Beschreibung der Optionen
Abweichende Besetzung:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu 2 Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu 4 Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen drei Wochen verlangen.
Eine Absenkung um einen Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen 3er Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeitern auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren und binnen 3 Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen).
Für den Zeitraum zwischen dem Wochenende vor dem 24. Dezember und dem Wochenende nach dem 6. Januar hat der Auftraggeber das Recht, mit einer Vorankündigungsfrist von drei Wochen vom Auftragnehmer einen Mindereinsatz von bis zu 3 Sicherheitsmitarbeitern tagsüber von Montag bis Freitag zu verlangen - unabhängig von einer Inanspruchnahme der vorstehenden Aufstockungs- und Absenkungsmöglichkeiten.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel:
Bei einer Vertragsverlängerung kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr- / Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 70 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Transfer-Busbahnhof:
Unterstützung des Transferbusumschlags auf dem Einrichtungsgelände (derzeit dienstags bis donnerstags, außer feiertags; u. U. entfällt diese Aufgabe - wenn der Transferumschlag in eine andere Einrichtung verlagert wird).
Allgemein:
Im Rahmen des Umschlags von Transferfahrten mit (Klein-)Bussen in die Landkreise werden vormittags ungefähr 20 bis 150 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen und dabei ihre Wartezeit in der Mehrzweckhalle verbringen; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
Aufgaben:
— Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen,
— Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit,
— Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse,
— Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen,
— Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten,
— Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber,
— Öffnen der Zufahrtstore,
— Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
Personal:
Der Wegfall der Leistung hat keine Auswirkungen auf die Regelbesetzung (siehe Nr. 4.1).