Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzmasken FFP2
2021-236
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Verbrauchsartikel📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Schutzmasken FFP2 an die Berliner Feuerwehr.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Schutzmasken FFP2 an die Berliner Feuerwehr.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 21
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.5) Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gem. UfAB 2018.
Zu II.2.7) Aufgrund von nicht ausreichenden Lagerkapazitäten bei der Berliner...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.5) Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gem. UfAB 2018.
Zu II.2.7) Aufgrund von nicht ausreichenden Lagerkapazitäten bei der Berliner Feuerwehr, muss eine Zwischenlagerung von der bezuschlagten Firma vorgenommen werden. Das Lager muss spätestens 21 Tage nach Zuschlagserteilung mit den Schutzmasken FFP2 gefüllt sein. Abruf einzelner Mengen erfolgt vom zuständigen Bereich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe,
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer,
— Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen:
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU.
Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung:
— Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520.
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
— Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-0520,
— Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520,
— Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-0520.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-12
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-12
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ausschreibung von FFP2 und FFP3 Masken im 4 Quartal 2021.
Zusätzliche Informationen
“Ausgabe der Vergabeunterlagen,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie...”
Ausgabe der Vergabeunterlagen,Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff „Berliner Feuerwehr“ aufgerufen werden:
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/?limit=10&start=&search=/
Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.
Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z. B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern (Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710520📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2021/S 133-353021 (2021-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 3038710522📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 103 500 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zu II 2.5) Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gem. UfAB 2018.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 133-353021
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 2021-236
Titel: Schutzmasken FFP2
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 40
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 35
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 40
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CBR Services GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 59
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 103 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 201-522975 (2021-10-12)