Beschreibung der Beschaffung
Generalsanierung Schillerschule in Mannheim Planung Freianlagen nach HOAI §§ 39 ff.
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Freianlagenplanung von Schulhof, Pflanzflächen, Zufahrt innerhalb der Maßnahme Generalsanierung mit Erweiterung Mensa einer fünfzügigen Ganztagsgrundschule und Turnhalle in Mannheim, der Schillerschule.
Das viergeschossige Turnhallengebäude soll zweiseitig eine Fassadenbegrünung erhalten.
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Gegenstand der Beschaffung ist die Freianlagenplanung für die Generalsanierung zurGanztagesgrundschule und Turnhallengebäude an der Schillerschule in MA-Neckarau.Die Neustrukturierung der Schullandschaft Neckarau war Anlass für die Generalsanierung. Nach Auszug der Werkrealschule wird das Gebäude für eine fünfzügige Grundschule im Ganztagesbetrieb um- und eine Mensa angebaut.
Das Schulgebäude, die freistehende Turnhalle sowie die Außenanlage wurden im Jahr 1962 errichtet. Ende der 90er Jahre wurde die Schule um die drei aufgeständerten 3-geschossigen Anbauten erweitert.
Während der Bauarbeiten nutzt die Schillerschule als zweizügige Grundschule weiterhin das Gebäude und Teile des Schulhofs.
Derzeit laufen mit 1. Bauabschnitt die Arbeiten am Schulgebäude Haus 2 und Haus 3. Grundleitungen für Schmutz- und für Regenwasser wurden teilweise mit dem 1. Bauabschnitt bereits hergestellt. Bei diesen Aushubarbeiten fand man im südlichen Schulhof unter den großflächigen Betonplatten Reste des vormaligen zerstörten Schulbaus. Mit diesen Erkenntnissen ist bei der Planung des Südhofs umzugehen.Um die Auflage der Rückhaltung und Verzögerung des einzuleitenden Regenwassers aus der Baugenehmigung zu erfüllen, wurde im östlichen Zufahrtsbereich ein Retentionsbehältnis eingebaut. Für die weitere Nutzung als Schulhoffläche wurden nach Einbau neuer Grundleitung und des
Retentionsbehältnis Oberflächen provisorisch hergestellt. Im November 2021 beginnt der 2. Bauabschnitt mit Haus 1, dem eingeschossigen Verwaltungstrakt
und der Erweiterung für die Mensa. Der nördliche Schulhof ist direkt vom Speiseraum zugänglich. Sitzgelegenheiten sollten daher vorgesehen werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass zu erhaltende Flächen berücksichtigt und eingearbeitet werden müssen, da bei der Festlegung des Budgets nicht von einer kompletten Erneuerung der Außenanlage ausgegangen wurde.
Die Brunnenanlage im Schulhof vor Haus 1 soll erhalten bleiben und wieder einen Wasseranschluss bekommen.
Vorhandene Spiel- und Klettergeräte (Baumstamm-"Mikado", Boulderwand Turnhalle, Spielgerät, ...) sind bei der Freianlagenplanung zu integrieren. Fahrradstellplätze und geeignete Stellflächen für Müllcontainern sind zu berücksichtigen.Mit der Notwendigkeit für das Baufeld Bäume zu fällen, müssen Ersatzpflanzungen nach Angaben des FB der Stadt Mannheim berücksichtigt werden. Mit Fertigstellung des 2. Bauabschnitt Schulgebäude und dem Anbau Mensa sollen die umliegenden und erneuerten oder sanierten Freiflächen der Schule wieder zur Verfügung gestellt werden.
(ausgenommen die BE-Zufahrt und Freiflächen bzw. BE-Flächen Turnhallengebäude) Das viergeschossige Turnhallengebäude wird als 3. Bauabschnitt ab voraussichtlich September 2023 umgebaut und energetisch saniert. Nach Anfrage des BBR wurde ein Konzept für eine
Fassadenbegrünung (an zwei Seiten) vom Architekturbüro Striffler mit Unterstützung vom Landschaftsarchitekten Epple erarbeitet. Die Kosten für eine Fassadenbegrünung werden aus dem
Klimafond finanziert, sodass die Bauherrin die Stadt Mannheim eine Umsetzung wünscht. Dafür vorgesehen sind die Süd- und Westfassade des Turnhallengebäudes. Angedacht ist ein der Fassade vorgestelltes Ranksystem als auch ein modulares Fassadenbegrünungssystem. Die
Ausführungsplanung für die Fassadenbegrünung ist mit dem Planungsteam Architekten und Fachplanern - zu erarbeiten und die Ausschreibung zu erstellen.
