Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand ist die fachgerechte und vorschriftsgemäße Beförderung von Schulkindern (Grund- und Mittelschüler an Unterrichtstagen von den Haltestellen an ihren jeweiligen Wohnorten zu den jeweiligen Standorten der Grund- und Mittelschulen sowie zum Unterricht an anderen Schulen im Stadtgebiet sowie zu Sport-, Bad- und Verkehrsunterrichtsfahrten im freigestellten Schülerverkehr der Stadt Kulmbach wie folgt:
— Obere Schule Kulmbach (Grundschule), Kirchwehr 4, 95326 Kulmbach,
— Johann-Georg-Wilhelm-Meußdoerffer-Grundschule Kulmbach, Blaicher Str. 8, 95326 Kulmbach,
— Max-Hundt-Grund- und Mittelschule, Wickenreuther Allee 5, 95326 Kulmbach,
— Grundschule Kulmbach-Burghaig, Schulstr. 2, 95326 Kulmbach,
— Grundschule Kulmbach-Ziegelhütten, Kirchenweg 17, 95326 Kulmbach,
— Theodor-Heublein-Grundschule Kulmbach-Melkendorf, Melkendorfer Schulstr. 12, 95326 Kulmbach,
— Hans-Edelmann-Mittelschule, Forstweg 4, 95326 Kulmbach,
— Pestalozzi-Grundschule Kulmbach, Pestalozzistr. 29, 95326 Kulmbach,
— Mittelschule Mainleus, Schulstraße 1, 95336 Mainleus,
— Freibad, Am Schwimmbad 26, 95326 Kulmbach,
— Hallenbad, Hardenbergstr. 41, 95326 Kulmbach,
— Dreifachturnhalle, Alte Forstlahmer Str. 16a, 95326 Kulmbach,
— Jugendverkehrsschule Mainleus, Schulstr. 1, 95336 Mainleus und nach Beendigung des dort stattgefundenen Unterrichts von dort wieder zurück zu den Schulen oder Haltestellen / Wohnorten der Schüler, je nach Anforderung.
Die Fahrtrouten, die Anzahl der Fahrzeuge und die Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweils tatsächlichen Bedarf, der im Verlaufe eines Schuljahres Veränderungen unterliegen kann (insbesondere zur Zusammenstellung der Fahrtrouten und der Schüleranzahl). Die Beförderung erfolgt nach einem vom Auftragnehmer zu erstellenden Tourenplan. Dem Auftragnehmer steht es frei, Fahrtrouten / Tourpositionen zu kombinieren, sofern die angegebenen Vorgaben wie früheste Abfahrt, Ankunftszeit, etc. eingehalten werden.
Die Tourenpläne und bei geänderter Schülerzahl evtl. auch die Kapazitäten sind – soweit erforderlich – vor Beginn eines jeden Schuljahres durch den Auftragnehmer neu festzulegen. Dabei müssen wirtschaftliche und effiziente Kriterien beachtet werden.
Die Anfahrt hat so zu erfolgen, dass die zu befördernden Schüler jeweils rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn an den Schulen anwesend sind. Eine rechtzeitige Anwesenheit ist dann gegeben, wenn die Schüler frühestens 35 Minuten vor Unterrichtsbeginn, jedoch spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, an der jeweiligen Schule eintreffen. Frühestmögliche Abfahrtszeitpunkte an den Haltepunkten sind angegeben und zwingend einzuhalten.
Die Abfahrt von den Schulen hat so zu erfolgen, dass die zu befördernden Schulkinder unverzüglich nach Beendigung des Schulunterrichtes von den Schulen oder Unterrichtsorten abgeholt werden (ca. 10 - 15 Minuten nach dem jeweiligen Unterrichtsende).
Zielzeiträume für die späteste Ankunft am Halteendpunkt sind jeweils angegeben und zwingend einzuhalten.
Die eingesetzten Omnibusse müssen alle nach den aktuellen Schulbusrichtlinien ausgestattet sein. Das Baujahr darf nicht älter als 2009 sein und die Busse müssen die Voraussetzungen für die Euro 5-Norm der Abgaswerte erfüllen.
Dispositionen zur Leistungsänderung müssen bis eine Stunde vor Fahrtantritt möglich sein, z. B. bei Hitzefrei, Ausfall von Unterrichtsstunden bei Krankheit, usw. die einschlägigen Vorschriften zur Regelung des Personenverkehrs, insbesondere der Schülerverkehre sind dabei einzuhalten.
Der Leistungszeitraum umfasst 4 Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 mit der zweimaligen Option, den Vertrag um jeweils 1 Jahr zu verlängern.