Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern nach Ziffer II.2.9):
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular.
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftrgasvolumens, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungen.
Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, evt. Fotos und Planverkleinerung, Angabe zum Auftragsvolumen, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 4 erfolgen.
Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3, grosser Asbestschein ( = Vorgabe für alle Probennehmer)
Nachweis der Sachkunde gemäß DGUV 101-004, Kontaminierte Bereiche (ehemals BGR 128 = gleichwertig)
Nachweis der Sachkunde gemäß LAGA PN 98 für Haufwerksbeprobungen
Nachweis/ Bestätigung folgender Geräteausstattung:
- H-Sauger für den Arbeitsschutz bei Probenahmen
- mind. 5 Raumluftpumpen für Messkampagnen
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung.
Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.