Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit. Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach. Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen für das Bauvorhaben ist eingereicht worden. Der Bewilligungsbescheid für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor. Vorliegend werden die Planungsleistungen für umfassende Sanierungsarbeiten an einem in Zeitz befindlichen Baudenkmal vergeben, und zwar an dem Gebäude Schulstraße 5. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: B21Z01
Kurze Beschreibung:
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach. Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen für das Bauvorhaben ist eingereicht worden. Der Bewilligungsbescheid für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor.
Vorliegend werden die Planungsleistungen für umfassende Sanierungsarbeiten an einem in Zeitz befindlichen Baudenkmal vergeben, und zwar an dem Gebäude Schulstraße 5. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen.
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach. Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen für das Bauvorhaben ist eingereicht worden. Der Bewilligungsbescheid für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor.
Vorliegend werden die Planungsleistungen für umfassende Sanierungsarbeiten an einem in Zeitz befindlichen Baudenkmal vergeben, und zwar an dem Gebäude Schulstraße 5. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen.
Fortsetzung III 1.1)
Los 4:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen:
— ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2.
— der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat.
— und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
Auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Ziffer 3 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" (Anlage 5).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Ziffer 4 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft, Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 4).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jeden der Unternehmensträger, also für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, auszufüllen und von der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Ziffer 5 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung zum Datengeheimnis und zur Wahrung der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren, Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit" (Anlage 8).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 6 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung "Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 18" (Anlage 10).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
— Eigenerklärung "Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation" (Anlage 11).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
— Eigenerklärung "Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)" (Anlage 12).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
— Eigenerklärung "Tariftreue und Entgeltgleichheit" (Anlage 13).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Ziffer 7 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Unternehmensdarstellung des Bewerbers möglichst unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder, in denen der Bewerber tätig ist, der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, der Personalentwicklung, der Beteiligungsverhältnisse, der Verflechtungen mit anderen Unternehmensträgern und der Unternehmensverträge mit Registerpublizität, soweit jene eine Ergebnisabführung und/oder Beherrschung vorsehen. Insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1RYYJ
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen:
— ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2.
— der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat.
— und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
Auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Ziffer 3 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" (Anlage 5).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Ziffer 4 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft, Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 4).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jeden der Unternehmensträger, also für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, auszufüllen und von der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Ziffer 5 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung zum Datengeheimnis und zur Wahrung der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren, Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit" (Anlage 8).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 6 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung "Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 18" (Anlage 10).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
— Eigenerklärung "Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation" (Anlage 11).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
— Eigenerklärung "Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)" (Anlage 12).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
— Eigenerklärung "Tariftreue und Entgeltgleichheit" (Anlage 13).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Ziffer 7 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Unternehmensdarstellung des Bewerbers möglichst unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder, in denen der Bewerber tätig ist, der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, der Personalentwicklung, der Beteiligungsverhältnisse, der Verflechtungen mit anderen Unternehmensträgern und der Unternehmensverträge mit Registerpublizität, soweit jene eine Ergebnisabführung und/oder Beherrschung vorsehen. Insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1RYYJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1870 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit.
Der Wilhelminenstift wurde in den letzten Jahren als Altersheim genutzt und steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach. Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach. Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen für das Bauvorhaben ist eingereicht worden. Der Bewilligungsbescheid für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor.
Vorliegend werden die Planungsleistungen für umfassende Sanierungsarbeiten an einem in Zeitz befindlichen Baudenkmal vergeben, und zwar an dem Gebäude Schulstraße 5. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen.
Informationen über Lose: Alle Lose
Bezeichnung des Loses: Architektenleistungen nach § 34 HOAI für Gebäude und Innenräume
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Die Arbeiten endeten in der Geschossdecke und müssen im Zuge der Instandsetzung fertiggestellt werden. Das Gebäude steht seit 2013 leer.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss mit einem Mansarddach Das Gebäude wurde um 1780 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Durch den langen Leerstand ist das Gebäude stark geschädigt und muss komplett saniert werden. Die schweren statisch-konstruktiven Schäden im Mansardgeschoss wurden im Jahr 2019 beseitigt. Die Arbeiten endeten in der Geschossdecke und müssen im Zuge der Instandsetzung fertiggestellt werden. Das Gebäude steht seit 2013 leer.
Das Gebäude soll komplett saniert und für eine Büronutzung umgebaut werden. Es sollen ca. 35 Büroarbeitsplätze geschaffen werden.
Dauer: 3 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die voraussichtliche Dauer der Leistungsstufe 1 beträgt 3 Monate.
