Das Hallenbad soll vollständig saniert werden. Die Becken werden komplett abgebrochen und neu hergestellt. Für diese Maßnahmen muss die vorhandene Wasseraufbereitung, bis auf die Filteranlagedes Lehrschwimmbeckens, demontiert und entsorgt werden. Die Demontage und Entsorgung erfolgt bauseits. Alle drei Becken erhalten eine eigene Mehrschichtfilteranlage. Für das Schwimmer- und das Kinderbecken werden neue automatische Niederdruckfilter vorgesehen. Das Lehrschwimmbecken erhält den Drucksandfilter mit Handbetrieb. Die Chlorung erfolgt über neue Mess- / Regelanlagen mittels Chlorgas. Für das neue Nichtschwimmer- bzw. Lehrschwimmbecken werden Wasserspiele, die mit Luft oder Wasser betrieben werden, vorgesehen. Das neue Kinderbecken erhält ebenfalls neue Wasserspiele. Die Becken werden mit einer Abdichtung unterhalb des Fliesenbelages ausgeführt, sodass alle Einbauteile mit Flanschen versehen werden müssen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schwimmbadtechnik, 32100159OV
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦
Kurze Beschreibung:
“Das Hallenbad soll vollständig saniert werden. Die Becken werden komplett abgebrochen und neu hergestellt. Für diese Maßnahmen muss die vorhandene...”
Kurze Beschreibung
Das Hallenbad soll vollständig saniert werden. Die Becken werden komplett abgebrochen und neu hergestellt. Für diese Maßnahmen muss die vorhandene Wasseraufbereitung, bis auf die Filteranlagedes Lehrschwimmbeckens, demontiert und entsorgt werden. Die Demontage und Entsorgung erfolgt bauseits. Alle drei Becken erhalten eine eigene Mehrschichtfilteranlage. Für das Schwimmer- und das Kinderbecken werden neue automatische Niederdruckfilter vorgesehen. Das Lehrschwimmbecken erhält den Drucksandfilter mit Handbetrieb. Die Chlorung erfolgt über neue Mess- / Regelanlagen mittels Chlorgas. Für das neue Nichtschwimmer- bzw. Lehrschwimmbecken werden Wasserspiele, die mit Luft oder Wasser betrieben werden, vorgesehen. Das neue Kinderbecken erhält ebenfalls neue Wasserspiele. Die Becken werden mit einer Abdichtung unterhalb des Fliesenbelages ausgeführt, sodass alle Einbauteile mit Flanschen versehen werden müssen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 486 200 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23795 Bad Segeberg
Beschreibung der Beschaffung:
“2 neue Niederdruckfilter je 2,5 m, 1 neuer Niederdruckfilter 1 m, 1 Bestandsfilter d = 2,2 m sanieren, ca. 100 Armaturen DN 25 bis DN 200, ca. 1 200 m...”
Beschreibung der Beschaffung
2 neue Niederdruckfilter je 2,5 m, 1 neuer Niederdruckfilter 1 m, 1 Bestandsfilter d = 2,2 m sanieren, ca. 100 Armaturen DN 25 bis DN 200, ca. 1 200 m Rohrleitungen DN 25 bis DN 300, 16 Pumpen zwischen 10 u. 230 m/h, komplette Chlor-, Mess- u. Regeltechnik für 3 Becken, Chlorgasraumausstattung, 1 Spülluftgebläse, 1 Kompressor incl. Verrohrung der pneum. Ventile, 1 Wasserspielgebläse, 1 Wärmetauscher für WRG, je 3 Dosieranlagen für pH-Korrektur u. Flockungsmittel. 4 Kunststoffbehälter für Rohwasser, Schlammwasser u. Rückspülwasser zwischen 4 u. 35 m Inhalt, mit Füllstandanzeigen u. Messungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-05 📅
Datum des Endes: 2023-07-05 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-02
08:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-02
08:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Bad Segeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 098-252376 (2021-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Hallenbad soll vollständig saniert werden. Die Becken werden komplett abgebrochen und neu hergestellt. Für diese Maßnahmen muss die vorhandene...”
Kurze Beschreibung
Das Hallenbad soll vollständig saniert werden. Die Becken werden komplett abgebrochen und neu hergestellt. Für diese Maßnahmen muss die vorhandene Wasseraufbereitung, bis auf die Filteranlagedes Lehrschwimmbeckens, demontiert und entsorgt werden. Die Demontage und Entsorgung erfolgt bauseits. Alle drei Becken erhalten eine eigene Mehrschichtfilteranlage. Für das Schwimmer- und das Kinderbecken werden neue automatische Niederdruckfilter vorgesehen. Das Lehrschwimmbecken erhält den Drucksandfilter mit Handbetrieb. Die Chlorung erfolgt über neue Mess-/Regelanlagen mittels Chlorgas. Für das neue Nichtschwimmer- bzw. Lehrschwimmbecken werden Wasserspiele, die mit Luft oder Wasser betrieben werden, vorgesehen. Das neue Kinderbecken erhält ebenfalls neue Wasserspiele. Die Becken werden mit einer Abdichtung unterhalb des Fliesenbelages ausgeführt, sodass alle Einbauteile mit Flanschen versehen werden müssen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 733239.73 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“2 neue Niederdruckfilter je 2,5m², 1 neuer Niederdruckfilter 1m², 1 Bestandsfilter d = 2,2m sanieren, ca. 100 Armaturen DN 25 bis DN 200, ca. 1200m...”
Beschreibung der Beschaffung
2 neue Niederdruckfilter je 2,5m², 1 neuer Niederdruckfilter 1m², 1 Bestandsfilter d = 2,2m sanieren, ca. 100 Armaturen DN 25 bis DN 200, ca. 1200m Rohrleitungen DN 25 bis DN 300, 16 Pumpen zwischen 10 u. 230m³/h, komplette Chlor-, Mess- u. Regeltechnik für 3 Becken, Chlorgasraumausstattung, 1 Spülluftgebläse, 1 Kompressor incl. Verrohrung der pneum. Ventile, 1 Wasserspielgebläse, 1 Wärmetauscher für WRG, je 3 Dosieranlagen für pH-Korrektur u. Flockungsmittel. 4 Kunststoffbehälter für Rohwasser, Schlammwasser u. Rückspülwasser zwischen 4 u. 35m³ Inhalt, mit Füllstandanzeigen u. Messungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-252376
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Schwimmbadtechnik, 32100159OV
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AWG Innovative Wasser- und Abwassertechnik GmbH
Postort: Hambühren
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Celle🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 486 200 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 733239.73 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
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Quelle: OJS 2021/S 149-395595 (2021-07-30)