Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: – Schüler/-innen, Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: – Schüler/-innen, Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet: – Schüler/-innen, Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-01 📅
Datum des Beginns: 2021-09-14 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 041-102595
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der Internetadresse https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=212051 zur Verfügung.
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 418 190 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Grünwald / Straßlach-Dingharting / Deining / Gymnasium Schäftlarn und zurück
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.
Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum
Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum
Einer Erlaubnis nach § 46 StVO.
Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.
Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 206 360 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Sauerlach / Oberbiberg / Oberhaching / Großdingharting / Gymnasium Schäftlarn und zurück
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 211 830 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grünwald
Sauerlach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Versicherungsnachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 041-102595 (2021-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, Zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen Anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, Zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen Anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schüler/-innen.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2025/26 (5 Jahre) beauftragt.
Gesamtwert des Auftrags: 493 025 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, Zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen Anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, Zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich.Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen Anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Grünwald/Straßlach Dingharting/Deining/Gymnasium Schäftlarn und zurück.
Kurze Beschreibung:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen.
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen.
Überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind Stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind Stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung).
Bezeichnung des Loses: Schulbuslinie zum Gymnasium der Benediktiner Schäftlarn Schülerbeförderung Morgen- und Nachmittagsfahrt ab Sauerlach/Oberbiberg/Oberhaching/Großdingharting/Gymnasium Schäftlarn und zurück.
Kurze Beschreibung:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden Anbindung an öffentlichen Verkehrsmitteln wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Es ist dem Auftragnehmer möglich mit großen Fahrzeugen die Fahrtzeit der jeweils einfachen Fahrtstrecken für die Schüler/-innen innerhalb der erforderlichen, zumutbaren einfachen Fahrtzeit bis zu maximal 60 min beizubehalten. Da jedes Fahrzeug die Klosterstraße sowie deren beider Brücken über Isarkanal und Isar befahren muss, bedürfen alle Fahrzeuge, welche im Einzelnen das zulässige Gesamtgewicht von 16 Tonnen überschreiten, für den gesamten Auftragszeitraum einer Erlaubnis nach § 46 StVO. Den auch während jedes Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl und Wohnadressen ist Rechnung zu tragen. Eine schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht unbedingt erforderlich. Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums der Benediktiner Schäftlarn, 82067 Schäftlarn für Morgen- und Nachmittagsfahrten an allen Schultagen. Die Haltestellen sind stets in der Nähe der Wohnungen der betreffenden Schüler/-innen anzufahren (unter 3 km einfacher Fußweg zwischen Haltepunkt und Wohnung). Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis München
Landkrei
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: Autobus Brettschneider GmbH & Co. KG
Postanschrift: Georg-Knorr-Straße 20
Postort: Hohenbrunn
Postleitzahl: 85662
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 493 025 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5