Auftraggeber ist die Technische Universität München ("TU München" oder "TUM"). Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ("EI") der TUM wird in den nächsten Jahren vom Stammgelände in München auf den Forschungscampus Garching umziehen. Dazu wird dort ein neues Fakultätsgebäude errichtet. Im Zuge des Ausbaus des Serverraumes des neuen Fakultätsgebäudes EI, soll im Serverraum im Untergeschoss eine Kühlung der Serverracks durch Kaltwasser aufgebaut werden, um die Wärmelasten von 2 x 160kW aus dem Raum abzuleiten. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausführung der Bauleistungen zum Aufbau der Serverraumkühlung und die anschließende Instandhaltung und Wartung der aufgebauten Serverraumkühlung. Die Serverraumkühlung wird mittels TCDR Klimaschränken durch Einbringung der Kühlung über einen Doppelboden erfolgen. Es wird eine Reihe Serverracks aufgebaut die jeweils aus 6 sich gegenüberliegenden Racks und einem dazwischen angeordneten Kaltgang bestehen. Es besteht die Vorbereitung für eine Erweiterung auf nochmal 3 Racks pro Seite. In Summe werden somit 18 Racks gekühlt. Der Anschluss der Kälte erfolgt an die bereits in den Raum gelegten Kälteleitungen. Im Raum liegen 2 Stränge vom Abgang des Kälteverteilers mit einer Leistung von jeweils 160kW. Es werden 6 Klimaschränke mit einer Leistung von jeweils 80kW zur Serverraumkühlung aufgestellt, die jeweils gegenüber an der Wand liegen. Dadurch wird für den Nutzer eine 100%tige Redundanz der Anlage gewährleistet. Die Leitungsführung erfolgt im Doppelboden. Der Anschluss der Klimaschränke erfolgt von unten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Kühlanlagen
Referenznummer: TUM EI 5901
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die Technische Universität München ("TU München" oder "TUM"). Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ("EI") der TUM wird in den nächsten Jahren vom Stammgelände in München auf den Forschungscampus Garching umziehen. Dazu wird dort ein neues Fakultätsgebäude errichtet. Im Zuge des Ausbaus des Serverraumes des neuen Fakultätsgebäudes EI, soll im Serverraum im Untergeschoss eine Kühlung der Serverracks durch Kaltwasser aufgebaut werden, um die Wärmelasten von 2 x 160kW aus dem Raum abzuleiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausführung der Bauleistungen zum Aufbau der Serverraumkühlung und die anschließende Instandhaltung und Wartung der aufgebauten Serverraumkühlung.
Die Serverraumkühlung wird mittels TCDR Klimaschränken durch Einbringung der Kühlung über einen Doppelboden erfolgen. Es wird eine Reihe Serverracks aufgebaut die jeweils aus 6 sich gegenüberliegenden Racks und einem dazwischen angeordneten Kaltgang bestehen. Es besteht die Vorbereitung für eine Erweiterung auf nochmal 3 Racks pro Seite. In Summe werden somit 18 Racks gekühlt. Der Anschluss der Kälte erfolgt an die bereits in den Raum gelegten Kälteleitungen. Im Raum liegen 2 Stränge vom Abgang des Kälteverteilers mit einer Leistung von jeweils 160kW. Es werden 6 Klimaschränke mit einer Leistung von jeweils 80kW zur Serverraumkühlung aufgestellt, die jeweils gegenüber an der Wand liegen. Dadurch wird für den Nutzer eine 100%tige Redundanz der Anlage gewährleistet. Die Leitungsführung erfolgt im Doppelboden. Der Anschluss der Klimaschränke erfolgt von unten.
Auftraggeber ist die Technische Universität München ("TU München" oder "TUM"). Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ("EI") der TUM wird in den nächsten Jahren vom Stammgelände in München auf den Forschungscampus Garching umziehen. Dazu wird dort ein neues Fakultätsgebäude errichtet. Im Zuge des Ausbaus des Serverraumes des neuen Fakultätsgebäudes EI, soll im Serverraum im Untergeschoss eine Kühlung der Serverracks durch Kaltwasser aufgebaut werden, um die Wärmelasten von 2 x 160kW aus dem Raum abzuleiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausführung der Bauleistungen zum Aufbau der Serverraumkühlung und die anschließende Instandhaltung und Wartung der aufgebauten Serverraumkühlung.
Die Serverraumkühlung wird mittels TCDR Klimaschränken durch Einbringung der Kühlung über einen Doppelboden erfolgen. Es wird eine Reihe Serverracks aufgebaut die jeweils aus 6 sich gegenüberliegenden Racks und einem dazwischen angeordneten Kaltgang bestehen. Es besteht die Vorbereitung für eine Erweiterung auf nochmal 3 Racks pro Seite. In Summe werden somit 18 Racks gekühlt. Der Anschluss der Kälte erfolgt an die bereits in den Raum gelegten Kälteleitungen. Im Raum liegen 2 Stränge vom Abgang des Kälteverteilers mit einer Leistung von jeweils 160kW. Es werden 6 Klimaschränke mit einer Leistung von jeweils 80kW zur Serverraumkühlung aufgestellt, die jeweils gegenüber an der Wand liegen. Dadurch wird für den Nutzer eine 100%tige Redundanz der Anlage gewährleistet. Die Leitungsführung erfolgt im Doppelboden. Der Anschluss der Klimaschränke erfolgt von unten.
Auftraggeber ist die Technische Universität München ("TU München" oder "TUM"). Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ("EI") der TUM wird in den nächsten Jahren vom Stammgelände in München auf den Forschungscampus Garching umziehen. Dazu wird dort ein neues Fakultätsgebäude errichtet. Im Zuge des Ausbaus des Serverraumes des neuen Fakultätsgebäudes EI, soll im Serverraum im Untergeschoss eine Kühlung der Serverracks durch Kaltwasser aufgebaut werden, um die Wärmelasten von 2 x 160kW aus dem Raum abzuleiten.
Auftraggeber ist die Technische Universität München ("TU München" oder "TUM"). Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ("EI") der TUM wird in den nächsten Jahren vom Stammgelände in München auf den Forschungscampus Garching umziehen. Dazu wird dort ein neues Fakultätsgebäude errichtet. Im Zuge des Ausbaus des Serverraumes des neuen Fakultätsgebäudes EI, soll im Serverraum im Untergeschoss eine Kühlung der Serverracks durch Kaltwasser aufgebaut werden, um die Wärmelasten von 2 x 160kW aus dem Raum abzuleiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausführung der Bauleistungen zum Aufbau der Serverraumkühlung und die anschließende Instandhaltung und Wartung der aufgebauten Serverraumkühlung.
Die Serverraumkühlung wird mittels TCDR Klimaschränken durch Einbringung der Kühlung über einen Doppelboden erfolgen. Es wird eine Reihe Serverracks aufgebaut die jeweils aus 6 sich gegenüberliegenden Racks und einem dazwischen angeordneten Kaltgang bestehen. Es besteht die Vorbereitung für eine Erweiterung auf nochmal 3 Racks pro Seite. In Summe werden somit 18 Racks gekühlt. Der Anschluss der Kälte erfolgt an die bereits in den Raum gelegten Kälteleitungen. Im Raum liegen 2 Stränge vom Abgang des Kälteverteilers mit einer Leistung von jeweils 160kW. Es werden 6 Klimaschränke mit einer Leistung von jeweils 80kW zur Serverraumkühlung aufgestellt, die jeweils gegenüber an der Wand liegen. Dadurch wird für den Nutzer eine 100%tige Redundanz der Anlage gewährleistet. Die Leitungsführung erfolgt im Doppelboden. Der Anschluss der Klimaschränke erfolgt von unten.
Die Serverraumkühlung wird mittels TCDR Klimaschränken durch Einbringung der Kühlung über einen Doppelboden erfolgen. Es wird eine Reihe Serverracks aufgebaut die jeweils aus 6 sich gegenüberliegenden Racks und einem dazwischen angeordneten Kaltgang bestehen. Es besteht die Vorbereitung für eine Erweiterung auf nochmal 3 Racks pro Seite. In Summe werden somit 18 Racks gekühlt. Der Anschluss der Kälte erfolgt an die bereits in den Raum gelegten Kälteleitungen. Im Raum liegen 2 Stränge vom Abgang des Kälteverteilers mit einer Leistung von jeweils 160kW. Es werden 6 Klimaschränke mit einer Leistung von jeweils 80kW zur Serverraumkühlung aufgestellt, die jeweils gegenüber an der Wand liegen. Dadurch wird für den Nutzer eine 100%tige Redundanz der Anlage gewährleistet. Die Leitungsführung erfolgt im Doppelboden. Der Anschluss der Klimaschränke erfolgt von unten.
Ausbau Serverraumkühlung (inkl. Instandhaltung)
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität München Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik im Forschungszentrum Garching 85748 Garching
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder
- Eintragung in das Handelsregister und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate) und
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate).
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung; siehe Vergabeunterlagen) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung; siehe Vergabeunterlagen) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (mit der Bauausführung kann vor dem 1.1.2016 begonnen worden sein), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (mit der Bauausführung kann vor dem 1.1.2016 begonnen worden sein), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Angaben über die Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind die vorgenannten Eignungsnachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied vorzulegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung; siehe Vergabeunterlagen) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt VHB 124 (Eigenerklärungen zur Eignung; siehe Vergabeunterlagen) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt VHB 124 (siehe Vergabeunterlagen) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mindeststandards:
Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (mit der Bauausführung kann vor dem 1.1.2016 begonnen worden sein), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (mit der Bauausführung kann vor dem 1.1.2016 begonnen worden sein), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 169-441073 (2021-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge