Beschreibung der Beschaffung
Als notwendige Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung sollen gemeinsam beauftragt werden:
Kläranlage, bestehend aus:
— Betriebsgebäude:
—— Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
—— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6,
—— Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. auch Verfahrens- und Prozess-/Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und EMSR für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 nach § 53 HOAI, Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9.
— Ingenieurbauwerk Abwasserbehandlung:
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
—— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6,
—— Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. auch Elektrotechnik und EMSR, sowie Automation und Schalttechnik für die Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI, stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9.
Leitungsbau, bestehend aus:
— Ingenieurbauwerk Abwasserdruckleitung:
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9.
Pumpwerk, bestehend aus:
— Ingenieurbauwerk Pumpwerk:
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
—— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6,
—— Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. auch Elektrotechnik und EMSR, sowie Automation und Schalttechnik
Für die Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI, stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9.
Besondere Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2),
— Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4),
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
— Örtliche Bauüberwachung (zu Objektplanung Ingenieurbauwerke, Stufe 3),
— Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahme (zu Tragwerksplanung, Stufe 3).
Der durchgehende Kläranlagenbetrieb während der gesamten Bauphase soll im Bestand oder in einer Interimslösung / Auslagerung gewährleistet sein.
Die Beauftragung der Grundleistungen sowie zugehöriger Besonderer Leistungen je Stufe ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objekt- und Fachplanung erbracht.
Es liegen lediglich Konzeptstudien zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Entscheidungsfindung vor.
Es wird davon ausgegangen dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.