Der Landkreis Harburg (im Folgenden „AG“) ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersäschsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden „NSchG“) i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 8.10.2015. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen wie abgelegene Wohnorte oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen („SuS“) im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 2021.0132
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg (im Folgenden „AG“) ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersäschsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden „NSchG“) i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 8.10.2015. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen wie abgelegene Wohnorte oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen („SuS“) im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Der Landkreis Harburg (im Folgenden „AG“) ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersäschsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden „NSchG“) i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 8.10.2015. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen wie abgelegene Wohnorte oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen („SuS“) im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-27 📅
Datum des Beginns: 2021-09-02 📅
Datum des Endes: 2024-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 081-208942
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Die Beförderung ist nur an den niedersächsischen Schultagen im Zeitraum nach den Herbstfereien bis zu Beginn der Osterferien durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 16
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und körperlichen und geistigen Behinderung zur Schule und zurück
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 23 Touren, die teilweise Beförderungsleistungen von SuS im Rollstuhl beinhalten.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 23 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber eine 2-malige Verlängerungsoption von einem weiteren Schuljahr zu.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und körperlichen und geistigen Behinderung zu den Schulen in Winsen-Roydorf und zurück
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 11 Touren. Da diese Touren teilweise Beförderungsleistungen von SuS im Rollstuhl sowie eine Tour mir einem SuS, der auf einen Rollator angewiesen ist beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich. Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 11 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 11 Touren. Da diese Touren teilweise Beförderungsleistungen von SuS im Rollstuhl sowie eine Tour mir einem SuS, der auf einen Rollator angewiesen ist beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich. Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 11 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber eine zweimalige Verlängerungsoption von einem weiteren Schuljahr zu.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderung aus dem Kreisgebiet zur Schule und zurück
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 10 Touren da die Beförderungsleistungen teilweise solche von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich.
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst insgesamt 10 Touren da die Beförderungsleistungen teilweise solche von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen beinhalten, ist zudem der Einsatz von Begleitpersonen erforderlich.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 10 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hinfahrten und 11 Fahrzeugen für die festgelegten Rückfahrten.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderung aus der Gemeinde Stelle, der Samtgemeinde Elbmarsch und der Stadt Winsen/Luhe zur Schule und zurück
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Dieses Los, für welches der Bieter zwingend eine Lizenz nach § 13 Abs. 1 PBefG nachweisen muss, erfasst die Beförderungsleistungen von sechs SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen in zwei Touren.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 2 Fahrzeugen für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von 2 SuS aus der Stadt Buchholz zu der genannten Schule und zurück
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Dieses Los, erfasst die Beförderungsleistungen von 2 SuS aus der Stadt Buchholz zur integrierten Gesamtschule in Buchholz mit sonderpädagogischem Förderbedarf und geistigen Behinderungen in zwei Touren.
Der AG bestimmt für dieses Los den zwingenden Einsatz von 1 Fahrzeug für die vorgesehenen Hin- und Rückfahrten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber eine einmalige Verlängerungsoption von einem weiteren Schuljahr zu.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von 3 SuS aus der Stadt Buchholz-Buensen zu der genannten Schule und zurück
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 3 SuS aus Buchholz-Buensen in einer Tour mit einem Fahrzeug zur IGS Buchholz sowie zum Albert-Einstein-Gymnasium in Buchholz und zurück.
Zusätzliche Informationen:
Die Beförderung ist nur an den niedersächsischen Schultagen im Zeitraum nach den Herbstfereien bis zu Beginn der Osterferien durchzuführen.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf teilweise verhaltensauffällig zu den Schulen und zurück
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die teilweise verhaltensauffällig sind, in 13 Touren. Die SuS müssen zu 4 verschiedene Schulen, die in Winsen ansässig sind gebracht und nach Schulbeginn zurück zu ihrem Wohnsitz (bzw. der vereinbarten Abholstelle) gebracht werden. Hierzu setzt der AN 13 Fahrzeuge für die Hinfahrt sowie 21 Fahrzeuge für die Rückfahrt ein. Der Einsatz einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los erforderlich.
Beförderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die teilweise verhaltensauffällig sind, in 13 Touren. Die SuS müssen zu 4 verschiedene Schulen, die in Winsen ansässig sind gebracht und nach Schulbeginn zurück zu ihrem Wohnsitz (bzw. der vereinbarten Abholstelle) gebracht werden. Hierzu setzt der AN 13 Fahrzeuge für die Hinfahrt sowie 21 Fahrzeuge für die Rückfahrt ein. Der Einsatz einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los erforderlich.