Die voraussichtliche Dauer der Leistungsstufe 2, wenn sie beauftrag wird, beträgt 10 Monate.
Die Leistungsphase 9 für die Dauer der Gewährleistung: 5 Jahre nach Abnahme.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wir stufenweise ausgeschrieben: Stufe 1: Leistungsphase 2-4 nach § 34 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 nach 34 HOAI.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI mit Beratungsleistung Holzschutz,
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Die voraussichtliche Leistungsstufe 2, wenn sie beauftragt wir, beträgt 10 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise vergeben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-4 nach § 51 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 5-6 nach § 51 HOAI.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Anlagengruppen 1,2,3,4,5,6 und § 55 HOAI mit Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanz nach § 3 Abs.1 i.V. m. Anlage 1 Punkt 1.2.3. HOAI
Losnummer: 3
Beschreibung der Verlängerungen:
Die voraussichtliche Dauer der Leistungsstufe 2, wenn sie beauftragt wird, beträgt 10 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2- 4 nach § 55 HOAI.
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 nach § 55 HOAI.
Bezeichnung des Loses: Leistungen für Brandschutz nach AHO Brandschutz.
Losnummer: 4
Beschreibung der Verlängerungen:
Die voraussichtliche Dauer für die Leistungsstufe 1 beträgt 3 Monate.
Die voraussichtliche für die Leistungsstufe 2, wenn sie beauftragt wird, beträgt 10 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise ausgeschrieben. Stufe 1: Leistungsphasen 2-4 nach AHO Brandschutz.
Stufe 2: Leistungsphase 8-9 nach AHO Brandschutz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelminenstift
Schulstraße 5
06712 Zeitz
Wilhelminenstift Schulstraße 5 06712 Zeitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ziffer 1 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB, Formblatt "Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen und zur Selbstreinigung" (Anlage 6).
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
5.8.1.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und sonstige Voraussetzungen:
Ziffer 2 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Aktueller Handels- und/oder Berufsregisterauszug gemäß § 44 Abs. 1 VgV oder alternativer Nachweis bzw. Ausbildungs- und Studiennachweis, Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" (Anlage 9).
Los 1:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den be-nannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den be-nannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Los 2:
Als Nachweis werden akzeptiert:
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
Alternativ wird zugelassen, wer über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügt; auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Alternativ wird zugelassen, wer über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügt; auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste qualifizierter Tragwerksplaner der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste qualifizierter Tragwerksplaner der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
Los 3:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
— bei Architekten: eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei Architekten: eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei Ingenieuren: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen, aus denen sich die Berechtigung der betreffenden Person ergibt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (GVBl. LSA S. 360), zu führen; das Ge-setz referenziert auch die Vorgaben für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen, die alternativ nachzuweisen sind.
— bei Ingenieuren: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen, aus denen sich die Berechtigung der betreffenden Person ergibt, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (GVBl. LSA S. 360), zu führen; das Ge-setz referenziert auch die Vorgaben für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen, die alternativ nachzuweisen sind.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zu den Studien- und Ausbildungsnach-weisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zu den Studien- und Ausbildungsnach-weisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Be-
Scheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Fortsetzung siehe zusätzliche Angaben:
Mindeststandards:
Ziffer 8 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz für die Jahre 2018, 2019 und 2020, Formblatt „Erklärung zu den Jahresumsätzen 2018, 2019 und 2020“ (Anlage 14). Der Mindestjahresdurchschnittsumsatz als Mindestanforderung beträgt für:
—— Los 1: 200 000 EUR netto,
—— Los 2: 100 000 EUR netto,
—— Los 3: 100 000 EUR netto,
—— Los 4: 50 000 EUR netto.
Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist der Beginn des Geschäftsjahres in 2017 „monatsscharf“ anzugeben und davon ausgehend auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 abzustellen.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Mindestjahresdurchschnittsumsatz jedes beteiligten Unternehmensträgers addiert.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Mindestjahresdurchschnittsumsatz jedes beteiligten Unternehmensträgers addiert.
Ziffer 9 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Erklärung, im Falle des Zuschlages eine solche mit den geforderten Deckungssummen ab-zuschließen, Formblatt „Erklärung zur Haftpflichtversicherung“ (Anlage 15).
Deckungsumfang der Berufs- und der Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssummen von 1 500 000 EUR netto (Personenschäden) und 500 000 EUR netto (Sach- und Vermögensschäden) und jeweils zweifache Ausschöpfung als Mindestanforderung.
