Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angabeot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB); das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind gemäß § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Die Beschreibung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung steht (Geräteliste)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB)
- Eigenerklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB), sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternhemen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB) vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB)- auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bescheinigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
- Aufgleiderung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)
- Urkalkulation; bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht.
Nachunternehmerleistungen sind in der Urkalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden und auszuweisen.