Sanierungsträger – Sanierungsgebiet Historische Altstadt Aurich
Stadt Aurich
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 Baugesetzbuch (BauGB) für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Aurich – Historische Altstadt".
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-04.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-01-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-05-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: FD21-2021-01VgV
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aurich
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: https://www.aurich.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de 📧
Telefon: +049 4941/12-2402 📞
Fax: +049 4941/1255-2402 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUY1QU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUY1QU 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-005983
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 221, 26603 Aurich
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Vergütung einschließlich Nebenkostenpauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUY1QU/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 005-005983 (2021-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: FD21-2021-01VgV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 Baugesetzbuch (BauGB) für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Aurich – Historische Altstadt".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aurich
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: https://www.aurich.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de 📧
Telefon: +049 4941/12-2402 📞
Fax: +049 4941/1255-2402 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUY1QU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUY1QU 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-005983
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für das Angebot stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://vergabe.niedersachsen.de. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUY1QU
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Aurich mit ca. 42 000 Einwohnern befindet sich im Herzen Ostfrieslands im nordwestlichem Niedersachsen. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 197 km
Mit dem Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Aurich" wurde die Stadt Aurich im Jahre 2006 in die Städtebauförderung „Normalprogramm" aufgenommen. Das Sanierungsgebiet umfasst das Kerngebiet der Stadt und weist eine Flächengröße von 28,7 ha auf.
Mit Beschluss vom 22.3.2007 hat der Rat der Stadt Aurich die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Aurich" durch Satzung gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Sanierung sollte innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren umgesetzt werden.
Das grundsätzliche Ziel der Altstadtsanierung ist die Sicherung und eine zukunftsfähige Aufstellung der Kernstadt mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen und Ansprüchen.
Der Rat der Stadt Aurich hat im Jahr 2011 die Rahmenplanung „Historische Altstadt Aurich" beschlossen.
Diverse Sanierungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt. Da davon ausgegangen wurde, dass das Förderprogramm seitens des Landes eingestellt wird, hat der Rat der Stadt Aurich im Jahr 2018 das Abschlusskonzept für die Sanierung beschlossen.
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Im Januar 2020 hat die Stadt Aurich mit der Fortschreibung des Integrierten Städte-baulichen Entwicklungskonzeptes einen Antrag auf Überführung in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren" gestellt.
Grundlage für diesen Antrag war zum einen das Abschlusskonzept für die Sanierung. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, die in der Fortschreibung des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes dargelegt sind. Diese Maßnahmen zusammen bilden die Grundlage für die Kosten- und Finanzierungsübersicht.
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Das ermittelte Gesamtvolumen der förderfähigen Maßnahmen liegt gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht (26.3.2020) bei 20,584 Mio. EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus den bereits entstandenen Kosten der Maßnahme im Normalprogramm über 10 334 573,93 EUR (Grundlage Zwischenabrechnung 2019), aus den Kosten für noch ausstehende Maßnahmen (gemäß Abschlusskonzept) über 5 645 500,00 EUR und aus den Kosten für die im Programm „Lebendige Zentren" vorgesehenen Maßnahmen über 4 604 000,00 EUR.
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Die Stadt wurde im August 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren" als Fortsetzungsmaßnahme überführt. Die Laufzeit für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden.
Weitere Einzelheiten können den Anlagen entnommen werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2022 und verlängert sich jeweils um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrmals bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Historische
Altstadt Aurich
26603 Aurich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Mindestanforderung):
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) In der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) Dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB;
1.9. Erklärung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
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Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungs-summen (Mindestanforderung):
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu er-bringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
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Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
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2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) (Mindestanforderung).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2020/2021) im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistungen) beschäftigten Personen gegliedert nach (Mindestanforderung),
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a) Geschäftsführer/innen,
b) Projektleiter/innen mit Qualifikation Diplom/Master
c) Kaufmännische Sachbearbeiter/innen,
d) Technische Sachbearbeiter/innen,
e) Juristische Sachbearbeiter/innen,
f) Sonstige Mitarbeiter/innen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2. Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Sanierungsträgerleistungen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Sanierungsträgerleistungen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall.
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Der/die Projektverantwortlichen muss über den Studienabschluss Diplom oder Master verfügen.
Es sind folgende Nachweise bzw. Eigenerklärungen zu erbringen:
a. Nachweis der Qualifikation (Diplom/Master),
b. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren,
c. Erfahrungsnachweis der/des Projektverantwortlichen und der/des stell-vertretenden Projektverantwortlichen in Form der Benennung von mindestens einem Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2018), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Sanierungsträgerleistungen im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung) vergleichbar ist und welches seit mindestens 4 Jahren durch den Bieter (Unternehmen) bearbeitet wird.
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3.3. Erfahrungsnachweis des Bieters (Unternehmen) in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten für Sanierungsträgerleistungen innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2018), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Sanierungsträgerleistungen im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung) vergleichbar ist und welches seit mindestens 4 Jahren durch den Bieter (Unternehmen) bearbeitet wird.
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Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte gemäß 3.2 – 3.3 sind folgen-de Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Benennung des Städtebauförderungsprogramms,
— Fördermittelbehörde,
— Beschreibung der Maßnahme:
—— Lage des Fördergebiets,
—— Größe/Umfang in ha,
—— Einwohnerzahl im Maßnahmengebiet,
—— Gebietstyp.
— Beschreibung Sanierungsziele,
— Leistungszeitraum (Beginn/(voraussichtlicher) Abschluss),
— Auflistung der bisher erbrachten Leistungen des Bewerbers,
— Gesamtkosten brutto gemäß Fördermittelbescheid,
— Auftragswert pro Jahr,
— Referenzschreiben des Auftraggebers.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 221, 26603 Aurich
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Vergütung einschließlich Nebenkostenpauschale
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUY1QU/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für das Angebot stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://vergabe.niedersachsen.de. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUY1QU
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-236309
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 005-005983
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDDNE.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Historische Altstadt Aurich
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: DSK GmbH
Postanschrift: Anne-Conway-Straße 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
Aurich 🏙️
Name: BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 30917.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 091-236309 (2021-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 Baugesetzbuch (BauGB) für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Aurich - Historische Altstadt“.
Gesamtwert des Auftrags: 30917.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-236309
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 005-005983
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDDNE.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Aurich“ wurde die Stadt Aurich im Jahre 2006 in die Städtebauförderung „Normalprogramm“ aufgenommen. Das Sanierungsgebiet umfasst das Kerngebiet der Stadt und weist eine Flächengröße von 28,7 ha auf.
Mit Beschluss vom 22.3.2007 hat der Rat der Stadt Aurich die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Aurich“ durch Satzung gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Rat der Stadt Aurich hat im Jahr 2011 die Rahmenplanung „Historische Altstadt Aurich“ beschlossen.
Im Januar 2020 hat die Stadt Aurich mit der Fortschreibung des Integrierten Städte-baulichen Entwicklungskonzeptes einen Antrag auf Überführung in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ gestellt.
Das ermittelte Gesamtvolumen der förderfähigen Maßnahmen liegt gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht (26.03.2020) bei 20,584 Mio. EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus den bereits entstandenen Kosten der Maßnahme im Normalprogramm über 10 334 573,93 EUR (Grundlage Zwischenabrechnung 2019), aus den Kosten für noch ausstehende Maßnahmen (gemäß Abschlusskonzept) über 5 645 500,00 EUR und aus den Kosten für die im Programm „Lebendige Zentren“ vorgesehenen Maßnahmen über 4 604 000,00 EUR.
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Die Stadt wurde im August 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ als Fortsetzungsmaßnahme überführt. Die Laufzeit für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Historische Altstadt Aurich
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: DSK GmbH
Postanschrift: Anne-Conway-Straße 1
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland 🇩🇪
Aurich 🏙️
Name: BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 30917.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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