Die "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachen" (ASDN) verfolgt mit einem Projekt Planungen, mittels Satellitenkommunikation ein redundantes Betriebs- und Notfallnetz für Sprach- und Datenkommunikation aufzubauen, um die volle Einsatzfähigkeit der Polizei zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort des Flächenlandes Niedersachsen gewährleisten zu können. Hieran sollen 8 Polizeidirektionen, mobile Wachen, Trailer und Fahrzeuge über Satelliten angebunden werden. Ein Austausch zwischen der ASDN und dem NLBK ergab, dass beide Behörden ein sehr ähnliches Anforderungsprofil haben und eine Zusammenarbeit mit Blick auf die taktischen Anforderungen sowie auch aus wirtschaftlichen Gründen angestrebt werden sollte. Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, dass ASDN und NLBK (Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) gemeinsam eine zentrale Satellitenkommunikationsinfrastruktur mit mindestens einer Satellitenkopfstelle und mit einheitlichen Netzkomponenten für feste und mobile Einsatzstandorte aufbauen. Die operative Hoheit über die jeweiligen Teilnetze wird dabei ohne Einschränkungen für die angeschlossenen Organisationen gewährleistet. Die nutzerseitige Ausstattung (Standorte, Einsatzleitwagen, Trailer, mobile Wachen, etc.) obliegt dabei der jeweiligen Organisation. Aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sollen folgende wesentliche Netzkomponenten beschafft werden können: - Satellitenkopfstelle - Satellitenbasiertes Kommunikationsnetz - Ausrüstung von Standorten mit Satellitentechnik - Beschaffung/Ausrüstung von Trailern mit Satellitentechnik - Ausrüstung von beigestellten Fahrzeugen mit Satellitentechnik - Bereitstellung von Satellitenkapazität - Betriebsunterstützung Darüber hinaus soll die zu beschaffende Satellitenkommunikationsinfrastruktur auch weiteren BOS (z.B. Feuerwehren) zur Verfügung gestellt werden, bzw. können beispielsweise Landkreise und Kommunen in Niedersachsen ebenfalls Netzkomponenten aus diesem Rahmenvertrag für ihre Bedarfe beschaffen. Der Bietende tritt als Generalunternehmer (GU) auf. Der GU ist für die Projektleitung, für die voll-ständige Lieferung, Montage, Systemintegration, Konfiguration und Inbetriebnahme der gesamten Satellitenkommunikationsinfrastruktur verantwortlich. Ausgenommen hiervon ist die Beschaffung der Einsatz-leitwagen, mobilen Wachen etc. Diese werden seitens der ASDN bzw dem NLBK beigestellt. Die Integration und Konfiguration der Satellitenkomponenten erfolgt dann wieder durch den GU.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Satelliten
Menge oder Umfang:
- Satellitenkopfstelle- Satellitenbasiertes Kommunikationsnetz- Ausrüstung von Standorten mit Satellitentechnik- Beschaffung/Ausrüstung von Trailern mit Satellitentechnik- Ausrüstung von beigestellten Fahrzeugen mit Satellitentechnik- Bereitstellung von Satellitenkapazität- Betriebsunterstützung3959000.00
- Satellitenkopfstelle- Satellitenbasiertes Kommunikationsnetz- Ausrüstung von Standorten mit Satellitentechnik- Beschaffung/Ausrüstung von Trailern mit Satellitentechnik- Ausrüstung von beigestellten Fahrzeugen mit Satellitentechnik- Bereitstellung von Satellitenkapazität- Betriebsunterstützung3959000.00
Gesamtwert des Auftrags: 3 959 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Satelliten📦
1. Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die
Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in der Menge (Teillose) oder nach Art und Fachgebiet (Fachlose), sondern als einheitlicher Gesamtauftrag vergeben. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese
Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen - https://vergabe.niedersachsen.de - unter der angegebenen Bekanntmachungs-ID einzureichen.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 19) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB, §§ 23, 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten
Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung
der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDB58
1. Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die
Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in der Menge (Teillose) oder nach Art und Fachgebiet (Fachlose), sondern als einheitlicher Gesamtauftrag vergeben. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese
Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen - https://vergabe.niedersachsen.de - unter der angegebenen Bekanntmachungs-ID einzureichen.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 19) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB, §§ 23, 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten
Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung
der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDB58
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachen" (ASDN) verfolgt mit einem Projekt Planungen, mittels Satellitenkommunikation ein redundantes Betriebs- und Notfallnetz für Sprach- und Datenkommunikation aufzubauen, um die volle Einsatzfähigkeit der Polizei zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort des Flächenlandes Niedersachsen gewährleisten zu können. Hieran sollen 8 Polizeidirektionen, mobile Wachen, Trailer und Fahrzeuge über Satelliten angebunden werden.
