Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (siehe nähere Erläuterungen unter VI.3):
Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Vergabestelle die von den Bewerbern unter dem Punkt III.1.3) vorzulegenden Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt unterteilt:
A. Anforderungen nur für die Teilleistung „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“
B. Anforderungen nur für die Teilleistung „LTSA“
C. Allgemeine Anforderungen (von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften beider Teilleistungen zu erfüllen).
A. Teilleistung „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“
Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register N der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register N) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Referenzen über den Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens drei vergleichbaren (i. S. von II.2.4) Gegendruck-Dampfturbinenanlagen zur Fernwärmeversorgung in den vergangenen fünf Jahren, bezogen auf das Abnahmedatum, mit einer elektrischen Leistung von mindestens 20 MW sowie einer thermischen Leistung von mindestens 75 MW je Referenz-Projekt.
Aufstellung der Referenzen gemäß Formblatt (Anlage „SHP_MST_Los5_Formblatt Referenzen“) in tabellarischer Form jeweils unter konkreter Benennung der folgenden Angaben
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
- Auftraggeber: ...
- Datum Auftragsvergabe: ...
- Auftrags- und Schlussrechnungswert: ...
- Darstellung der Projektgröße und -volumen: ...
- Hauptleistungsinhalte: ...
- Beginn und Ende der Leistungen: ...
- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ...
- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers: ...
- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers: ...
Eins der Referenzprojekte sollte nach den einschlägigen Bestimmungen wie z.B. Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, DIN-EN oder DIN-Normen, technischen Regeln, VGB, VDI, VDE und VDS (oder vergleichbar) erbracht worden sein.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
B. Teilleistung „LTSA“
Teilleistung „LTSA“: Register O und P der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über Langzeitwartungsverträge (LTSA)
Vorlage von drei Referenzen, mit Vertragsabschluss nicht älter als zehn Jahre, über Langzeitwartungsverträge für vergleichbare Dampfturbinenanlage mit Angaben von:
- Referenz-Auftraggeber mit Kontaktdaten
- Referenz-Kraftwerk
- Dampfturbinen (Anzahl u. Modell)
- Instand zu haltender Anlagenumfang
- Datum Vertragsabschluss
- Enthaltene Ersatzteile (Pakete, keine Liste)
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen LTSA) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register P) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist:
- Ein Servicecenter (inkl. Toolcenter) in Europa zu unterhalten,
- Die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (mind. C1) durchzuführen und
- Fernunterstützung: 24/7 Stunden zu gewährleisten.
C. Allgemeine Anforderungen (für beide Teilleistungen)
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) C Register Q, S und T der Bekanntmachung vorzulegen. Die einzelnen Nachweise unter III.1.3. C. Register R der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register Q) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register R)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig), alternativ ist auch der Nachweis eines gültigen Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) möglich.
Register S) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.
Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Der Auftraggeber wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.
Register T) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen,
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1) sprechen, zu stellen.