SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten: — ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung, — ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung, — ca. 105 km Bettungsreinigung, — ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung, — ca. 88 km Schienenerneuerung, — ca 14 St. Erneuerung Schienenauszug, — ca. 70 St. Weichenerneuerung, — ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen, — 1 St. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen, — 1 St. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind, — 1 St. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2021-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Referenznummer: 20FEI46952
Kurze Beschreibung:
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten:
— ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung,
— ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung,
— ca. 105 km Bettungsreinigung,
— ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung,
— ca. 88 km Schienenerneuerung,
— ca 14 St. Erneuerung Schienenauszug,
— ca. 70 St. Weichenerneuerung,
— ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen,
— 1 St. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen,
— 1 St. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind,
— 1 St. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-22 đź“…
Einreichungsfrist: 2021-03-25 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 đź“…
Datum des Endes: 2024-02-29 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 040-100799
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂĽro(s):
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH,
2. PLaNB,
3. DE Engineering & Consulting GmbH,
4. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH,
5. AFRY Schweiz AG.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂĽro(s):
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH,
2. PLaNB,
3. DE Engineering & Consulting GmbH,
4. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH,
5. AFRY Schweiz AG.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten:
— ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung,
— ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung,
— ca. 105 km Bettungsreinigung,
— ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung,
— ca. 88 km Schienenerneuerung,
— ca 14 St. Erneuerung Schienenauszug,
— ca. 70 St. Weichenerneuerung,
— ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen,
— 1 St. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen,
— 1 St. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind,
— 1 St. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten.
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda, Oberbau- und LST-Arbeiten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Teilnahmeantrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Teilnahmeantrag.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Die geforderten Präqualifikationen sind im Teilnahmeantrag aufgelistet. Dieser liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Die geforderten Präqualifikationen sind im Teilnahmeantrag aufgelistet. Dieser liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-20 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 đź“…
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂĽro(s):
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH,
2. PLaNB,
3. DE Engineering & Consulting GmbH,
4. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH,
5. AFRY Schweiz AG.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 040-100799 (2021-02-22)
Ergänzende Angaben (2021-02-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten:
ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung;
ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung;
ca. 105 km Bettungsreinigung;
ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung;
ca. 88 km Schienenerneuerung;
ca 14 Stk. Erneuerung Schienenauszug;
ca. 70 Stk. Weichenerneuerung;
ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen;
1 Stk. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen;
1 Stk. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind;
1 Stk. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten;
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂĽro(s):
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
2. PLaNB
3. DE Engineering & Consulting GmbH
4. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
5. AFRY Schweiz AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂĽro(s):
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
2. PLaNB
3. DE Engineering & Consulting GmbH
4. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
5. AFRY Schweiz AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung;
ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung;
ca. 105 km Bettungsreinigung;
ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung;
ca. 88 km Schienenerneuerung;
ca 14 Stk. Erneuerung Schienenauszug;
ca. 70 Stk. Weichenerneuerung;
ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen;
1 Stk. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen;
1 Stk. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind;
1 Stk. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 đź“…
Referenz Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
2. PLaNB
3. DE Engineering & Consulting GmbH
4. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
5. AFRY Schweiz AG
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 240-633539 (2021-12-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten
Referenznummer: 20FEI46952
Kurze Beschreibung:
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten:
ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung;
ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung;
ca. 105 km Bettungsreinigung;
ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung;
ca. 88 km Schienenerneuerung;
ca 14 Stk. Erneuerung Schienenauszug;
ca. 70 Stk. Weichenerneuerung;
ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen;
1 Stk. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen;
1 Stk. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind;
1 Stk. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten;
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten:
ca. 105 km maschinelle Gleiserneuerung;
ca. 5 km konventionelle Gleiserneuerung;
ca. 105 km Bettungsreinigung;
ca. 8 km vollständige Bettungserneuerung;
ca. 88 km Schienenerneuerung;
ca 14 Stk. Erneuerung Schienenauszug;
ca. 70 Stk. Weichenerneuerung;
ca. 50 km Tiefenentwässerung im Tunnel spülen;
1 Stk. LST-Arbeiten: Achszähler auf ganzer Strecke wechseln incl. Kabel- und Tiefbauarbeiten und dazugehörige Anpassungen an Oberleitungsanlagen;
1 Stk. Sicherungsleistungen, welche neben der Vollsperrung notwendig sind;
1 Stk. Logistikleistungen für alle Tätigkeiten;
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen fĂĽr die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet âś…
Elektronische Zahlung wird verwendet âś…
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deđź“§
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI46952_92305137_NT95_02: Erweiterung der Erdungs- und Vermaschungsanpassung bis km 233,000 (Einfahrbereich Bf Fulda). Hierbei handelt es sich um die Anpassung der Entwurfs- und AusfĂĽhrungsplanung
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Da die Planung als auch das Verlegen der ausgeschriebenen Kabel durch den jetzigen AN erfolgt kann es zu erheblichen Problemen bei der Planung des zus. Bereiches durch ein Drittunternehmen kommen.
Quelle: OJS 2023/S 226-711299 (2023-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đź’°
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20FEI46952_92305137_NT95_05: In 5 Bahnhöfen sollen insgesamt ca. 116 Stück redundante Isolierstöße ausgebaut und dafür entsprechend 116 Stück Paßschienen eingebaut werden. Die notwendigen Schienen werden vom AG in Langschienen auf öffentlichen Wagen am Tarifbahnhof für den AG bereitgestellt. Traktionen, Entladegeräte etc. durch AN. Bei der aktuellen Planung ist die Erhöhung der Anzahl von 77 auf 116 Stk. noch nicht berücksichtigt.
20FEI46952_92305137_NT95_05: In 5 Bahnhöfen sollen insgesamt ca. 116 Stück redundante Isolierstöße ausgebaut und dafür entsprechend 116 Stück Paßschienen eingebaut werden. Die notwendigen Schienen werden vom AG in Langschienen auf öffentlichen Wagen am Tarifbahnhof für den AG bereitgestellt. Traktionen, Entladegeräte etc. durch AN. Bei der aktuellen Planung ist die Erhöhung der Anzahl von 77 auf 116 Stk. noch nicht berücksichtigt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Durch den AN werden die Passschienen im Gleisbereich eingebaut. Hierbei handelt es sich um einen zus. Einbau von Passschienen an Isolierstößen. Es wäre nicht wirtschaftlich einen anderen Unternehmer für diese Arbeiten einzusetzen. Die Maschinen sind vor Ort und werden hierfür eingesetzt
Durch den AN werden die Passschienen im Gleisbereich eingebaut. Hierbei handelt es sich um einen zus. Einbau von Passschienen an Isolierstößen. Es wäre nicht wirtschaftlich einen anderen Unternehmer für diese Arbeiten einzusetzen. Die Maschinen sind vor Ort und werden hierfür eingesetzt
Quelle: OJS 2024/S 009-022950 (2024-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-20) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR đź’°
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen fĂĽr den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund nicht termingerechter als auch beschädigter Zustellung von
Weichenteilen, mussten die Weichen teilweise durch einen Weichenkurbler
bedient werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Helfer im Bahnbetrieb und Stundenlohnarbeiten für Weichenkurbler von April 2023- Oktober 2023
Quelle: OJS 2024/S 249-789241 (2024-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 001 EUR đź’°
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-StraĂźe 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund nicht termingerechter als auch beschädigter Zustellung von
Weichenteilen, mussten die Weichen teilweise durch einen Weichenkurbler
bedient werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprĂĽnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Zusätzlicher Einsatz eines Weichenbedieners
Quelle: OJS 2025/S 028-089849 (2025-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: FE.EI 75
Aufgrund falsch gelieferter Zwischenlagen ZW´s für die Schwellen, mussten die ZW´s mehrmals getauscht werden, bis das Vertragssoll umgesetzt bzw. erfüllt wurde. Da es sich hierbei um eine Vertragsleistung des AN handelt, macht es keinen Sinn ein anderes Unternehmen mit dieser Leistung zu beauftragen. Es wäre zu erheblichen Schwierigkeiten gekommen ein anderes Unternehmen mit dem tausch der ZW zu beauftragen, da sich die Firmen im Weg gestanden hätten und die Leistungen aufgeteilt werden müssten. Dies hätte keinen Sinn gemacht und wäre mit erheblichen Kosten verbunden gewesen.
Aufgrund falsch gelieferter Zwischenlagen ZW´s für die Schwellen, mussten die ZW´s mehrmals getauscht werden, bis das Vertragssoll umgesetzt bzw. erfüllt wurde. Da es sich hierbei um eine Vertragsleistung des AN handelt, macht es keinen Sinn ein anderes Unternehmen mit dieser Leistung zu beauftragen. Es wäre zu erheblichen Schwierigkeiten gekommen ein anderes Unternehmen mit dem tausch der ZW zu beauftragen, da sich die Firmen im Weg gestanden hätten und die Leistungen aufgeteilt werden müssten. Dies hätte keinen Sinn gemacht und wäre mit erheblichen Kosten verbunden gewesen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: ZW-Tausch in Bereich mit Schienenerneuerung ohne Schwellentausch
Quelle: OJS 2026/S 008-019384 (2026-01-12)