Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Umbau Atriumgebäude Grundschule Zerf Los 12 Lüftungsanlage
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Sanierung und Umbau Atriumgebäude Grundschule Zerf Los 12 Lüftungsanlage
1️⃣
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54314 Zerf, Schulstraße
Beschreibung der Beschaffung:
“- 1 Lüftungsgerät mit 7.500 m³/h und Kreuzstromwärmetauscher
- ca. 400 m Lüftungskanäle
- 18 Volumenstromregler inkl. Antriebe
- 36 Drallauslässe” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-28 📅
Datum des Endes: 2021-11-05 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Fertigstellung der Leitungsführung: 05.11.2021
Gesamtfertigstellung: 15.12.2021
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-21
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-21
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 54427 Kell am See, Rathausstraße 2, Raum 24
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und ihre Bevollmächtigten. Wir bitten, wegen der derzeitigen Corona-Pandemie, von persönlicher Anwesenheit abzusehen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU Nachbarstaaten ist jedoch eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen.