Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1)
— Mindestens 3 Referenzprojekte, die Projekte dürfen nicht vor 2011 begonnen worden sein und müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist an den Nutzer übergeben sein,
— Davon mindestens ein Referenzprojekt als GU-Projekt („Generalunternehmer“ bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat) inklusive Ausführungsplanung mit einer Auftragssumme (Kostengruppe 200-700 nach DIN 276 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) von mindestens 5 Millionen EUR netto und einer BGF von mindestens 1 500 m2,
— Mindestens ein Referenzprojekt davon als GU-Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber („Generalunternehmer“ bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat),
— Mindestens ein Referenzobjekt davon als GU-Projekt („Generalunternehmer“ bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat) mit gleichwertigem technischen Ausbaustandard (das heißt mindestens 40 % TGA-Anteil).
Zu 2)
— Qualifikation: mindestens Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder ähnliches,
— Mindestens 5 Jahre Baustellenerfahrung bei vergleichbaren Projekten mit gleicher Projektgröße (das heißt mit einer Auftragssumme von mindestens 5 Millionen EUR netto für die Kostengruppe 200-700 nach DIN 276 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen).
Zu 3)
Geforderte Mindeststandards der Planungsbüros der Objektüberwachung:
— Die Projekte dürfen nicht vor 2011 begonnen worden sein und müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist an den Nutzer übergeben sein,
— Mindestens 3 vergleichbare Projekte mit einer vergleichbaren Projektgröße (mit einer Auftragssumme von mindestens 5 Millionen EUR netto für die Kostengruppe 200-700 nach DIN 276 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) für einen öffentlichen Auftraggeber welches die Planung & Betreuung der LPH 5-8 enthält,
— Mindestens ein vergleichbares Projekt mit gleichwertigem technischen Ausbaustand (das heißt mindestens 40 % TGA-Anteil), welches die Planung und Betreuung der LPH 5-8 enthält.
Geforderte Mindeststandards der Planungsbüros der TGA:
— Die Projekte dürfen nicht vor 2011 begonnen worden sein und müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist an den Nutzer übergeben sein,
— Mindestens 3 vergleichbare Projekte mit einer vergleichbaren Projektgröße (mit einer Auftragssumme von mindestens 5 Millionen EUR netto für die Kostengruppe 200-700 nach DIN 276 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) für einen öffentlichen Auftraggeber welches die Planung & Betreuung der LPH 5-8 enthält,
— Mindestens ein vergleichbares Projekt mit gleichwertigem technischen Ausbaustand (das heißt mindestens 40 % TGA-Anteil), welches die Planung und Betreuung der LPH 5-8 enthält.