis maximal 80 % der fiktiven Neubaukosten gegeben ist.
— Kosten und Termine
Die bislang ermittelten Kosten für die Sanierung werden auf grob 2,674 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) geschätzt.
Terminziele für die Sanierung unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs sowie unter der Voraussetzung, dass der Förderantrag positiv beschieden wird und die Baugenehmigung bis März 2022 erteilt wird:
— Einreichung des Förderantrags: September 2021,
— Einreichung des Bauantrags: November 2021,
— Baubeginn: Mai 2022,
— Fertigstellung: März 2023,
— Nutzungsbeginn: April 2023,
— angestrebte Auftragsvergabe.
Für die beschriebene Sanierung der Ambérieu-Sprothalle in Mering sind die Leistungen der Technischen
Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (= Starkstromanlagen) und 5 (= Fernmelde- und informationstechnische
Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die
Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt werden. Die
Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11)). Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Nach Abschluss der Vorplanung ist mit dem Fördergeber zu klären, ob ein wirtschaftliches Sanierungsvorhaben
Im Sinne der Förderbedingungen vorliegt und somit Aussicht auf Förderzusage besteht. Sofern dies bejaht
Wird, erfolgt der Abruf der vertraglichen Stufe 2 mit dem Ziel, nach abgeschlossener Leistungsphase 3 den
Förderantrag im September 2021 zu stellen.
— Verweis auf Vergabeunterlagen
Eine stellenweise detailliertere und bebilderte Fassung der Beschaffungsbeschreibung steht als Teil der
Vergabeunterlagen zur Verfügung.