Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Aibling plant, die neue Grund- und Mittelschule St. Georg zu errichten. Hierbei handelt es sich um einen Neubau, für den die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht worden sind. Die Leistungsphase 5 befindet sich zurzeit in Bearbeitung.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
— Unterrichtsräume (Klassenräume, Nebenräume für in ständigem Gebrauch befindliche Lernmittel und Unterrichtsmaterialien, Mehrzweckräume für unterrichtliche Aufgaben, Fachräume mit Vorbereitungen und Sammlungen und Nebenräumen, Lernwerkstätten, Multifunktionsräume bzw. -bereiche, Gruppenräume, Ausweichräume, Differenzierungsräume, Lernlandschaften, Meditationsräume)
— Arbeitsbereich des pädagogischen Personals (Lehrerzimmer, Team-, Arbeits- und Aufenthaltsräume für das pädagogische Personal, Bibliothek für Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler, Räume für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte. Förderlehrkräfte, Lehrkräfte für Sonderpädagogik bzw. den sonderpädagogischen Dienst, externes pädagogisches Personal, Besprechungsräume und Rückzugsbereiche)
— Verwaltungsbereich (Räume für die Schulleitung, allgemeine Verwaltungsräume, Räume für die Schülermitverwaltung, Räume für Erste Hilfe und Schularzt, Elternsprechzimmer, Hausmeisterdienstzimmer, Archive)
— Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich (Räume für das Reinigungspersonal, Pausenverkauf, Hausmeisterwerkstatt, Stuhllager, Pausen- und Aufenthaltsbereiche, Aula)
— Küchen- und Speisenbereich
— Ganztagsbereich
Schulische Räume bzw. Flächen teilen sich gemäß den Vollzugshinweisen zur Schulbauverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in die vorgenannten, verschiedenen Raumgruppen. Für jede dieser Raumgruppen besteht eine so genannte Flächenbandbreite, die einen Basiswert und einen Höchstwert aufweist. Grundsätzlich stellt der Basiswert den schulischen Bedarf dar, der letztlich Grundlage für Fördermaßnahmen ist. Der Basiswert ist jedoch nicht als Mindeststandard zu verstehen. Er verdeutlicht allerdings, welche Flächengrößen im Regelfall nicht unterschritten werden sollten. Ein einwandfreier Schulbetrieb muss gemäß Art. 4 Abs. 1 BayEUG stets gewährleistet sein. Zu den Einzelheiten wird auf die bereits erbrachten Planungsleistungen bis einschließlich LPH 4 verwiesen, die Grundlage dieser Ausschreibung sind. Für den Schulneubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 41,2 Mio. EUR (netto) ausgegangen. Die geschätzten Kosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 ohne Kostengruppen 710 und 770. Die Kosten für den Abbruch und das Ausweichquartier (Containerschule) sind darin nicht enthalten.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung Projektstufen 3-5, Handlungsbereiche A-E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß AHO 2020.