Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Seesedimententnahme und Seeverkleinerung Anlagensee Tübingen
023-2021-086
Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Seesedimententnahme und Seeverkleinerung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Freizeitanlagen in Ufernähe📦
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tübingen
Beschreibung der Beschaffung:
“750m Bauzaun
3.000m3 Schroppen für Baustraße
8.000m3 Seesedimente lösen und laden
1.800m3 Boden lösen
3.000m3 Baustraße Rückbauen
10.000m3 Boden aus...”
Beschreibung der Beschaffung
750m Bauzaun
3.000m3 Schroppen für Baustraße
8.000m3 Seesedimente lösen und laden
1.800m3 Boden lösen
3.000m3 Baustraße Rückbauen
10.000m3 Boden aus Zwischenlager einbauen
5.400m3 Seesedimente Z1.2 entsorgen
2.600m3 Seesedimente Z2 entsorgen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-25 📅
Datum des Endes: 2022-02-25 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entsprechend Eigenerklärung zur Eignung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 124-327270
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-24
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-24
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): - keine -
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“- keine sonstigen Informationen für die Bieter/Bewerber -
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YY6R” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 154-408196
Auftragsvergabe
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Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt