Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA Auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in Euro). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG: 1. KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und 2. Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings, 3. Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzberatung
Referenznummer: 10722
Kurze Beschreibung:
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
Auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in Euro). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
1. KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
2. Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings,
3. Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig).
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
Auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in Euro). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
1. KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
2. Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings,
3. Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-11 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 006-009480
ABl. S-Ausgabe: 6
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
Auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in Euro). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
Auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in Euro). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
1. KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
2. Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings,
3. Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig).
1. KYC-Services:
— Neukundenprüfung nach § 10 (3a), § 10 (1) Nr. 1-4 GWG,
— Informationsbeschaffung und elektronische Datenbank,
2. Monitoring: Sog. Nachgelagertes Geschäftspartner- und Transaktionsmonitoring,
Die EAA befolgt die MaRisk. Daher muß die Leistungserbringung und der Vertrag mit dem Auftragnehmer den Vorgaben der MaRisk (AT 9) entsprechen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die EAA kann den Vertrag einseitig bis zum 31. Dezember 2034 (1. Verlängerungsoption) und danach einseitig bis zum 31. Dezember 2036 (2. Verlängerungsoption) verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensdarstellung,
— Beschreibung des Unternehmens des Bewerbers sowie seiner wesentlichen Geschäftsfelder,
— Darstellung der Geschäftstätigkeiten des Bewerbers in den Bereichen KYC-Services und Monitoring,
— Darstellung der Unternehmensstruktur des Bewerbers, einschließlich aller obersten Muttergesellschafter mit einem Anteil von 5 % oder mehr.
Der Bewerber verfügt über ausreichende Ressourcen, um die Leistungen im Auftragsfall über den angegebenen Zeitraum von 10+ Jahren zu gewährleisten.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Jahresabschlüsse auf Einzelunternehmens- sowie Konzernebene aus den letzten 3 Jahren zu erbringen. Bei Konzerngesellschaften, die nicht die Obergesellschaft im Konzern sind und für die kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, ist zusätzlich eine Absichtserklärung einer entsprechenden Patronatserklärung der Konzernmutter oder einer vergleichbaren Absicherung mit dem ersten Angebot vorzulegen.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Jahresabschlüsse auf Einzelunternehmens- sowie Konzernebene aus den letzten 3 Jahren zu erbringen. Bei Konzerngesellschaften, die nicht die Obergesellschaft im Konzern sind und für die kein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, ist zusätzlich eine Absichtserklärung einer entsprechenden Patronatserklärung der Konzernmutter oder einer vergleichbaren Absicherung mit dem ersten Angebot vorzulegen.
Der Bewerber hat in Vorbereitung auf den Brexit für die Zeit nach Ablauf der anwendbaren Übergangsfristenorganisatorische Maßnahmen ergriffen, die es ihm ermöglichen, seinen Geschäftsbetriebunabhängig von den Auswirkungen des Brexit fortzuführen und seine Dienstleistungen an Kunden in Deutschland zu erbringen.
Der Bewerber hat in Vorbereitung auf den Brexit für die Zeit nach Ablauf der anwendbaren Übergangsfristenorganisatorische Maßnahmen ergriffen, die es ihm ermöglichen, seinen Geschäftsbetriebunabhängig von den Auswirkungen des Brexit fortzuführen und seine Dienstleistungen an Kunden in Deutschland zu erbringen.
Der Nachweis ist durch Vorlage einer Zusammenfassung der von dem Bewerber getroffenen Brexit-Vorkehrungen zu erbringen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zusätzlich ein:
— Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registernachweis (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend),
— Geschäftsberichte der letzten 3 Geschäftsjahre, jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers,
— Ggf. Absichtserklärung zur Patronatserklärung der Konzernmutter oder vergleichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A8) Angaben zum Gesamtumsatz:
Bitte tragen Sie den erzielten Netto-Jahresumsatz, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), ein.
A9) Angaben zum Umsatz im Bereich Compliance:
Bitte tragen Sie den erzielten Netto-Jahresumsatz im Bereich Compliance, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), ein.
