Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in d.
Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten.
Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
anhand einer Bewertungsmatrix, die Kriterien werden folgendermaßen bewertet: Vergabe von 0 bis 2 Punkten
pro Kriterium. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Maximal werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung geladen. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. fristgerechter Eingang
2. vollständige Bewerbungsunterlagen
3. Einreichung des TA elektronisch über die Vergabeplattform
4. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
5. Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
6. Angabe zur Art der Bewerbung
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer ist beizufügen,
9. Angaben zu Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen,
10. Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB
11. Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) (Bauvorlageberechtigung)
12. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2)
13. Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung
14. Nachweis der Mindestreferenz 1 und 2 gem. Pkt. III.1.3)
15. Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektleiters
Auswahlkriterien und deren Wertung:
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; (Anforderungen der Referenzen gem. Pkt. III.1.3),
1.1) Mindestreferenz 1, Gesamtpunkte 3, davon:
1.1.1) Referenz steht unter Denkmalschutz, 2 Punkte
1.1.2) Projektleiter hat bei Referenzobjekt in gleicher Funktion mitgewirkt, 1 Punkt,
1.2) Mindestreferenz 2, Gesamtpunkte 3,davon:
1.2.1) Referenz steht unter Denkmalschutz, 2 Punkte
1.2.2) Referenzobjekt wird öffentlich genutzt, 2 Punkte
1.2.3) Projektleiter hat bei Referenzobjekt in gleicher Funktion mitgewirkt, 1 Punkt,
1.3) optionale Referenz 3, Gesamtpunkte 2
Die detaillierte Punktbewertung ist der Anlage 1 „Bewertungsmatrix Stufe 1“ zu entnehmen.