Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung. Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Referenznummer: 1/21/40
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung.
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung.
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-08 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 026-064292
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutschee Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Die Leistung ist in 22 Lose aufgeteilt. Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Lose variieren zwischen 1 und 2 Jahren.
Hinweis/Erläuterung zu Punkt II.1.6): Es erfolgt keine Beschränkungen der Zahl der Lose für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutschee Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Die Leistung ist in 22 Lose aufgeteilt. Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Lose variieren zwischen 1 und 2 Jahren.
Hinweis/Erläuterung zu Punkt II.1.6): Es erfolgt keine Beschränkungen der Zahl der Lose für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung.
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Hans-Brüggemann-Schule, Walsrode
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Hans-Brüggemann-Schule, Walsrode.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Grundschule Bötersen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Grundschule Bötersen.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle „Taaken, Dodenhof“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle „Taaken, Dodenhof“.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle „Visselhövede, Dreeßel“
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle „Visselhövede, Dreeßel“.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Seeparkschule Wesermünde, 27607 Geestland-Debstedt
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Seeparkschule Wesermünde, 27607 Geestland-Debstedt.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Helene-Grulke-Schule in Langwedel-Völkersen und Langwedel-Cluvenhagen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Beförderung zu und von der Helene-Grulke-Schule in Langwedel-Völkersen und Langwedel-Cluvenhagen.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle „Mintenburg, Kurve“
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle „Mintenburg, Kurve“.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von dem St.-Viti-Gymnasium in Zeven
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von dem St.-Viti-Gymnasium in Zeven.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Oste-Grundschule in Heeslingen
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Oste-Grundschule in Heeslingen.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Grundschule Elsdorf
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Grundschule Elsdorf.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der IGS Rotenburg
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der IGS Rotenburg.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Stadtschule Rotenburg in Rotenburg
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Stadtschule Rotenburg in Rotenburg.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Schule an der Marcusallee in Bremen
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Schule an der Marcusallee in Bremen.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Stadtschule Rotenburg
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Stadtschule Rotenburg.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von dem Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Beförderung zu und von dem Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Janusz-Korczak-Schule in Achim
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Janusz-Korczak-Schule in Achim.
Losnummer: 17
18
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Oste-Hamme-Schule in Gnarrenburg und der Anschlusshaltestelle „Barkhausen, Kreuzung“
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Beförderung zu und von der Oste-Hamme-Schule in Gnarrenburg und der Anschlusshaltestelle „Barkhausen, Kreuzung“.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Grundschule Karslhöfen in Gnarrenburg
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Grundschule Karslhöfen in Gnarrenburg.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Heinrich-Behnken-Schule und der Grundschule in Selsingen
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Beförderung zu und von der Heinrich-Behnken-Schule und der Grundschule in Selsingen.
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Heinrich-Behnken-Schule in Selsingen
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung: Beförderung zu und von der Heinrich-Behnken-Schule in Selsingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eigenerklärung zur Eignung.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Führungszeugnis,
— Gewerbezentralregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zur Eignung.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweis der Deckung durch Berufshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
— Gem. Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse,
— Nachweise zur beruflichen Eignung des eingesetzten Personals.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gem. Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutschee Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Die Leistung ist in 22 Lose aufgeteilt. Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Lose variieren zwischen 1 und 2 Jahren.
Hinweis/Erläuterung zu Punkt II.1.6): Es erfolgt keine Beschränkungen der Zahl der Lose für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 026-064292 (2021-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung.
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung.
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Gesamtwert des Auftrags: 292 488 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge(Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal DeutscheeVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Die Leistung ist in 22 Lose aufgeteilt. Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Lose variieren zwischen 1 und 2 Jahren.
Hinweis/Erläuterung zu Punkt II.1.6): Es erfolgt keine Beschränkungen der Zahl der Lose für die ein Bieter denZuschlag erhalten kann. Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge(Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal DeutscheeVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Die Leistung ist in 22 Lose aufgeteilt. Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Lose variieren zwischen 1 und 2 Jahren.
Hinweis/Erläuterung zu Punkt II.1.6): Es erfolgt keine Beschränkungen der Zahl der Lose für die ein Bieter denZuschlag erhalten kann. Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.7.2021, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2021/2022 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt überwiegend ein Schuljahr und endet folglich zum 31.7.2022. Abweichend davon ist für die Lose 3, 11 und 12 eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren vorgesehen (Vertragslaufzeiten siehe auch einzelne Lose).
Bezeichnung des Loses: Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle "Taaken, Dodenhof"
Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle "Visselhövede, Dreeßel"
Beförderung zu und von der Anschlusshaltestelle "Mintenburg, Kurve"
Beförderung zu und von der Oste-Hamme-Schule in Gnarrenburg und der Anschlusshaltestelle "Barkhausen, Kreuzung"
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-11 📅
Name: Vissel-Kurier GmbH
Postort: Visselhövede
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland 🇩🇪 Rotenburg (Wümme)
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12 343 EUR 💰
Name: Julia Reisen
Postort: Rotenburg
Gesamtwert des Auftrags: 5 550 EUR 💰
11 040 EUR 💰
4 625 EUR 💰
Name: Sky Rolli Mobile GmbH
Postort: Hohenwestedt
Land: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 24 013 EUR 💰
18 884 EUR 💰
Name: City Car
Postort: Gnarrenburg
Gesamtwert des Auftrags: 8 325 EUR 💰
Name: Taxi 2000 Pape
Postort: Zeven
Gesamtwert des Auftrags: 3 818 EUR 💰
Name: Omnibusbetreib Frank Schmätjen
Postort: Bülstedt-Steinfeld
Gesamtwert des Auftrags: 12 950 EUR 💰
Name: HCT GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8 880 EUR 💰
Name: Primo Regio GmbH
Postort: Bad Zwischenahn
Land: Ammerland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 41 510 EUR 💰
Name: Nadolny Reisen
Gesamtwert des Auftrags: 14 572 EUR 💰
17 982 EUR 💰
Name: Nadolny-Reisen
Land: Hersfeld-Rotenburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 494 EUR 💰
Name: Aller-Wester-Taxi
Postort: Achim
Land: Verden
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9 000 EUR 💰
16 783 EUR 💰
21 933 EUR 💰
Name: Aller-Weser-Taxi
Gesamtwert des Auftrags: 21 574 EUR 💰
10 360 EUR 💰
7 770 EUR 💰
4 895 EUR 💰
Name: Taxi Wehrs
Postort: Bremervörde
Gesamtwert des Auftrags: 10 100 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
4
8
3
6
5
11
12
7
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge(Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal DeutscheeVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Hinweis/Erläuterung zu Punkt II.1.6): Es erfolgt keine Beschränkungen der Zahl der Lose für die ein Bieter denZuschlag erhalten kann. Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. DerAntrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. DerAntrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.