A10) Angaben zur Mitarbeiterkapazitäten (VAK) im Bereich Compliance:
Bitte tragen Sie die Anzahl der fest angestellten, ggf. sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterkapazitäten(Vollzeitarbeitskräfte bezogen auf 220 Arbeitstage im Jahr („VAK“)) für den Bereich Compliance zum Geschäftsjahresende jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte tragen Sie die Anzahl der fest angestellten, ggf. sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterkapazitäten(Vollzeitarbeitskräfte bezogen auf 220 Arbeitstage im Jahr („VAK“)) für den Bereich Compliance zum Geschäftsjahresende jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
A11) Angaben zur Einhaltung der Datenzulieferung:
Die EAA sieht zukünftig ein Geschäftsmodell vor, in welchem sich die EAA selbst im Wesentlichen auf die Funktionen „Entscheiden, Steuern und Überwachen“ fokussiert und der Großteil der operativen Leistungserstellung an mehrere externe Dienstleister ausgelagert ist. In dieser angestrebten Servicelandschaft mit mehreren externen Dienstleistern ist es von elementarer Bedeutung, dass die zukünftigen Dienstleister mit der EAA und jeweils untereinander Daten austauschen, d. h. diese Daten an technisch noch zu definierenden Schnittstellen elektronisch bereitstellen und abholen. Relevant in diesem Zusammenhang sind, neben den externen Dienstleistern, welche der Auftragnehmer für die gegenständliche Serviceerbringung benötigt, vor allem die Schnittstelle zu einem noch zu mandatierenden externen Portfolioservicer bzw. dritter externer Dienstleister der EAA.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die EAA sieht zukünftig ein Geschäftsmodell vor, in welchem sich die EAA selbst im Wesentlichen auf die Funktionen „Entscheiden, Steuern und Überwachen“ fokussiert und der Großteil der operativen Leistungserstellung an mehrere externe Dienstleister ausgelagert ist. In dieser angestrebten Servicelandschaft mit mehreren externen Dienstleistern ist es von elementarer Bedeutung, dass die zukünftigen Dienstleister mit der EAA und jeweils untereinander Daten austauschen, d. h. diese Daten an technisch noch zu definierenden Schnittstellen elektronisch bereitstellen und abholen. Relevant in diesem Zusammenhang sind, neben den externen Dienstleistern, welche der Auftragnehmer für die gegenständliche Serviceerbringung benötigt, vor allem die Schnittstelle zu einem noch zu mandatierenden externen Portfolioservicer bzw. dritter externer Dienstleister der EAA.
A13) Eigenerklärung zum Betrieb einer Niederlassung in einem EU Staat,
A14) Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt.
Mindeststandards:
A8) Angaben zum Gesamtumsatz
Mindestvorgabe: Netto 1 000 000,00 EUR bzw. in Eurogegenwert im Durchschnitt der letzten drei Jahre (Messgröße Summe der Umsatz Netto-Jahresumsätze/3)
A9) Angaben zum Umsatz aus Complianceservices
Mindestvorgabe: 500 000,00 EUR Netto-Umsatz bzw. in Eurogegenwert im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (Messgröße Summe der Jahresumsätze/3).
A10) Angaben zur Mitarbeiterkapazitäten (VAK) im Bereich Complianceservices
Mindestvorgabe: 5 fest angestellten, ggf. sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterkapazitäten im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (Messgröße Summe der VAK/3)
Er Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (einfache Kopie ausreichend) vorlegen, aus welcher hervorgeht, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 500 000,00 EUR im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen besteht. Die Deckungszusage ist separat einzureichen (einfache Kopie ausreichend).
Er Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss eine Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (einfache Kopie ausreichend) vorlegen, aus welcher hervorgeht, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 500 000,00 EUR im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen besteht. Die Deckungszusage ist separat einzureichen (einfache Kopie ausreichend).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A15 Referenzen zu spezifischen Leistungen:
1. Erbringung von Leistungen im Betrieb von KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG für das Bankenumfeld.
Bitte weisen Sie mindestens 1 (eine) wertungsfähige Referenz vor, bei denen insbesondere die KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG Gegenstand des Auftrags innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019 oder neuer) waren und gehen Sie dabei auf Ihre konkrete Rolle ein. Stellen Sie dabei auch dar, ob und inwieweit die Leistung innerhalb eines regulierten Umfelds (bspw. Bankenaufsicht) erfolgte. Falls die Erbringung der o.g. Leistungen sich auf mehrere Aufträge verteilt, so bitten wir um Bereitstellung von entsprechend mehreren Referenzen; diese werden als eine Referenz gewertet. Bitte stellen Sie in der Referenz dar, ob für die gegenständliche Leistung ein ISAE Report 3402/PS951 Typ 2 Carve in (oder vergleichbar) uneingeschränkt erstellt wurde (informatorische Anforderung).