Die "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachen" (ASDN) verfolgt mit einem Projekt Planungen, mittels Satellitenkommunikation ein redundantes Betriebs- und Notfallnetz für Sprach- und Datenkommunikation aufzubauen, um die volle Einsatzfähigkeit der Polizei zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort des Flächenlandes Niedersachsen gewährleisten zu können. Hieran sollen 8 Polizeidirektionen, mobile Wachen, Trailer und Fahrzeuge über Satelliten angebunden werden.
Ein Austausch zwischen der ASDN und dem NLBK ergab, dass beide Behörden ein sehr ähnliches Anforderungsprofil haben und eine Zusammenarbeit mit Blick auf die taktischen Anforderungen sowie auch aus wirtschaftlichen Gründen angestrebt werden sollte. Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, dass ASDN und NLBK (Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) gemeinsam eine zentrale Satellitenkommunikationsinfrastruktur mit mindestens einer Satellitenkopfstelle und mit einheitlichen Netzkomponenten für feste und mobile Einsatzstandorte aufbauen. Die operative Hoheit über die jeweiligen Teilnetze wird dabei ohne Einschränkungen für die angeschlossenen Organisationen gewährleistet. Die nutzerseitige Ausstattung (Standorte, Einsatzleitwagen, Trailer, mobile Wachen, etc.) obliegt dabei der jeweiligen Organisation.
Ein Austausch zwischen der ASDN und dem NLBK ergab, dass beide Behörden ein sehr ähnliches Anforderungsprofil haben und eine Zusammenarbeit mit Blick auf die taktischen Anforderungen sowie auch aus wirtschaftlichen Gründen angestrebt werden sollte. Die Zusammenarbeit hat zum Ziel, dass ASDN und NLBK (Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) gemeinsam eine zentrale Satellitenkommunikationsinfrastruktur mit mindestens einer Satellitenkopfstelle und mit einheitlichen Netzkomponenten für feste und mobile Einsatzstandorte aufbauen. Die operative Hoheit über die jeweiligen Teilnetze wird dabei ohne Einschränkungen für die angeschlossenen Organisationen gewährleistet. Die nutzerseitige Ausstattung (Standorte, Einsatzleitwagen, Trailer, mobile Wachen, etc.) obliegt dabei der jeweiligen Organisation.
Aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sollen folgende wesentliche Netzkomponenten beschafft werden können:
- Satellitenkopfstelle
- Satellitenbasiertes Kommunikationsnetz
- Ausrüstung von Standorten mit Satellitentechnik
- Beschaffung/Ausrüstung von Trailern mit Satellitentechnik
- Ausrüstung von beigestellten Fahrzeugen mit Satellitentechnik
- Bereitstellung von Satellitenkapazität
- Betriebsunterstützung
Darüber hinaus soll die zu beschaffende Satellitenkommunikationsinfrastruktur auch weiteren BOS (z.B. Feuerwehren) zur Verfügung gestellt werden, bzw. können beispielsweise Landkreise und Kommunen in Niedersachsen ebenfalls Netzkomponenten aus diesem Rahmenvertrag für ihre Bedarfe beschaffen.
Darüber hinaus soll die zu beschaffende Satellitenkommunikationsinfrastruktur auch weiteren BOS (z.B. Feuerwehren) zur Verfügung gestellt werden, bzw. können beispielsweise Landkreise und Kommunen in Niedersachsen ebenfalls Netzkomponenten aus diesem Rahmenvertrag für ihre Bedarfe beschaffen.
Der Bietende tritt als Generalunternehmer (GU) auf. Der GU ist für die Projektleitung, für die voll-ständige Lieferung, Montage, Systemintegration, Konfiguration und Inbetriebnahme der gesamten Satellitenkommunikationsinfrastruktur verantwortlich. Ausgenommen hiervon ist die Beschaffung der Einsatz-leitwagen, mobilen Wachen etc. Diese werden seitens der ASDN bzw dem NLBK beigestellt. Die Integration und Konfiguration der Satellitenkomponenten erfolgt dann wieder durch den GU.
Der Bietende tritt als Generalunternehmer (GU) auf. Der GU ist für die Projektleitung, für die voll-ständige Lieferung, Montage, Systemintegration, Konfiguration und Inbetriebnahme der gesamten Satellitenkommunikationsinfrastruktur verantwortlich. Ausgenommen hiervon ist die Beschaffung der Einsatz-leitwagen, mobilen Wachen etc. Diese werden seitens der ASDN bzw dem NLBK beigestellt. Die Integration und Konfiguration der Satellitenkomponenten erfolgt dann wieder durch den GU.
