Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestanforderungen an das Gerät:
Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Die Geräte sollen einen vier- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde dauerhaft gewährleisten. Die durchschnittliche Raumgröße und Belegung beträgt bei Schulsälen ca. 300m³, 25 Personen; bei Kita-Gruppenräumen ca. 200m³, 20 Personen.
Hohlräume in abgehängten Decken werden nicht in den Rauminhalt mit eingerechnet.
Die Ansaug- und Abblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurchgeleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterricht vereinbar sein, ASR 3.7. Die Geräuschentwicklung von 35 dB(A) darf nicht überschritten werden.
Die Bestrahlung muss abgeschirmt und inneliegend erfolgen. Der Hersteller muss einen überprüfbaren Nachweis zur Wirksamkeit vorlegen, dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone.
Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von mindestens 70J/m^2, idealerweise 100J/m^2) und Gerätesicherheit (u.a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugängliche Bereiche nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
Einhaltung höchster hygienischer Anforderungen an raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Der keimtötende Effekt unter UVC-Strahlung bei Wellenlänge 220-280nm beruht auf Schädigung von DNA/RNA.
Die Geräte dürfen einen Schalldruckpegel von 45 dB(A) bei 1000m^3/h im Abstand von 1m gemessen nicht überschreiten.
Die Empfehlung der DGUV hinsichtlich der Behaglichkeit in Innenräumen (bei einer Lufttemperatur von +20^oC tritt bei einer mittleren Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s und einem Turbulenzgrad von 40% überlichweise keine unzumutbare Zugluft auf) ist zu berücksichtigen.
Weiter müssen alle Nachweise für die gelieferten Geräte nach VDI 4300-14 bei Eröffnung der Angebote mit beigelegt sein.
Die Geräte müssen über einen gängigen und genormten Schuko Stecker verfügen und für den Betrieb des deutschen Stromnetzes (AC 230V 50 Hz) entsprechen.
Die Mechanik und Elektrik entspricht den derzeit gültigen europäischen Sicherheitsnormen.
Mit CE-Kennzeichnung, entspricht den Standards und wurde gemäß Europäischen Richtlinien für Gesundheit & Sicherheit genehmigt. Konformität nach EN 61000-6-2 und EN61000-6-3 (elektromagnetische Verträglichkeit, keine messbare Strahlung).