Bitte weisen Sie mindestens 1 (eine) wertungsfähige Referenz vor, bei denen insbesondere die KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG Gegenstand des Auftrags innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019 oder neuer) waren und gehen Sie dabei auf Ihre konkrete Rolle ein. Stellen Sie dabei auch dar, ob und inwieweit die Leistung innerhalb eines regulierten Umfelds (bspw. Bankenaufsicht) erfolgte. Falls die Erbringung der o.g. Leistungen sich auf mehrere Aufträge verteilt, so bitten wir um Bereitstellung von entsprechend mehreren Referenzen; diese werden als eine Referenz gewertet. Bitte stellen Sie in der Referenz dar, ob für die gegenständliche Leistung ein ISAE Report 3402/PS951 Typ 2 Carve in (oder vergleichbar) uneingeschränkt erstellt wurde (informatorische Anforderung).
2. Erbringung von Leistungen im Rahmen des Monitorings:
Bitte weisen Sie mindestens 1 (eine) wertungsfähige Referenz vor, bei denen insbesondere die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Monitorings Gegenstand des Auftrags innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019 oder neuer) waren und gehen Sie dabei auf Ihre konkrete Rolle ein. Stellen Sie dabei auch dar, ob und inwieweit die Leistung innerhalb eines regulierten Umfelds (bspw. Bankenaufsicht) erfolgte. Falls die Erbringung der o. g. Leistungen sich auf mehrere Aufträge verteilt, so bitten wir um Bereitstellung von entsprechend mehreren Referenzen; diese werden als eine Referenz gewertet. Bitte stellen Sie in der Referenz dar, ob für die gegenständliche Leistung ein ISAE Report 3402/PS951 Typ 2 Carve in (oder vergleichbar) uneingeschränkt erstellt wurde (informatorische Anforderung).
Bitte weisen Sie mindestens 1 (eine) wertungsfähige Referenz vor, bei denen insbesondere die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Monitorings Gegenstand des Auftrags innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019 oder neuer) waren und gehen Sie dabei auf Ihre konkrete Rolle ein. Stellen Sie dabei auch dar, ob und inwieweit die Leistung innerhalb eines regulierten Umfelds (bspw. Bankenaufsicht) erfolgte. Falls die Erbringung der o. g. Leistungen sich auf mehrere Aufträge verteilt, so bitten wir um Bereitstellung von entsprechend mehreren Referenzen; diese werden als eine Referenz gewertet. Bitte stellen Sie in der Referenz dar, ob für die gegenständliche Leistung ein ISAE Report 3402/PS951 Typ 2 Carve in (oder vergleichbar) uneingeschränkt erstellt wurde (informatorische Anforderung).
Mindeststandards:
1. Erbringung von Leistungen im Betrieb von KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG für das Bankenumfeld: Mindestens 1 Referenz,
2. Erbringung von Leistungen im Rahmen des Monitorings: Mindestens 1 Referenz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für alle hier ausgeschrieben Leistungsblöcke gilt, dass die EAA plant, den jeweiligen Standard des Bieters bei der Leistungserbringung so weit wie möglich, insbesondere rechtlich zulässig, zu übernehmen. Die Bieter sind in ihrem Vorgehen bei der Leistungserbringung insofern grundsätzlich frei, sofern sie die erforderlichen Resultate erzielen und die Leistung gemäß banküblichen und gesetzlich und behördlich geforderten Prozessen, Methoden, Verfahren und Standards erbracht wird. Weicht der Bieter von diesen Vorgaben ab, droht der Ausschluss seines Angebots.
Für alle hier ausgeschrieben Leistungsblöcke gilt, dass die EAA plant, den jeweiligen Standard des Bieters bei der Leistungserbringung so weit wie möglich, insbesondere rechtlich zulässig, zu übernehmen. Die Bieter sind in ihrem Vorgehen bei der Leistungserbringung insofern grundsätzlich frei, sofern sie die erforderlichen Resultate erzielen und die Leistung gemäß banküblichen und gesetzlich und behördlich geforderten Prozessen, Methoden, Verfahren und Standards erbracht wird. Weicht der Bieter von diesen Vorgaben ab, droht der Ausschluss seines Angebots.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Gesamtumsatz 50 WP,
2. Umsatz Bereich Compliance 125 WP,
3. Mitarbeiterkapazität im Bereich Compliance 112 WP,
4. Referenzen zu spezifischen Leistungen 400 WP,
5. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zum Integrations-/Migrationsmanagement 100 WP,
6. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zum Qualitätsmanagement/Leistungssteuerung 100 WP,
7. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zur Governance/zum Customer-Relationship-Management 50WP,
8. Darstellung des eigenen Standardvorgehens zur Sicherstellung bankaufsichtsrechtliche Compliance 50 WP.
Die Teilnahmeanträge werden mit Wertungspunkten bewertet. Die Bewerber können insgesamt maximal 1 000 Wertungspunkte erreichen.
Die Wertungspunkte werden nach den unten jeweils dargestellten Formeln berechnet. Das Ergebnis dieser jeweiligen Berechnung sind die Wertungspunkte für den eingereichten Teilnahmeantrag.
Für den Fall, dass aufgrund eines Punktegleichstands bei den Eignungspunkten mehr als 5 Bewerber in einem zur Angebotsabgabe aufzufordern wären, werden die Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Fall, dass aufgrund eines Punktegleichstands bei den Eignungspunkten mehr als 5 Bewerber in einem zur Angebotsabgabe aufzufordern wären, werden die Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Wertungspunkte für die Kriterien 1-3
In einem ersten Schritt werden jeweils die Angaben für das Kriterium aus den jeweiligen Geschäftsjahren addiert und hieraus der Durchschnitt gebildet [bspw. (Mitarbeiterkapazität 2019 + Mitarbeiterkapazität 2018 + Mitarbeiterkapazität 2017)/3 Jahre].
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In einem ersten Schritt werden jeweils die Angaben für das Kriterium aus den jeweiligen Geschäftsjahren addiert und hieraus der Durchschnitt gebildet [bspw. (Mitarbeiterkapazität 2019 + Mitarbeiterkapazität 2018 + Mitarbeiterkapazität 2017)/3 Jahre].
Dieser Wert wird dann gemäß folgender Formel in Wertungspunkte umgerechnet:
— Angaben zum Umsatz aus IT-Implementierungen im Bereich Portfolioservices: 500 000 EUR,
— Mitarbeiterkapazität im Bereich Compliance (3-Jahres-Durchschnitt): 25 VAK.
Die Angabe ist auf einen Maximalwert gedeckelt. Bewerber die diesen Maximalwert erreichen, erhalten die maximale Punktzahl. Bewerber, die einen höheren Wert angeben, erhalten auch die maximale Punktzahl, ungeachtet der konkreten Höhe des angegebenen Werts.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Angabe ist auf einen Maximalwert gedeckelt. Bewerber die diesen Maximalwert erreichen, erhalten die maximale Punktzahl. Bewerber, die einen höheren Wert angeben, erhalten auch die maximale Punktzahl, ungeachtet der konkreten Höhe des angegebenen Werts.
2. Wertungspunkte für die Referenzen:
Bewertet wird nach dem Kriterium: „Qualität und Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen“. Für die Referenzen verteilt die EAA insgesamt Punkte (0-5).
3. Wertungspunkte für die Darstellung des eigenen Vorgehens:
Bewertet wird nach den Kriterien: „Vollständigkeit“, „Nachvollziehbarkeit“, und „Schlüssigkeit“
Es werden folgende Darstellungen gefordert, vgl. Formblatt A16:
Für die jeweiligen Darstellungen des eigenen Vorgehens verteilt die EAA pro Darstellung Punkte (0-5).
Berechnung der Wertungspunkte für Darstellungen und Referenzen
In einem ersten Schritt erhält jeder Bewerber für jedes Kriterium – je nach Erfüllungsgrad – 5, 4, 3, 2, 1, oder 0 Leistungspunkte (vgl. im Einzelnen vorstehende Bewertungsmatrix).
In einem zweiten Schritt werden die erzielten Leistungspunkte in Bewertungspunkte umgerechnet. Im Rahmender Umrechnung erhält der Bewerber, der die Darstellung mit der besten Qualität abgegeben hat, die maximale Punktzahl für diese Darstellung. Die Bewerber, deren Darstellung qualitativ unter der Darstellung mit
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In einem zweiten Schritt werden die erzielten Leistungspunkte in Bewertungspunkte umgerechnet. Im Rahmender Umrechnung erhält der Bewerber, der die Darstellung mit der besten Qualität abgegeben hat, die maximale Punktzahl für diese Darstellung. Die Bewerber, deren Darstellung qualitativ unter der Darstellung mit
Der besten Qualität liegen, erhalten eine in dem Verhältnis geringere Punktzahl. Diese wird durch einen Dreisatz wie folgt errechnet:
(erreichte Leistungspunkte)/(Leistungspunkte der am höchsten bewerteten Darstellung) ×(max. erreichbare Bewertungspunktzahl)=(Wertungspunkte)
II.2.10)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 006-009480 (2021-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
(1) KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
(2) Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings.
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
(1) KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
(2) Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings.
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
(1) KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
(2) Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings.
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
(1) KYC-Services
• Neukundenprüfung nach § 10 (3a), § 10 (1) Nr. 1-4 GWG
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-23 📅
Name: Accenture GmbH
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Postort: Kronberg im Taunus
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland 🇩🇪 Hochtaunuskreis
🏙️
Internetadresse: https://www.accenture.com/de-de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Trygve Fienz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.