Schienenfahrzeugersatzteile: Vergabe Schnell-/Hauptschalter, Schütze

Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)

Vergabe von Lieferumfängen für Schienenfahrzeugersatzteile aus dem Produktspektrum Schnell-/Hauptschalter und Schütze.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-21 Auftragsbekanntmachung
2022-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material
Referenznummer: 2154618
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Lieferumfängen für Schienenfahrzeugersatzteile aus dem Produktspektrum Schnell-/Hauptschalter und Schütze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Teile für Lokomotiven oder rollendes Material 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: alexander.loose@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029764998 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/05fab9a9-ea2d-41d7-b8cb-e2e4a9693ec9 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/05fab9a9-ea2d-41d7-b8cb-e2e4a9693ec9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-484930
ABl. S-Ausgabe: 186

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schienenfahrzeugersatzteile für Schnell-/Hauptschalter, Schütze
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung Schienenfahrzeugersatzteile für Schnell-/Hauptschalter, Schütze an die Deutsche Bahn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Loose, Alexander
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/05fab9a9-ea2d-41d7-b8cb-e2e4a9693ec9 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEF243 - Vertragsmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 186-484930 (2021-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 081-219649
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 186-484930
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe der Lieferung von Schienenfahrzeugersatzteilen für Schnell-/Hauptschalter, Schütze. Die Anzahl der Lose ergibt sich aus C3_Leistungsbeschreibung bzw. C4_Preisblatt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 081-219649 (2022-04-21)