Zur Erläuterung: Die Haftpflichtversicherung muss:
—— eine Architekten-Berufs- und eine Architekten-Betriebshaftpflichtversicherung,
—— mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR und für sonstige Sach- und Vermögenschäden von mindestens 500 000 EUR,
—— wobei die jeweiligen Deckungssummen je Versicherungsjahr zweifach ausgeschöpft werden können beinhalten.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ziffer 10 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement, Formblatt „Erklärung zum Sicherheitsmanagement“ (Anlage 16).
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 11 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Soweit erforderlich: Eigenerklärung des Drittunternehmens, die Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im angegebenen Umfang zur Verfügung zu stellen, Formblatt „Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers bzw. des die Eignung verleihenden Unternehmens“ (Anlage 7)
— Soweit erforderlich: Eigenerklärung des Drittunternehmens, die Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im angegebenen Umfang zur Verfügung zu stellen, Formblatt „Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers bzw. des die Eignung verleihenden Unternehmens“ (Anlage 7)
Ziffer 12 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— 3 Eigenerklärungen, die je eine Unternehmensreferenz behandeln.
Für jedes Los einzeln einzureichen, also 3 Eigenerklärungen bei einer Bewerbung auf ein Los, 6 Eigenerklärungen bei einer Bewerbung auf 2 Lose etc.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers sind die Eigenerklärungen vom Unterauftragnehmer auszufüllen und abzugeben (und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), wenn und soweit der Unterauftragnehmer Leistungsteile für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers sind die Eigenerklärungen vom Unterauftragnehmer auszufüllen und abzugeben (und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), wenn und soweit der Unterauftragnehmer Leistungsteile für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft und Eignungsleihe eines einzelnen Mitglieds an die Bewerbergemeinschaft sind die Eigenerklärungen vom betreffenden Mitglied auszufüllen und abzugeben (und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen). Im Übrigen sind die aus der Zeile „Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe“ in der Übersicht unter Ziffer 5.6.6 der Bewerbungsbedingungen ersichtlichen Vorgaben einschlägig.
Bei einer Bewerbergemeinschaft und Eignungsleihe eines einzelnen Mitglieds an die Bewerbergemeinschaft sind die Eigenerklärungen vom betreffenden Mitglied auszufüllen und abzugeben (und vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen). Im Übrigen sind die aus der Zeile „Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe“ in der Übersicht unter Ziffer 5.6.6 der Bewerbungsbedingungen ersichtlichen Vorgaben einschlägig.
Zur Erläuterung der Anforderungen an die Eigenerklärungen:
—— Jede Unternehmensreferenz wird gewertet gemäß dem unter Ziffer 5.9.2 dieser Bewerbungsbedingungen, gemäß den aus Anlage 17 („Wertungsschema zu Ziffer 12 der Eignungsmatrix“) der Bewerbungsbedingungen ersichtlichen Erläuterungen und gemäß den folgenden Maßgaben,
—— Jede Unternehmensreferenz wird gewertet gemäß dem unter Ziffer 5.9.2 dieser Bewerbungsbedingungen, gemäß den aus Anlage 17 („Wertungsschema zu Ziffer 12 der Eignungsmatrix“) der Bewerbungsbedingungen ersichtlichen Erläuterungen und gemäß den folgenden Maßgaben,
—— Jede Unternehmensreferenz muss die folgenden Anforderungen erfüllen. Erfüllt sie sie nicht, wird die betreffende Unternehmensreferenz nicht gewertet:
— Für jede Unternehmensreferenz ist das Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) zu verwenden.
— Es muss sich um in den letzten sieben Geschäftsjahren (2013-2020) erbrachte Leistungen handeln. D. h., der Leistungsbeginn muss an oder nach dem 1. Januar 2013 liegen und das Leistungsende am oder vor dem 31. Dezember 2020.
— Anzugeben sind die sich aus dem Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) ergebenden geforderten Angaben. Die einzelnen Referenzprojekte können mit ergänzenden, aussagekräftigen Unterlagen auf maximal 2 einseitig bedruckten DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend zu den Angaben im Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) dargestellt werden.
— Anzugeben sind die sich aus dem Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) ergebenden geforderten Angaben. Die einzelnen Referenzprojekte können mit ergänzenden, aussagekräftigen Unterlagen auf maximal 2 einseitig bedruckten DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend zu den Angaben im Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Anlage 18) dargestellt werden.
—— Die Unternehmensreferenzen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen.
