Beschreibung der Beschaffung
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten:
Für die Auftragsabwicklung gelten, ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen jeweils in der neuesten Fassung die einschlägigen DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, insbesondere die nach Europäischem Recht Aktualisierten Normen. Ergänzend gelten alle Bauaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen und Unfallverhütungs- Vorschriften.
Für die Konstruktions- und Funktionssicherheit der fertigen Leistung sowie die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten technischen Werte Übernimmt der Bieter die volle und uneingeschränkte Haftung.
Vorh. Schutzmaßnahmen anderer am Bau beschäftigter firmen, z. B. Treppengeländer, Abdeckungen von Montageöffnungen und Aussparungen, Absperrungen aller Art usw. dürfen nicht entfernt werden. Sollten die vorh. Schutzmaßnahmen wegen der durchzuführenden arbeiten entfernt werden, so sind diese unverzüglich nach der Montage wieder in den alten Zustand zu bringen.
Ausführung und Leistungsumfang:
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Ausführung der Leistung vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am bau beteiligten zu gewährleisten.
2. Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Stützgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des Flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung nach EIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt.
3. Es wird ein tragfähiger Untergrund bereitgestellt. Es handelt sich hierbei z. B. um verfüllte Arbeitsräume bzw. Bestandsgelände. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
4. Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der wand zu verankern.
5. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (Fassade mit Wärmedämmung geputzt, Glasfassaden, Fassadenbekleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
6. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächern erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird.
Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Bohlen und Abdeckungen sind gegen verschieben zu sichern.
7. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
„Falls erforderlich, ist vom AN ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Die Kosten sind in den EP einzurechnen“.