Beschreibung der Beschaffung
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule, Los 6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung
Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Im Zuge der Sanierung und Anpassung sind folgende Maßnahmen geplant:
— Verstärkung von Fundamenten und Erneuerung der Sohle in 2 Teilbereichen,
— Vertikalabdichtung erdberührte Außenwände,
— Instandsetzung Natursteinfassade Altbau,
— WDVS Fassaden (ohne Altbau),
— Sonnen-, Blendschutz, Verdunklung Süd- und Ostseite,
— Erneuerung Dachdeckung, Schneefang und Regenentwässerung,
— Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach,
— Umstrukturierung durch Umsetzung des Musterraumprogramms und der Ausgliederung des ehemaligen Hortbereichs in einen Neubau,
— Schallschutzmaßnahmen an Decken (Absorber-Rasterdecken),
— Erneuerung von Wand- und Deckenbeläge bzw. Anstrichen,
— teilweise Erneuerung von Türen,
— teilweise Erneuerung von Bodenbelägen,
— Erneuerung Elektroanlage einschließlich Beleuchtung (LED) sowie Blitzschutz- und Er-dungsanlage (ohne BMA u. SIB),
— Erneuerung Sanitär- und Wärmeversorgungsanlage,
— mechanische Lüftungsanlage in einem Teilbereich,
— Erneuerung Entwässerung in Außenanlagen,
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“. Diese Leistungen werden in 2 Stufen beauftragt und sind entsprechend zu erbringen,
Stufe 1:
1.1 Grundleistungen während der Planung der Ausführung,
1.1.1 bis 1.1.4 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“,
2. Besondere Leistungen:
2.1.4 Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“;
Stufe 2 (optional):
1.2 Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens,
1.2.1 bis 1.2.10 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“