Am Turnhallengebäude befindet sich derzeit eine Boulderwand mit Fallschutz. Im Zuge der Fassadenplanung ist ein entsprechender Ersatz dafür zu prüfen.
Seitlich des Turnhallengebäudes befindet sich derzeit der Schulgarten. Seit Auszug der Werkrealschule wird während dem laufenden Schulbetrieb die
Generalsanierung der Grundschule durchgeführt. Nach Abstimmungen und
schulinterner Organisation wurden entsprechende Bauabschnitte gebildet.
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Die Bauarbeiten in den Freianlagen müssen begleitend zu den Baumaßnahmen der Gebäude erfolgen. Hierbei muss der Zugang zur Baustelle und dereAnlieferverkehr weiter gewährleistet sein. Durch den Freianlagenplaner muss ein geeigneter Bauablaufplan in Abstimmung mit der Objektüberwachung Hochbau erarbeitet werden. Teile des Schulgebäudes (Haus 2+3) und der Hoffläche werden neben der Baumaßahme durch die Schule genutzt. Darauf ist bei Bauabläufen und weiterer Abschnittsbildung zu achten. Die Freianlage im Bereich Mensa (Nordhof) sowie dem Südhof vor den 3 Anbauten ist mit dem Abschluss der Sanierung des Schulgebäudes im August 2023 herzustellen. Die Schillerschule geht ab
dem Schuljahr 2023/2024 als 5 zügige Ganztagsschule in Betrieb. Hierfür müssen entsprechende Freiflächen zur Verfügung stehen. Auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstücks befindet sich das Turnhallengebäude, dieses wird ab
September 2023 saniert. Die Zufahrt und BE muss gewährleistet werden. Die Herstellung der Freianlagen in diesem Bereich erfolgt daher zeitversetzt in einem 2. Bauabschnitt voraussichtlich ab
Oktober 2024. Das Grundstück liegt innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche.
Die Entwässerung der Freianlagen ist an die Versickerungsanlage anzuschließen.
Die Grundleitungen und Hofentwässerung wurde durch den Fachplaner HLS, Ingenieurbüro AM TGA aus Mannheim, geplant und im Bereich des Schulgebäudes mit den Rohbauarbeiten vergeben. Eine
Abstimmung und eventuelle Anpassung im Zuge der Freianlagenplanung hat zu erfolgen.Die Beauftragung erfolgt stufenweise und nach zeitlichem Erfordernis. In der ersten Stufe ist die
Vergabe der LP 1 bis 3 vorgesehen. Die weitere Stufe beinhalten die LP 5 bis 8.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst
folgende Grundleistungen nach HOAI §§39 ff.:
• Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
• Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung)
• Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
• Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
• Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
• Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
• Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation)
Im Zuge der Kalkulation der Nebenkosten als Pauschale, sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
• Planungs- und Bauleitungsbesprechung einmal wöchentlich vor Ort
(unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen vor Ort)
• Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen/-änderungen oder
wegen technischer Erfordernis zusätzlich in Papier
(grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF)
• Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die
gemeinsame auftraggeberseitige Projektplattform in "SharePoint"
• Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
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Für die bauliche Umsetzung der Freianlagen KGR 500 ergibt die Kostenschätzung:
Anrechenbare Baukosten Freianlage von netto 800.000 EUR
Anrechenbare Baukosten Fassadenbegrünung von netto 150.000 EUR
Kosten für Bewässerungssysteme sind darin enthalten,
UK und Fundamente vorgestellte Rank Hilfen beim Architekten - hier Unterstützung bei Planung
erforderlich
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Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall sind
folgende Meilensteine vorgesehen:
Beginn der Planungsleistungen Freianlage ab 05/ 2022
Beginn der Planungsleistungen Fassadenbegrünung ab 05/ 2022
Beginn der baulichen Maßnahmen Freianlage ab 03/ 2023
Fertigstellung der Freianlagen (1.BA SG) bis 07/ 2023
Einzug Nutzer Schulgebäude und Mensa ab 08/ 2023
Sanierung THG 3.BA mit Fassadenbegrünung ab 09/ 2023 - 03/ 2025
Beginn der Freianlagen (2.BA THG) voraussichtlich ab 10/ 2024
Fertigstellung Freianlage THG 2. BA voraussichtlich bis Ende 05/2025
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet
sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber
bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A. Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 2 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.