Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1.
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2 – 3, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 3 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau eines Gebäudes analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 275 000 EUR netto;
— für KG 420 ≥ 280 000 EUR netto;
— für KG 430 ≥ 100 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 2)
a) Fachplanung Technische – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 5 – 7, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau eines Gebäudes analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 275 000 EUR netto;
— für KG 420 ≥ 280 000 EUR netto;
— für KG 430 ≥ 100 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
Zu 3)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in der Leistungsphase 8, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau eines Gebäudes analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 275 000 EUR netto;
— für KG 420 ≥ 280 000 EUR netto;
— für KG 430 ≥ 100 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 4)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2 – 3, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 – 3 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 185 000 EUR netto;
— für KG 420 ≥ 190 000 EUR netto;
— für KG 430 ≥ 65 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes.
Zu 5)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 5 – 7, mindestens der Anlagengruppen 1, 2, und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 – 7 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 185 000 EUR netto;
— für KG 420 ≥ 190 000 EUR netto;
— für KG 430 ≥ 65 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes.
Zu 6)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung – Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in der Leistungsphase 8, mindestens der Anlagengruppen 1, 2 und 3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 410 ≥ 185 000 EUR netto;
— für KG 420 ≥ 190 000 EUR netto;
— für KG 430 ≥ 65 000 EUR netto.
e) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes.
Zu 7)
a) Fachplanung Technische Ausrüstung -Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) der Anlagengruppe 8 in den Leistungsphasen 2-3 (gem. HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
b) Zeitraum der Referenz – Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2-3 wurde jeweils im Zeitraum ab 1.1.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Art der Referenz – Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein Gebäude analog der Objektlisten „Gesundheit/Betreuung“ der Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7) der HOAI 2021, oder vergleichbare Nutzungsanforderungen.
d) Umfang der Referenz – Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen:
— für KG 480 ≥ 40 000 EUR netto.