- Es handelt sich um ein Offenes Verfahren.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular.
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln;
- Mit Angebotsabgabe ist der Auftraggeberin ein testfertig vorbereitetes Tablet inklusive Demo-Version der Software-Lösung zu übersenden. Die Adresse wird rechtzeitig bekannt gegeben.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche
Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen,
Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebote:
- Preis und Leistung werden in einem prozentualen Verhältnis von 35% (preisliche Wertung) zu 65% (qualitative Wertung) bewertet.
- Preis: Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Preisblatt, das Bestandteil des Angebotsformulars ist. Anhand dieses Wertungspreises ergibt sich die Punktzahl, die der Bieter im Preiskriterium erzielt.
Im Rahmen der preislichen Wertung können maximal 35 Punkte erreicht werden.
Für die Angebotswertung wird der Preis in folgender Art und Weise auf eine Punkteskala von 0 bis 35 umgerechnet:
- 35 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis;
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen Preis des niedrigsten Angebotspreises. Sämtliche Angebote, die über diesem Betrag liegen, werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.
Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen.
- Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für die Konzeptwertung, der Bewertung der Soll-Kriterien und der wertenden Teststellung. Die Leistungswertung erfolgt folgendermaßen:
1. Für jedes Soll-Kriterium, dass das Angebot erfüllt, erhält ein Bieter 0,5 Punkte. Er kann mit den Soll-Kriterien maximal 17 Punkte erlangen. Die Soll-Kriterien ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung. Die Erfüllung der einzelnen Kriterien ist dort kenntlich zu machen. Dieses Dokument ist als Angebotsbestandteil einzureichen.
2. Die Konzeptwertung erfolgt auf folgender Grundlage:
Im Rahmen der konzeptionellen Wertung sind mit dem Angebot drei Konzepte einzureichen.
In seinen Konzepten soll der Bieter über die Mindestanforderungen hinausgehend darlegen, welchen Mehrwert seine Lösung unter Berücksichtigung der konzeptionell geforderten Aspekte für die Antragsgegnerinnen im Rahmen der digitalen Dokumentation bietet:
a) Digitalisierungskonzept:
Das Digitalisierungskonzept muss darstellen, wie der Bieter analoge Vorgänge in der digitale Dokumentation umzusetzen gedenkt. Aus seinem Konzept muss sich ergeben, welcher Mehrwert sich aus der digitalen Dokumentation vor dem Hintergrund von Notsituationen im Rettungsdienst ergibt. Der Bieter soll in diesem Konzept darlegen, worin er den Nutzen digitaler Dokumentation für den Einsatzbedarf im Bereich der Rettungsdienst sieht und welche Maßnahmen er für die Nutzung in Einsatzszenarien vorsieht.
b) Dokumentationskonzept: Das Konzept soll eingangs den Dokumentationsstandard samt Gliederungsebenen und Synchronisation zum Einsatzablauf darlegen. Der Bieter soll eine Beschreibung von Protokollarten und Konfiguration sowie eine Darstellung der Dokumentationsstruktur vornehmen. Hierzu soll der Bieter die Vorzüge seiner Lösung erläutern. Des Weiteren soll er Ausführungen zur intuitiven Bedienbarkeit von Hard- und Software und zur Identifizierung des Rettungsmittels und der Medizinprodukte durch die MDE zur Übertragung in die Dokumentation tätigen. Relevant ist zudem auch die Darlegung der Dokumentation in einer strukturierten, umfassenden Untersuchung auf Grundlage des ABCDE-Schemas inklusive der Dokumentation von Befundänderungen ohne Datenverlust und zu Eingabeunterstützungen (z.B. zu Einsatzszenarien/Befunden). Die konkrete Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (insbesondere § 35 DSGVO) inklusive eines Rollen-/ Rechtesystem soll ebenfalls konzeptionell adressiert werden.
c) Innovationskonzept: Im Rahmen des Innovationskonzepts soll der Bieter darstellen, wie er die derzeitige digitale Dokumentation zukünftig weiterentwickelt. Es soll dargestellt werden, wie der Input der jeweiligen Nutzer für zukünftige Verbesserungen an dem digitalen Dokumentationssystem genutzt werden soll. Perspektivisch sind geplante Neuerungen und Innovationen darzustellen. Der Bieter soll darlegen, wie er mit den sich fortwährend erneuernden digitalen Herausforderungen umgeht und wie er gewährleistet, dass den Auftraggeberinnen auch zukünftig ein aktuell nutzbares digitales Dokumentationssystem bereitgestellt werden kann.
Die Konzepte werden wie folgt bewertet:
Es sind jeweils 0 (= ungenügend), 3 (= mäßig), 5 (= gut), 7 (= sehr gut) und 10 (= überragend) Punkte erzielbar. Ein Bieter kann in der konzeptionellen Wertung daher maximal 30 Punkte erzielen.