Mindeststandards:
Los 1:
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 200 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 200 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
Los 2:
Los 3:
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 100 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
— Mindestens eines der Referenzprojekte muss ein Gebäude betreffen, das zum Zeitpunkt der Beauftragung mit dem Referenzprojekt ein Baualter von mindestens 100 Jahren hatte und das nach internationalen, inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren von besonderer geschichtlicher, archäologischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, sozialer oder technischer Bedeutung ist (Mindestanforderung).
Los 4:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Wegen Details wird auf III 1.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach III.1) und III.2) Bei objektiver Gleichheit der Bewerber erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) VgV.
Nach III 1 und nach III 2. Bei objektiver Gleichheit der Bewerber erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen.
— der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen:
— ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2.
— ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2.
— der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat.
— der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat.
— und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
— und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen.
Auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
— eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Ziffer 3 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, Formblatt "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" (Anlage 5).
Für jedes Los einzeln einzureichen.
Ziffer 4 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft, Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" (Anlage 4).
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jeden der Unternehmensträger, also für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, auszufüllen und von der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Ziffer 5 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung zum Datengeheimnis und zur Wahrung der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren, Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Vertraulichkeit" (Anlage 8).
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unternehmensträger einzureichen.
Ziffer 6 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Eigenerklärung "Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den §§ 12, 17 und 18" (Anlage 10).
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist eine Erklärung von jedem der beteiligten Unterauftragnehmer einzureichen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft reicht die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, abzugeben mit Wirkung für und gegen die Bewerbergemeinschaft, aus.
— Eigenerklärung "Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation" (Anlage 11).
— Eigenerklärung "Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)" (Anlage 12).
— Eigenerklärung "Tariftreue und Entgeltgleichheit" (Anlage 13).
Ziffer 7 der Bewertungsmatrix unter Ziffer 5.9.2 der Bewerbungsbedingungen:
— Unternehmensdarstellung des Bewerbers möglichst unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder, in denen der Bewerber tätig ist, der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, der Personalentwicklung, der Beteiligungsverhältnisse, der Verflechtungen mit anderen Unternehmensträgern und der Unternehmensverträge mit Registerpublizität, soweit jene eine Ergebnisabführung und/oder Beherrschung vorsehen. Insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten.
— Unternehmensdarstellung des Bewerbers möglichst unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder, in denen der Bewerber tätig ist, der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, der Personalentwicklung, der Beteiligungsverhältnisse, der Verflechtungen mit anderen Unternehmensträgern und der Unternehmensverträge mit Registerpublizität, soweit jene eine Ergebnisabführung und/oder Beherrschung vorsehen. Insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten.
Einmalige Einreichung für alle Lose, auf die sich das Unternehmen bewirbt, reicht aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1RYYJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Est Kamieth Straß2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
Postanschrift: Domplatz 19
Postort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Quelle: OJS 2021/S 113-297229 (2021-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 57126.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fortsetzung III 1.1)
Los 4:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen:
- ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2,
- der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
- und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1R0F3
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu wer-den) benennen.
Als Nachweise werden akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Alternativ wird zugelassen:
- ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2,
- der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
- und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
Auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Als Nachweis wird akzeptiert:
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1R0F3
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 nach 34 HOAI.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation u. Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitäts-, Kosten-, Termin-, Nachtragsmagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32%
Preis (Gewichtung): 20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
Qualitäts-, Kosten-, Termin-, Nachtragsmangement
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-20 📅
Name: DELTA-PLAN GmbH, Architektur-und Ingenieurbüro Prof. Kühn
Postanschrift: Gutenbergstraße 1
Postort: Plauen
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37413808-0📞
E-Mail: plauen@delta-plan.de📧
Land: Vogtlandkreis
🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-27 📅
Name: Bau-Consult Hermsdorf GmbH
Postanschrift: Uthmannstraße 14
Postort: Hermsdorf
Postleitzahl: 07629
Telefon: +49 366015740📞
E-Mail: buchhaltung@bauconsult-hdf.de📧
Land: Saale-Holzland-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 57126.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
1
Referenz Zusätzliche Informationen
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
- bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtli-nie wird ausdrücklich hingewiesen;
- der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
- ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2,
- ein Angehöriger der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der oder die ein Studi-um an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat, oder ein Absolvent einer Lauf-bahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst, Laufbahngruppe 2,
- der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
- der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder der Prüfung der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat,
- und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- und eingetragen ist in einer Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in der-selben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen;
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
- eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer i.S.d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maß-gaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 4 S. 8 i.Vm. § 64 Abs. 4 bis 6 BauO LSA wird ausdrücklich hingewiesen;
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK1R0F3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.