Dauer: 60 Monate
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS mit teilweise schwerem körperlichen und sonderpädagogischen Förderbedarf aus dem gesamten Kreisgebiet zur Schule und zurück
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Beförderung von SuS mit teilweise schwerem körperlichen und sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 21077 Hamburg und zurück, in 9 Touren. Hierzu setzt der AN 8 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG sowie der Einsatz von Begleitpersonen ist für dieses Los erforderlich.
Beförderung von SuS mit teilweise schwerem körperlichen und sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 21077 Hamburg und zurück, in 9 Touren. Hierzu setzt der AN 8 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG sowie der Einsatz von Begleitpersonen ist für dieses Los erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von hörgeschädigten SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Schule und zurück
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Beförderung von hörgeschädigten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22605 Hamburg und zurück, in 3 Touren. Hierzu setzt der AN 3 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los ebenfalls erforderlich.
Beförderung von hörgeschädigten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22605 Hamburg und zurück, in 3 Touren. Hierzu setzt der AN 3 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los ebenfalls erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von sehbehinderten SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Schule und zurück
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Beförderung von sehbehinderten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22303 Hamburg und zurück, in 2 Touren. Hierzu setzt der AN 2 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los ebenfalls erforderlich.
Beförderung von sehbehinderten SuS mit teilweise sonderpädagogischem Förderbedarf, aus dem Kreisgebiet nach 22303 Hamburg und zurück, in 2 Touren. Hierzu setzt der AN 2 Fahrzeuge für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los ebenfalls erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von SuS aus Over und Bullenhausen zur Schule und zurück
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 3 SuS aus Over und Bullenhausen und zurück. Für diese eine Tour setzt der AN 1 Fahrzeug für die Hin- und Rückfahrten ein. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber eine 1-malige Verlängerungsoption von einem weiteren Schuljahr zu.
Bezeichnung des Loses: Beförderung eines rollstuhlabhängigen Schülers zur Schule und zurück
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Beförderung eines rollstuhlabhängigen SuS nach 27389 Lauenbrück und zurück in einem Fahrzeug. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Beförderung eines auf den Rollstuhl angewiesenen Schülers (Umsetzer) zur Schule und zurück
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Beförderung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen SuS nach Neu Wulmstorf und zurück in einem Fahrzeug. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber eine2-malige Verlängerungsoption von einem weiteren Schuljahr zu.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von 8 SuS aus dem Wohngebiet "Sunderberg" Seevetal zur Schule und zurück
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 8 SuS aus dem Wohngebiet „Sonderberg“ in Seevetal zur Grundschule Emmelndorf in Seevetal und zurück in einem Fahrzeug. Das Vorhandensein einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von 6 SuS aus dem Ortsteil Podendorf zur Schule bzw. Bushaltestelle und zurück
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 6 SuS aus dem Ortsteil Podendorf zur Grundschule nach 21647 Moisdorf und zurück in einem Fahrzeug. Das Vorliegen einer Lizenz nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich
Bezeichnung des Loses: Beförderung von 2 SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Schule und zurück
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Beförderung von 2 SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Oberschule im Seevetal in 21217 Seevetal in einem Fahrzeug zuzüglich Rückfahrt. Das Vorliegen eines Personenbeförderungsscheins nach § 13 PBefG ist für dieses Los nicht erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schule An Boerns Soll
An Boerns Soll 1
21244 Buchholz
Heideschule (Außenstelle der Schule An Boerns Soll)
Buenser Weg 39
Schule am Ilmer Barg (Außenstelle der Schule An Boerns Soll)
Haidweg 8
21423 Winsen / Luhe
IGS Winsen-Roydorf Rämenweg 5-9
Elias-Schulzweig der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide
Schulweg 1
21255 Wistedt
Heilpädagogische Hofschule Wendisch-Evern
Dorfstr. 15
21403 Wendisch Evern
IGS Buchholz
Buenser Weg 42
Albert-Einstein-Gymnasium
Schaftrift 11
Schule am Ilmer Barg
Schule im Borsteler Grund
Borsteler Grund 30
Hanseschule Winsen
Fuhlentwiete 17
Wolfgang-Borchert-Schule
Bürgerweide 16
Schule für Körperbehinderte
Elfenwiese 3
21077 Hamburg
Bildungszentrum Hören und Kommunikation „Elbschule“
Holmbrook 210
22605 Hamburg
Schule Borgweg
Borgweg 17a
22303 Hamburg
Brecht-Schule
Norderstr. 163
20097 Hamburg
Oberschule Fintau
Habichtallee 2
27389 Lauenbrück
Oberschule Neu Wulmstorf
Ernst-Moritz-Arndt-Str. 20
21629 Neu Wulmstorf
Grundschule Emmelndorf
Gartenstraße 9
21218 Seevetal
Grundschule Moisburg
Karkenstieg 16
21647 Moisburg
Oberschule im Seevetal
Appenstedter Wegt 102
21217 Seevetal
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für einzelne Lose, die u. a. die Beförderung von behinderten Kindern oder 8 Kindern gleichzeitig vorsehen, hat der AN zwingend das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 13 PBefG zu beachten. Dies betrifft die Lose 1-4, 7-10, 14.
Alle vom AN für die zuvor genannten Lose eingesetzten Fahrer müssen zudem über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
— Erklärung nach NTVergG,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung),
— Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 GewO einholen.
Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. EUR, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. EUR je geschädigter Person. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor jedem Schuljahr im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist dann nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. EUR, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. EUR je geschädigter Person. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor jedem Schuljahr im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist dann nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2. Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz
— für das Los 1 i. H. v. EUR 500 000,00,
— für die Lose 2, 7 - 9 i. H. v. EUR 250 000,00,
— für das Los 3 i. H. v. EUR 150 000,00.
In vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. Zur Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen siehe III.1.).
3. Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für
Lose 1-3, 7 und 8
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder…
… Linienverkehrs,
… Linienverkehrs. Die Referenz/-en ist / sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der / des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
Bei Abgabe eines Angebotes zu mehreren oder allen Losen ist die benannte Referenz nur einmal vorzulegen.
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen,
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens 9 Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens 9 Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Beschreibung der einzelnen Fahrtrouten im Rahmen einer erfolgten Schüler- und Schülerinnenbeförderung (tägliche Km-Anzahl sowie Anzahl der durchschnittlich beförderten Kinder),
— Art der Unterkunft,
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils),
— Auftragsgegenstand.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. VVB-235 und VVB-236).
Mindeststandards:
Für die Lose 1 bis 4 und 8: Mindestens eine Referenz muss sich auf Beförderungen von geistig- und körperlich behinderten Kindern beziehen.
Der AG bestimmt für die zu vergebenen Beförderungsleistungen zwingend den Einsatz von Fahrzeugen, die die Einhaltung der Bestimmungen für Grenzwerte aus der Abgasnorm 6 EUR garantieren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN verpflichtet sich, spätestens bis zum 31.7.2021 für jeden von ihm zur vorliegenden Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis i. S. d. § 30 a BZRG, vorzulegen.
Für die Lose 1 - 4, 7 - 10 und 14, sieht der AG zwingend den Nachweis eines Personenbeförderungsscheins vor. Ein solcher ist vom AN ebenfalls spätestens bis 31.7.2021 vorzulegen.
Alle vom AN für die zuvor genannten Lose eingesetzten Fahrer müssen zudem über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen / Luhe
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 081-208942 (2021-04-22)
Ergänzende Angaben (2021-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harburg – Zentrale Vergabestelle
Postort: Winsen/Luhe
Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst kurz nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt werden.
Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst kurz nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt werden.
Ab dem 2.9.2021 sollen schultäglich die in den Losen 1 bis 7 und 12 bis 16 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 8-11 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese bereits ab dem 5.8.2021 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 4 Schuljahre vorgesehen. Ausnahmen sind für die Lose 1-4, 7-10 und 12-13 geregelt, die den Transport von behinderten Kindern beinhalten, und für welche somit ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich ist. Bei diesen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Hier soll eine maximale Laufzeit von 5 Schuljahren gelten. Für diese Lose ist zudem teilweise der Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen, soweit dieses vom AG vorgegeben ist.
Ab dem 2.9.2021 sollen schultäglich die in den Losen 1 bis 7 und 12 bis 16 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 8-11 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese bereits ab dem 5.8.2021 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 4 Schuljahre vorgesehen. Ausnahmen sind für die Lose 1-4, 7-10 und 12-13 geregelt, die den Transport von behinderten Kindern beinhalten, und für welche somit ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich ist. Bei diesen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Hier soll eine maximale Laufzeit von 5 Schuljahren gelten. Für diese Lose ist zudem teilweise der Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen, soweit dieses vom AG vorgegeben ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse Schulen im Landkreis Harburg und in den Städten Lüneburg und Hamburg