Menge oder Umfang:
- Satellitenkopfstelle
- Satellitenbasiertes Kommunikationsnetz
- Ausrüstung von Standorten mit Satellitentechnik
- Beschaffung/Ausrüstung von Trailern mit Satellitentechnik
- Ausrüstung von beigestellten Fahrzeugen mit Satellitentechnik
- Bereitstellung von Satellitenkapazität
- Betriebsunterstützung
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 13.2 - 989/2021
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Grundsätzlich und ausschließlich im Bereich des Landes Niedersachsen.
Lieferadressen bzw. Hauptausführungsort werden spätestens nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2022-08-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das
Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere
Weise.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerbenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vordruck 7:
Nachweis einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit
einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
2. Vordruck 8:
Nachweis hinreichender finanzieller Eigenmittel und der notwendigen Kreditwürdigkeit durch Vorlage einer aktuellen, allgemeinen
Bankauskunft eines in der Europäischen Union (oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist) zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bankauskunft eines in der Europäischen Union (oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist) zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende
Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Mindestanforderung)
3. Vordruck 9:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der jährliche Mindestumsatz
im Durchschnitt mindestens 20 Millionen Euro (netto) betragen haben muss (Mindestanforderung).
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1 bis Nr. 3 dargestellten Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die
Eignung der Bewerber dar. Diese stehen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und sind durch diesen sachlich gerechtfertigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1 bis Nr. 3 die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vordruck 10:
Angabe der erforderlichen Fachkräfte
(die lit. a) bis e) müssen kumulativ erfüllt sein):
a) Mitarbeiter mit einem Studienabschluss (Dipl.-
Ing., Master Sc., Bachelor Sc. oder gleichwertig)
im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung
Nachrichtentechnik/Telekommunikation (mind. zwei
Vollzeitäquivalente - VZÄ).
b) Mitarbeiter mit abgeschlossener Meisterprüfung
oder staatlich geprüfter Techniker im Bereich Elektrotechnik in der Fachrichtung Nachrichtentechnik/Telekommunikation (mind. zwei
d) Servicetechniker im Vor-Ort-Service (mind. zwei VZÄ).
e) Qualifizierter Mitarbeiter im Customer- Support (mind. sieben VZÄ)
2. Vordruck 11:
Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats oder
durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in (nicht beglaubigter) Kopie oder alternativ durch Darstellung eines innerbetrieblich implementierten gleichwertigen
Qualitätsmanagementsystems.
3. Vordruck 12:
Nachweis der mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbarer
Projektreferenzen, gem. den einzelnen jeweils in den Vordrucken 12a bis 12d dargestellten Kernkompetenzen:
a) Vordruck 12a: Aufbau, Installation und Inbetriebnahme einer Satellitenkopfstelle mit mindestens 3,7m Ku-Band Antennen, einer
Stationssendeleistung von mindestens 78 dBW EIRP und einem mindestens 1+1 redundanten Sendesystem in der Europäischen Union (EU). Die Inbetriebnahme der Satellitenkopfstelle muss dabei
weiterhin ein Line Up mit einem Satellitenoperator vorgesehen haben. Weiterhin muss der Bewerber im Rahmen der Projektausführung ein vollständiges Test- und Abnahmeprotokoll angefertigt haben. (Die
o.g. Anforderungen müssen innerhalb der Referenz kumulativ erfüllt sein.)
b) Vordruck 12b: Errichtung eines satellitenbasierten
Kommunikationsnetzes in der Europäischen Union (EU) mit mindestens 20 Standorten/Systemen (Kfz-Trailer), in dem jeder Standort/System mit jedem anderen Standort/System eine direkte
Sprach- und Datenkommunikationsverbindungen aufbauen kann. Das Projekt muss dabei ein vollvermaschtes Satellitennetz ("single hop")
umfassen. Weiterhin muss der Bewerber im Rahmen der Projektausführung das Monitoring des Betriebs (z.B. durch ein Network Management Center) beim Referenzgeber übernommen haben. (Die o.g. Anforderungen müssen innerhalb der Referenz kumulativ erfüllt sein.)
umfassen. Weiterhin muss der Bewerber im Rahmen der Projektausführung das Monitoring des Betriebs (z.B. durch ein Network Management Center) beim Referenzgeber übernommen haben. (Die o.g. Anforderungen müssen innerhalb der Referenz kumulativ erfüllt sein.)
