Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen. Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
— dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
— dass spätestens 1 Woche nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird Kriterienkatalog – 2/4 und
— dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Genehmigung nach § 25 StrlSchG
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen. Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden. Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
— dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweiseüber die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Schweißzertifikat
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN 1090 EXC3 sind, über Schweißaufsichtpersonal nach DIN ISO 14731 SFI/IWE und über gültige Schweißerzulassungen verfügen. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen. Für den Fall dass die Zertifizierung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Zertifizierung zu beantragen und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ja Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach G20 verfügen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G20 vor Leistungsbeginn benennen. Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G20 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G20 auszustatten und spätestes 3 Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ja Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach G25 verfügen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G25 vor Leistungsbeginn benennen. Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G25 auszustatten und spätestes 3 Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ja Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach G41 verfügen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G41 vor Leistungsbeginn benennen. Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G41 auszustatten und spätestes 3 Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen.
Sachverständiger für Krane
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir bin/sind Sachverständiger für Krane. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung einen gültigen Nachweis vorlegen.
Kenntnisse Funkfernsteuerung
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir Kenntnisse bei Reparaturen für Funkfernsteuerung von HBC-radiomatic besitzen.
Sicherheitsfachkraft
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über eine Sicherheitsfachkraft verfügen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein gültigen Nachweis unter namentlicher Nennung der Sicherheitsfachkraft vorlegen.