Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2022/2023 an den folgenden Schulen: — Los 1: Adolf-Reichwein-Schule, — Los 2: Emil-Thoma-Schule, — Los 3: Markgrafenschule, — Los 4: Schönbergschule, — Los 5: Vigeliusschule 1. Je Los muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der jeweiligen Schule abgeben werden. Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst. Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen. Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag. Der Bieter darf seine Angebote für maximal 2 Lose abgeben (Loslimitierung). Der Bieter muss bei der Angebotsabgabe für mehrer Lose diese priosieren. Sollte keine Priorisierung mitgeteilt werden, gilt das Los als erste Priorität, worauf weniger Bieter ein Angebot abgegeben haben. Sollten Angebote auf 3 oder mehr Lose abgegeben werden, werden gemäß der Priorisierung ausschließlich die ersten 2 Prioritäten berücksichtigt. Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung in Tagesstätten
Referenznummer: 2021001548
Kurze Beschreibung:
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2022/2023 an den folgenden Schulen:
— Los 1: Adolf-Reichwein-Schule,
— Los 2: Emil-Thoma-Schule,
— Los 3: Markgrafenschule,
— Los 4: Schönbergschule,
— Los 5: Vigeliusschule 1.
Je Los muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der jeweiligen Schule abgeben werden.
Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Der Bieter darf seine Angebote für maximal 2 Lose abgeben (Loslimitierung).
Der Bieter muss bei der Angebotsabgabe für mehrer Lose diese priosieren.
Sollte keine Priorisierung mitgeteilt werden, gilt das Los als erste Priorität, worauf weniger Bieter ein Angebot abgegeben haben.
Sollten Angebote auf 3 oder mehr Lose abgegeben werden, werden gemäß der Priorisierung ausschließlich die ersten 2 Prioritäten berücksichtigt.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU).
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2022/2023 an den folgenden Schulen:
— Los 1: Adolf-Reichwein-Schule,
— Los 2: Emil-Thoma-Schule,
— Los 3: Markgrafenschule,
— Los 4: Schönbergschule,
— Los 5: Vigeliusschule 1.
Je Los muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der jeweiligen Schule abgeben werden.
Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Der Bieter darf seine Angebote für maximal 2 Lose abgeben (Loslimitierung).
Der Bieter muss bei der Angebotsabgabe für mehrer Lose diese priosieren.
Sollte keine Priorisierung mitgeteilt werden, gilt das Los als erste Priorität, worauf weniger Bieter ein Angebot abgegeben haben.
Sollten Angebote auf 3 oder mehr Lose abgegeben werden, werden gemäß der Priorisierung ausschließlich die ersten 2 Prioritäten berücksichtigt.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuung in Tagesstätten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betreuung in Tagesstätten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-23 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 079-202282
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2022/2023 an den folgenden Schulen:
— Los 1: Adolf-Reichwein-Schule,
— Los 2: Emil-Thoma-Schule,
— Los 3: Markgrafenschule,
— Los 4: Schönbergschule,
— Los 5: Vigeliusschule 1.
Je Los muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der jeweiligen Schule abgeben werden.
Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Der Bieter darf seine Angebote für maximal 2 Lose abgeben (Loslimitierung).
Der Bieter muss bei der Angebotsabgabe für mehrer Lose diese priosieren.
Sollte keine Priorisierung mitgeteilt werden, gilt das Los als erste Priorität, worauf weniger Bieter ein Angebot abgegeben haben.
Sollten Angebote auf 3 oder mehr Lose abgegeben werden, werden gemäß der Priorisierung ausschließlich die ersten 2 Prioritäten berücksichtigt.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU).
Bezeichnung des Loses: Adolf-Reichwein-Schule
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Adolf-Reichwein-Schule.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung).
Bezeichnung des Loses: Emil-Thoma-Schule
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Emil-Thoma-Schule.
Bezeichnung des Loses: Markgrafenschule
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Markgrafenschule.
Bezeichnung des Loses: Schönbergschule
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Schönbergschule.
Bezeichnung des Loses: Vigeliusschule 1
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Vigeliusschule 1.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
1. Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
2. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
2. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
3. Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR).
5. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR).
6. Berufshaftpflichtversicherung.
10. Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung).
11. Nachweis der Abdeckung folgende Bereiche:
— Verwaltung/Finanzen/Steuer,
— Personal (auch in Form durch Erbringung von Dritten möglich),
— Person zur Aufstellung/Weiterentwicklung des Pädagogischen Konzepts,
— Küche/Hygiene (Gesundheitszeugnis).
12. Nachweis über pädagogisch geschultes/qualifiziertes Personal nach dem Fachkräftekatalog s. päd. Rahmenkonzeption (§ 7 Kindertagesbetreuungsgesetz) Sofern eine pädagogische Fachausbildung nicht vorliegt, wird auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung/Studium inklusive einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Betreuung, Bildung und Erziehung von größeren Kindergruppen (keine Einzelbetreuung) anerkannt.
12. Nachweis über pädagogisch geschultes/qualifiziertes Personal nach dem Fachkräftekatalog s. päd. Rahmenkonzeption (§ 7 Kindertagesbetreuungsgesetz) Sofern eine pädagogische Fachausbildung nicht vorliegt, wird auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung/Studium inklusive einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Betreuung, Bildung und Erziehung von größeren Kindergruppen (keine Einzelbetreuung) anerkannt.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:20
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Freiburg, Vergabemanagement, 1. OG, Zi. 1.424, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 18.5.2021, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2021/S 079-202282 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-375473
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 079-202282
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-02 📅
Name: Verein für Kernzeit-und Nachmittagsbetreuung an der Emil-Thoma-Grundschule e.V.
Postanschrift: Schützenallee 33
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79102
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Förderverein der Markgrafenschule-Freiburg Tienegen e.V.
Postanschrift: Maierbuckallee 4
Postleitzahl: 79112
Name: Jugendhilfswerk Freiburg e.V.
Postanschrift: Fürstenbergstraße 21
Name: Betreuungsverein der Vigelius-Grundschule e.V.
Postanschrift: Feldbergstraße 25 A
Postleitzahl: 79115
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2021/S 141-375473 (2021-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021003581
Kurze Beschreibung:
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der "Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg" ab dem Schuljahr 2022/2023 an der Adolf-Reichwein-Schule.
Es muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der Schule abgeben werden.
An dieser Schule findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden zwei Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Des Weiteren werden wir hier - trotz "Verhandlungsverfahren" ohne Teilnahmewettbewerb- keine Verhandlung zum Konzept zulassen. Der Grund hierfür liegt darin, dass auch beim letzten Offenen Verfahren zur SKB nicht verhandelt werden konnte.
Das Konzept wird im zum Zeitpunkt der Submission eingereichten Zustand bewertet, um eine Vergleichbarkeit / Fairness gegenüber den anderen Bietern zu gewährleisten.
Die Festpreise sind ohnehin nicht verhandelbar.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU). Die Auftragsvergabe erfolgt im
Verhandlungsverfahren ohne öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr.1 VgV.
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der "Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg" ab dem Schuljahr 2022/2023 an der Adolf-Reichwein-Schule.
Es muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der Schule abgeben werden.
An dieser Schule findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden zwei Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Des Weiteren werden wir hier - trotz "Verhandlungsverfahren" ohne Teilnahmewettbewerb- keine Verhandlung zum Konzept zulassen. Der Grund hierfür liegt darin, dass auch beim letzten Offenen Verfahren zur SKB nicht verhandelt werden konnte.
Das Konzept wird im zum Zeitpunkt der Submission eingereichten Zustand bewertet, um eine Vergleichbarkeit / Fairness gegenüber den anderen Bietern zu gewährleisten.
Die Festpreise sind ohnehin nicht verhandelbar.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU). Die Auftragsvergabe erfolgt im
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der "Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg" ab dem Schuljahr 2022/2023 an der Adolf-Reichwein-Schule.
Es muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der Schule abgeben werden.
An dieser Schule findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden zwei Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
An dieser Schule findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden zwei Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Des Weiteren werden wir hier - trotz "Verhandlungsverfahren" ohne Teilnahmewettbewerb- keine Verhandlung zum Konzept zulassen. Der Grund hierfür liegt darin, dass auch beim letzten Offenen Verfahren zur SKB nicht verhandelt werden konnte.
Das Konzept wird im zum Zeitpunkt der Submission eingereichten Zustand bewertet, um eine Vergleichbarkeit / Fairness gegenüber den anderen Bietern zu gewährleisten.
Die Festpreise sind ohnehin nicht verhandelbar.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU). Die Auftragsvergabe erfolgt im
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung wie Verzahnung/Austausch zwischen Betreuung und Schule, Lehrkräften und Elternstattfinden kann
Integration neuer pädagogischer Themen in das Betreuungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verzahnung Schulprogramm und Betreuung
Betreuungsangebot inkl. Nennung der Bildungsangebote
Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Schule durch den Betreuungsträger
Umgang mit Migration und Inklusion
Darlegung des organisatorischen Konzepts mit den Gesichtspunkten: Mehrfachnutzung von Räumen- Wie kann die Betreuung in den vorhandenen Räumen der Schule z.B. in Klassenzimmern stattfinden?
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der zeitlichen Flexibilität (personell und inhaltlich) bei der Betreuung (exklusive Vetretungsfall)
Nachweis der verwaltungstechnischen Arbeit neben der Betreuung
Nachweis der Vertretungs - und Urlaubsregelung (Personaleinsatzplanung)
Preis (Gewichtung): keine Gewichtung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-22 📅
Name: Diakonieverein Freiburg-Südwest e.V
Postleitzahl: 79114
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.