- Fehlen jegliche Darstellungen zum jeweiligen Konzept, erhält der Bieter hierfür null Punkte.
- Geht der Bieter gar nicht oder nur äußerst knapp auf die je Konzept geforderten Aspekte ein, mangelt es an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er für die Darstellung drei Punkte.
- Fünf Punkte werden vergeben, wenn der Bieter im Rahmen seiner Konzepte auf alle geforderten Aspekte eingeht und geeignete Lösungsansätze für sämtliche der sich stellenden Probleme beschreibt.
- Für sieben Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für fünf Punkte. Berücksichtigt der Bieter im Rahmen der Darstellung zudem Faktoren, die über die vorgenannten Aspekte hinausgehen und zeigt er Lösungswege auf, die die technischen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen und eine effiziente Leistungserbringung gewährleisten, erfüllt er die Anforderungen sehr gut. Er erhält dann sieben Punkte.
- für zehn Punkte gelten im Ausgangspunkt die Voraussetzungen wie für sieben Punkte. Darüber hinaus müssen die Ausführungen zu dem jeweiligen Konzept als herausragend zu bewerten sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die jeweiligen Darstellungen im Vergleich zu den übrigen Angebot besonders praxistaugliche und effiziente Lösungswege aufzeigen, die die technischen Möglichkeiten digitaler Dokumentationssysteme nicht nur vollständig, sondern bestmöglich ausschöpfen. Der Bieter erfüllt die Anforderungen dann herausragend und erhält hierfür zehn Punkte.
3. Wertende Teststellung
Die Teststellung findet im Rahmen einer Arbeitssitzung der Auftraggeberinnen statt.
Bewertet werden die Haptik und die Ergonomie der Tablets sowie die Benutzerfreundlichkeit der Software. Sofern dabei festgestellt wird, dass Mindestkriterien nicht erfüllt sind, erfolgt der Ausschluss des jeweiligen Bieters aus dem Verfahren.
Die eingesetzten Tablets werden nach Ergonomie und Haptik bewertet. Die Bewertung der Haptik erfolgt durch Inaugenscheinnahme anhand der Bedienbarkeit und Lesbarkeit des Touchscreens samt Verwendbarkeit in verschiedenen Einsatzszenarien.
Bei der Ergonomie wird die Robustheit, das Gewicht und die zweckmäßige Konstruktion nach Augenschein bewertet. Die Ergonomie der angebotenen Software wird durch Inaugenscheinnahme nach intuitiver Bedienbarkeit beurteilt.
Relevant ist, dass sich die Software in Einsatzszenarien leicht und intuitiv bedienen lässt. Bewertet wird auch die Bedienbarkeit der vorgestellten Nutzeroberfläche.
Für die Bewertung der Haptik und Ergonomie der Tablets können jeweils 1 (= mäßig), 5 (= gut), 7(= sehr gut) oder 9 (= überragend) Punkte, maximal 18 Punkte, erzielt werden.
- Wird die Teststellung mit einem Punkt bewertet, so entspricht sie den Anforderungen des Auftraggebers nur in Ansätzen. Die präsentierte Lösung lässt die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen in wesentlichen Punkten außer Acht und setzt weder haptische, noch ergonomische Anforderungen um.
- Fünf Punkte erhält die Lösung, wenn sie zwar Mängel enthält, im Wesentlichen aber den Anforderungen der Auftraggeberinnen entspricht. Dies ist der Fall, wenn eine Lösung präsentiert wird, die die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen berücksichtigen, ohne die Besonderheiten der konkreten Ausschreibung (Einsatz im Rettungsdienst) zu berücksichtigen.
- Die Wertung sieben Punkte erhalten die Bieter, falls die Anforderungen der Antragsgegnerinnen gut, aber nicht hervorragend erfüllt werden. Eine gute Bewertung setzt voraus, dass eine Lösung präsentiert wird, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen samt der Besonderheiten der konkreten Ausschreibung umfänglich berücksichtigt und gute, für Einsatzzwecke ausgereifte Ansätze enthält.
- Mit neun Punkten wird eine Teststellung prämiert, die hervorragende Ansätze zeigt und eine insgesamt sehr gute Umsetzung erwarten lässt. Dies ist der Fall, wenn eine Lösung präsentiert wird, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen in herausragendem Maße berücksichtigen, sehr gute praktische Ansätze enthält und sich für die vorgesehene Verwendung besonders eignet.
Im Bedarfsfalle wird die Vergabestelle von den betreffenden Bietern Aufklärung über das Angebot oder ihre Eignung verlangen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRMJ4