Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Gesamtumsatz 50 WP,
2. Umsatz Bereich Compliance 125 WP,
3. Mitarbeiterkapazität im Bereich Compliance 112 WP,
4. Referenzen zu spezifischen Leistungen 400 WP,
5. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zum Integrations-/Migrationsmanagement 100 WP,
6. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zum Qualitätsmanagement/Leistungssteuerung 100 WP,
7. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zur Governance/zum Customer-Relationship-Management 50WP,
8. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zur Sicherstellung bankaufsichtsrechtliche Compliance 50 WP.
Die Teilnahmeanträge werden mit Wertungspunkten bewertet. Die Bewerber können insgesamt maximal 1 000 Wertungspunkte erreichen.
Die Wertungspunkte werden nach den unten jeweils dargestellten Formeln berechnet. Das Ergebnis dieser jeweiligen Berechnung sind die Wertungspunkte für den eingereichten Teilnahmeantrag.
Für den Fall, dass aufgrund eines Punktegleichstands bei den Eignungspunkten mehr als 5 Bewerber in einem zur Angebotsabgabe aufzufordern wären, werden die Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Wertungspunkte für die Kriterien 1-3
In einem ersten Schritt werden jeweils die Angaben für das Kriterium aus den jeweiligen Geschäftsjahren addiert und hieraus der Durchschnitt gebildet [bspw. (Mitarbeiterkapazität 2019 + Mitarbeiterkapazität 2018 + Mitarbeiterkapazität 2017)/3 Jahre].
Dieser Wert wird dann gemäß folgender Formel in Wertungspunkte umgerechnet:
((konkreter Wert))/((höchster Wert)) ×([…] Wertungspunkte)=(Wertungspunkte)
Maximalwerte:
— Gesamtumsatz (3-Jahres-Durchschnitt): 10 Mio. EUR,
— Angaben zum Umsatz aus IT-Implementierungen im Bereich Portfolioservices: 500 000 EUR,
— Mitarbeiterkapazität im Bereich Compliance (3-Jahres-Durchschnitt): 25 VAK.
Die Angabe ist auf einen Maximalwert gedeckelt. Bewerber die diesen Maximalwert erreichen, erhalten die maximale Punktzahl. Bewerber, die einen höheren Wert angeben, erhalten auch die maximale Punktzahl, ungeachtet der konkreten Höhe des angegebenen Werts.
2. Wertungspunkte für die Referenzen:
Bewertet wird nach dem Kriterium: „Qualität und Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen“. Für die Referenzen verteilt die EAA insgesamt Punkte (0-5).
3. Wertungspunkte für die Darstellung des eigenen Vorgehens:
Bewertet wird nach den Kriterien: „Vollständigkeit“, „Nachvollziehbarkeit“, und „Schlüssigkeit“
Es werden folgende Darstellungen gefordert, vgl. Formblatt A16:
— Integrations-/Migrationsmanagement,
— Qualitätsmanagement/Leistungssteuerung,
— Governance/Customer-Relationship-Management,
— Sicherstellung bankaufsichtsrechtliche Compliance.
Für die jeweiligen Darstellungen des eigenen Vorgehens verteilt die EAA pro Darstellung Punkte (0-5).
Berechnung der Wertungspunkte für Darstellungen und Referenzen
In einem ersten Schritt erhält jeder Bewerber für jedes Kriterium – je nach Erfüllungsgrad – 5, 4, 3, 2, 1, oder 0 Leistungspunkte (vgl. im Einzelnen vorstehende Bewertungsmatrix).
In einem zweiten Schritt werden die erzielten Leistungspunkte in Bewertungspunkte umgerechnet. Im Rahmender Umrechnung erhält der Bewerber, der die Darstellung mit der besten Qualität abgegeben hat, die maximale Punktzahl für diese Darstellung. Die Bewerber, deren Darstellung qualitativ unter der Darstellung mit
Der besten Qualität liegen, erhalten eine in dem Verhältnis geringere Punktzahl. Diese wird durch einen Dreisatz wie folgt errechnet:
(erreichte Leistungspunkte)/(Leistungspunkte der am höchsten bewerteten Darstellung) ×(max. erreichbare Bewertungspunktzahl)=(Wertungspunkte)
II.2.10)