Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die 6 schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften. Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen. Der Stromrichter soll aus 2 unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über 2 parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm, die von GSI bereitgestellt und angeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regelbare Stromversorgung
Referenznummer: 27/50079711
Kurze Beschreibung:
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die 6 schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen. Der Stromrichter soll aus 2 unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über 2 parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die 6 schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen. Der Stromrichter soll aus 2 unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über 2 parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm
Die Bewertung der Angebote wird wie folgt vorgenommen:
— Gesamtangebotspreis: 40 %,
— Leistungskriterien (LK): 60 %.
Leistungskriterien im Einzelnen:
— Darstellung des technischen Konzeptes – Detaillierungsgrad des Angebotes: 25 %,
— Einfachheit und Funktionalität der technischen Lösung: 15 %,
— Auslastung der Leistungskomponenten: 30 %,
— Konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit): 30 %.
Die detaillierte Beschreibung der Kriterien befindet sich im Dokument „Bewerbungsbedingungen“.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRAV
Die Bewertung der Angebote wird wie folgt vorgenommen:
— Gesamtangebotspreis: 40 %,
— Leistungskriterien (LK): 60 %.
Leistungskriterien im Einzelnen:
— Darstellung des technischen Konzeptes – Detaillierungsgrad des Angebotes: 25 %,
— Einfachheit und Funktionalität der technischen Lösung: 15 %,
— Auslastung der Leistungskomponenten: 30 %,
— Konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungsfreundlichkeit): 30 %.
Die detaillierte Beschreibung der Kriterien befindet sich im Dokument „Bewerbungsbedingungen“.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRAV
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die 6 schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die 6 schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen. Der Stromrichter soll aus 2 unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über 2 parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen. Der Stromrichter soll aus 2 unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über 2 parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm
Auslegung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stromrichter; Nach Freigabe der Konstruktionslösung (CDR und FDR), Fertigung der aufgeführten Stromrichter; Integration der ACU-Systeme, DCCTs und weiterer beigestellter Elektronik; Nach Fertigstellung, Werksabnahme (FAT, für alle montierten Stromrichter; Verpackung, Transport zum und Entladen am Standort der GSI;
Auslegung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stromrichter; Nach Freigabe der Konstruktionslösung (CDR und FDR), Fertigung der aufgeführten Stromrichter; Integration der ACU-Systeme, DCCTs und weiterer beigestellter Elektronik; Nach Fertigstellung, Werksabnahme (FAT, für alle montierten Stromrichter; Verpackung, Transport zum und Entladen am Standort der GSI;
Kabelverbinder und, die Klemmen- und Gestellmontage für alle Lastkabel;
Endmontage (falls erforderlich) der Stromrichter am endgültigen Standort zur Prüfung;
Vor-Ort-Abnahmetest (SAT), für alle montierten Stromrichter; Dokumentation.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
Nachweis über 3 vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren, d. h., Konstruktion und Herstellung von Power Convertern im Strombereich bis 450A mit einer Genauigkeit bis zu 10?4 *IN und idealerweise mit Integration kundenspezifischer Schnittstellen.
Nachweis über 3 vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren, d. h., Konstruktion und Herstellung von Power Convertern im Strombereich bis 450A mit einer Genauigkeit bis zu 10?4 *IN und idealerweise mit Integration kundenspezifischer Schnittstellen.
Die Referenzen sollen ausführlich und derart beschrieben sein, das die geforderten Voraussetzungen überprüfbar nachgewiesen sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Darmstadt
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 107-279488 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die sechs schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen.Der Stromrichter soll aus zwei unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über zwei parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm2 , die von GSI bereitgestellt und angeschlossen werden.
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die sechs schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen.Der Stromrichter soll aus zwei unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über zwei parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm2 , die von GSI bereitgestellt und angeschlossen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die sechs schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Der Geschwindigkeitsfilter SHIP ist am UNILAC, dem Linearbeschleuniger, der GSI installiert. Er ist ein elektromagnetischer Separator, der für die Synthese und Untersuchung von superschweren Elementen konzipiert wurde. Die sechs schwersten Elemente mit den Protonenzahlen 107-112, die derzeit im Periodensystem enthalten sind, wurden am SHIP entdeckt. SHIP trennt die von einem dünnen Folientarget abprallenden Verdampfungsrückstände im Flug vom Primärstrahl unter Ausnutzung ihrer kinetischen Eigenschaften.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen.Der Stromrichter soll aus zwei unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über zwei parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm2 , die von GSI bereitgestellt und angeschlossen werden.
Zur Speisung des Quadrupolmagneten wird ein Gleichstromnetzteil benötigt, das einen Nennstrom (IN) von 420A mit einer absoluten Genauigkeit von 1×10-4 *IN erreichen kann. Die maximale Ausgangsspannung dieses Stromrichters soll ca. 60V betragen.Der Stromrichter soll aus zwei unabhängigen Teilen bestehen. Der Leistungsteil, der in der Verantwortung des Herstellers liegt, und der Steuerteil, der hauptsächlich von GSI entworfen und bereitgestellt wird. Die Verbindung zwischen dem Stromrichter und dem entsprechenden Magneten erfolgt über zwei parallel geschaltete Kabel mit einem Querschnitt von jeweils 90 mm2 , die von GSI bereitgestellt und angeschlossen werden.
Vor-Ort-Abnahmetest (SAT), für alle montierten Stromrichter; Dokumentation
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des technischen Konzeptes - Detaillierungsgrad des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfachheit und Funktionalität der tech-nischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auslastung der Leistungskomponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konstruktiver Aufbau (Anordnung der Komponenten, Reparatur- und Wartungs- freundlichkeit)
Preis (Gewichtung): 40.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-20 📅
Name: JEMA France
Postanschrift: 1 rue Branly
Postort: Haguenau
Postleitzahl: 67500
Land: Frankreich 🇫🇷
Telefon: +33 367220280📞
E-Mail: sales@jema.fr📧
Land: Alsace
🏙️
Internetadresse: https://www.jema-power.com/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Verga-bekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Ge-schieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsver-fahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Verga-bekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestim-mungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.