c) Vordruck 12c: Fähigkeit der Gewährleistung einer deutschsprachigen mehrstufigen Betriebsunterstützung und eines Ersatzteilkonzeptes bis hin zur vorbeugenden Wartung in der
Europäischen Union (EU). Der Bewerber muss im Rahmen der Projektausführung einen deutschsprachigen Ansprechpartner für die Service-Hotline und 3rd-Level-Support bereitgestellt haben. Weiterhin muss die Leistungserbringung durch den Bewerber ein Service-Level-Agreement mit definierten Reaktionszeiten sowie Ersatzteilkonzept
Europäischen Union (EU). Der Bewerber muss im Rahmen der Projektausführung einen deutschsprachigen Ansprechpartner für die Service-Hotline und 3rd-Level-Support bereitgestellt haben. Weiterhin muss die Leistungserbringung durch den Bewerber ein Service-Level-Agreement mit definierten Reaktionszeiten sowie Ersatzteilkonzept
inkl. vorbeugender Wartung enthalten. (Die o.g. Anforderungen müssen innerhalb der Referenz kumulativ erfüllt sein.)
d) Vordruck 12d: Der Bewerber muss für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten Satellitenkapazitäten für (End-)Kunden in der
Europäischen Union (EU) bereitgestellt haben.
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1 bis Nr. 3 dargestellten Eignungsanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1 bis Nr. 3 die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1 bis Nr. 3 dargestellten Eignungsanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber dar. Diese stehen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und sind durch diesen sachlich gerechtfertigt.
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1 bis Nr. 3 dargestellten Eignungsanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber dar. Diese stehen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und sind durch diesen sachlich gerechtfertigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: gem. Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gem. Vergabeunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von
dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/
Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen,
um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) (Anlage 7 zu § 49 Abs. 4 VSA) unter Nennung des Namens des
um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) (Anlage 7 zu § 49 Abs. 4 VSA) unter Nennung des Namens des
Erklärenden nach § 126b BGB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unter Nennung des Namens des Erklärenden nach § 126b BGB eingereicht haben. Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen muss aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen
Erklärenden nach § 126b BGB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unter Nennung des Namens des Erklärenden nach § 126b BGB eingereicht haben. Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen muss aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen
Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden.
Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um
diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von der Rahmenvereinbarung sowie allen Einzelaufträgen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten.
diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von der Rahmenvereinbarung sowie allen Einzelaufträgen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur
Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig)
der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
1. Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 15) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 15) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 16) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 16) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 17) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
3. Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 17) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4. Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauftragnehmers über vorhandenes sicherheitsüberprüftes Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder (alternativ) sich bereit zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
4. Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauftragnehmers über vorhandenes sicherheitsüberprüftes Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder (alternativ) sich bereit zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es werden bis zur drei Verlängerungsoptionen zu je 12 weiteren Monaten zugelassen, sodass die Gesamtlaufzeit von 84 Monaten nicht überschritten wird.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Gem. Abschnitt IV.1.2) der EU-Bekanntmachung und § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber. Sind mehr als drei Bewerber vorhanden, die entsprechend den im
Abschnitt III.2) genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB, §§ 23, 24 VSVgV erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis drei Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als drei Bewerber vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Abschnitt III.2) genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB, §§ 23, 24 VSVgV erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis drei Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als drei Bewerber vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in Form von a) weiteren Referenzprojekten i.S.d. Abschnitt III.2.3) der EU-Bekanntmachung in den Vordrucken 13a bis 13d (Auswahlkriterium 1) sowie einer Konzeptdarstellung gem. Vordruck 14 (Auswahlkriterium 2). Die von den Bewerbern je weiterem Referenzprojekt und der Konzeptdarstellung erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt können die Bewerber in Auswahlkriterium 1 maximal 200 Punkte und im Auswahlkriterium
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in Form von a) weiteren Referenzprojekten i.S.d. Abschnitt III.2.3) der EU-Bekanntmachung in den Vordrucken 13a bis 13d (Auswahlkriterium 1) sowie einer Konzeptdarstellung gem. Vordruck 14 (Auswahlkriterium 2). Die von den Bewerbern je weiterem Referenzprojekt und der Konzeptdarstellung erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt können die Bewerber in Auswahlkriterium 1 maximal 200 Punkte und im Auswahlkriterium
2 maximal 20 Punkte erreichen. Als Gesamtpunktzahl können die Bewerber damit insgesamt 220 Punkte erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2 maximal 20 Punkte erreichen. Als Gesamtpunktzahl können die Bewerber damit insgesamt 220 Punkte erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-04-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die
Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in der Menge (Teillose) oder nach Art und Fachgebiet (Fachlose), sondern als einheitlicher Gesamtauftrag vergeben. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in der Menge (Teillose) oder nach Art und Fachgebiet (Fachlose), sondern als einheitlicher Gesamtauftrag vergeben. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese
Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen - https://vergabe.niedersachsen.de - unter der angegebenen Bekanntmachungs-ID einzureichen.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 19) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB, §§ 23, 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 19) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB, §§ 23, 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten
Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung
der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDB58
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Telefon: +49 4131151334📞
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2021/S 251-668740 (2021-12-22)
Ergänzende Angaben (2022-06-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben